Mitteilungen
Die Stadt Linnich verkauft zum Höchstgebot folgendes Fahrzeug:
Fiat Ducato, Doppelkabine, Pritsche
Erstzulassung 02.08.2001
Zulässiges Gesamtgewicht: 3200 kg
Km-Stand: 99.975
Fahrzeug hat keinen TÜV mehr und ist reparaturbedürftig
Städtische Wohnung zu vermieten
Gehwegplatten sind Stolperfallen
Die Stadt Linnich weist darauf hin, dass es aufgrund des starken Frostes in den vergangenen Tagen zu Gehwegschäden im gesamten Stadtgebiet gekommen ist. Wegen der Vielzahl der Schäden ist es leider nicht möglich, alle Gefahrenstellen zu markieren bzw. abzusperren. Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, vorsichtig die Gehwege zu benutzen und auf etwaige Stolperfallen zu achten.
Breitbandversorgung im Stadtgebiet Linnich
Bürgermeister Witkopp und die Ortsvorsteher gratulieren herzlich
Frau Gertrud Offermanns, Brunnenstraße 57, Ederen, die am 28.4. 85 Jahre alt wird,
Frau Martha Winkels, Neußer Straße 59, Kofferen, die am 29.4. 98 Jahre alt wird,
Frau Katharina Lennartz, Bachdresch 3, Tetz, die am 29.4. 83 Jahre alt wird,
Herrn Georg Münch, Neußer Straße 59, Kofferen, der am 29.4. 90 Jahre alt wird,
Frau Anna Bongartz, Heerstraße 44, Gevenich, die am 30.4. 82 Jahre alt wird,
Herrn Heinrich Maybaum, Töpferstraße 5, Gereonsweiler, der am 1.5. 81 Jahre alt wird,
Herrn Johann Koof, Döppchesstraße 30, Welz, der am 1.5. 85 Jahre alt wird,
Frau Maria Krichel, Lindenstraße 16, Körrenzig, die am 5.5. 88 Jahre alt wird,
Herrn Theodor Schmitz, Döppchesstraße 12, Welz, der am 6.5. 80 Jahre alt wird,
Herrn Martin Schäfer, Fahlenberg 16, Welz, der am 7.5. 85 Jahre alt wird,
Frau Petronella Aretz, Rurdorfer Straße 72, die am 7.5. 80 Jahre alt wird,
Herrn Matthias Weitz, Am Sengelskamp 40, Tetz, der am 8.5. 86 Jahre alt wird,
Frau Agnes Robens, Aachener Straße 4, die am 8.5. 80 Jahre alt wird,
Frau Elisabeth Bonn, Fuchsgracht 38, Gereonsweiler, die am 9.5. 87 Jahre alt wird,
Frau Gertrud Esser, Pfarrweg 3, Körrenzig, die am 9.5. 87 Jahre alt wird,
Frau Anna Derichs, Kampstraße 18, Kofferen, die am 11.5. 91 Jahre alt wird,
Herrn Gerhard Schlösser, Jan-von-Werthstraße 1, der am 12.5. 87 Jahre alt wird,
Frau Ita Eisenkrein, Erkelenzer Straße 53, die am 12.5. 83 Jahre alt wird,
Herrn Josef von der Ruhr, Rurtalstraße 39, Rurdorf, der am 12.5. 82 Jahre alt wird,
Frau Helene Lexis, Korbweg 5, Tetz, die am 13.5. 91 Jahre alt wird,
Frau Josefine Esser, Aachener Ende 26, Ederen, die am 16.5. 85 Jahre alt wird,
Frau Margarete Schiffer, Stiftstraße 2, Hottorf, die am 19.5. 82 Jahre alt wird,
Herrn Alfred Gruber, Gereonstraße 5, Boslar, der am 21.5. 83 Jahre alt wird,
Frau Gertrud Jäger, Blumenbend 10, Körrenzig, die am 21.5. 80 Jahre alt wird,
Herrn Johann Roß, Blumenbend 14, Körrenzig, der am 22.5. 82 Jahre alt wird.
Bürgersprechstunden der Stadtratsfraktionen
CDU-Fraktion
Die Sprechstunden der CDU-Fraktion finden montags in der Zeit von
18.30 bis 19.00 Uhr im Fraktionszimmer, Zimmer 003 im Erdgeschoss des Rathauses, statt.
