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Linfo Stadt Linnich

Mitteilungen

Nachrichtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadtverwaltung

RWE Klimaschutzpreis 2011


Einen Wettbewerb erfolgreicher Umweltschutzideen und Projekte zur Energieeffizienz veranstaltet die Stadt Linnich erstmals mit RWE Deutschland. Das Unternehmen stellt insgesamt 2.500 Euro als Preisgelder zur Verfügung, um damit besondere Leistungen im Natur- und Umweltschutz auszuzeichnen. 

Für die verschiedensten Projekte können ab sofort Bewerbungen eingereicht oder Institution oder Bürger vorgeschlagen werden! Dabei hoffen die Stadt und RWE Deutschland auf eine hohe Kreativität bei den Vorschlägen.

Wer kann mitmachen:

Bürger und Bürgerinnen, Personengruppen, Schulen, Kindergärten, Vereine, Institutionen oder Firmen, die in der Stadt Linnich ansässig sind und die Projekte, Maßnahmen oder praktische Aktivitäten insbesondere folgender Art durchführen oder durchgeführt haben:

  • Maßnahmen zur Verminderung vorhandener Umweltbeeinträchtigungen,
    wie zum Beispiel Lärmschutz und Maßnahmen zur CO2-Reduktion, Renaturierung / Erhaltung des