SPD- Fraktion
Die Sprechstunde der SPD-Fraktion findet immer montags, jeweils von 18.00- 19.00 Uhr im SPD-Fraktionszimmer im Erdgeschoss des Rathauses zu folgenden Terminen statt:
Die Ratsfraktion der Grünen lädt ein zur Bürgersprechstunde an den Montagen in den geraden Kalenderwochen um 18.30 Uhr. FDP-Stadtratsfraktion Die Linnicher Liberalen laden zu Bürgersprechstunden an jedem Mittwoch in geraden Kalenderwochen jeweils ab 18.30 Uhr ein. Sie erreichen uns im Fraktionszimmer Nr. 010 im Rathaus. Die UWG-PKL ist 24 Stunden für die Bürger da Im Rahmen besserer Erreichbarkeit für den Bürger stellt die UWG-PKL in Linnich zukünftig die Sprechstunden im Fraktionszimmer im Rathaus in Linnich ein und ist ab sofort unter der Tel.-Nr.: 0170/4819780 rund um die Uhr für die Linnicher Bevölkerung erreichbar. Unter genannter Tel.-Nr. können dann dringende Fragen sofort beantwortet werden oder es wird ein persönlicher Termin vereinbart werden , der selbstverständlich auch Vorort wahrgenommen werden kann. Deshalb speichern Sie gleich unter Ihren Kontakten: PKL = 0170/4819780
Ratsfraktion der Grünen
PKL-Fraktion
Alters- und Ehejubiläen
Information zur Veröffentlichung und Weitergabe der Daten an Dritte
Ab der Vollendung des 80. Lebensjahres werden Einwohnern Glückwünsche über das Mitteilungsblatt und der Presse sowie im Internet ausgesprochen. Bei der Vollendung des 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebensjahres erfolgt eine Gratulation durch den Ortsvorsteher, soweit dies gewünscht wird.
Entsprechendes gilt für 50-jährige, 60-jährige, 70-jährige und 75-jährige Ehejubiläen.
Entsprechend den Regelungen des § 22 Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) und § 35 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NRW) dürfen Daten zu Altersjubiläen veröffentlicht werden, wenn die betroffenen Personen ihre Einwilligung hierzu erteilt haben.
Nach § 35 Abs. 3 MG NRW darf die Meldebehörde nur Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Die Erteilung der Auskunft steht unter dem Vorbehalt der Einwilligung der betroffenen Personen.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an örtliche Vereine ist nach § 35 Abs. 3 MG NRW nicht zugelassen. Diese sind, soweit die Betroffenen die Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Daten in der Presse erteilt haben, auf diese Informationsquellen angewiesen.
Soweit örtliche Vereine nicht nur durch Presseinformation über diese Daten verfügen möchten ist es ihnen unbenommen, die Einwohner durch entsprechende Hinweise (z.B. über das Mitteilungsblatt) um die Bekanntgabe der Daten zu erreichen.
Sofern Einwohner zum Kreis der Altersjubilare zählen – aktuell des Jahrgangs 1931 – wird Ihnen seitens der Verwaltung in Kürze ein entsprechendes Schreiben zugesandt. Das Schreiben ist mit dem Vordruck einer Einwilligungserklärung versehen. Soweit eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, Presse und der damit verbundene Gratulation durch den Ortsvorsteher gewünscht wird, ist die Einverständniserklärung an die Verwaltung zurückzusenden.
Einwohner, die im nächsten Jahr eines der oben genannten Ehejubiläen begehen und an einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt interessiert sind, werden gebeten, die Verwaltung hierüber gesondert zu unterrichten.
Ansprechpartner bei Altersjubiläen ist Herr Heck, den Sie bei der Stadtverwaltung – Nebenstelle Altermarkt – oder aber telefonisch unter der Rufnummer 0 24 62/ 99 08 325 erreichen können.
Ansprechpartnerin für Ehejubiläen ist Frau Eschweiler, die Sie bei der Stadtverwaltung – Rurdorfer Straße – unter der Rufnummer 0 24 62/ 99 08 101 erreichen können.






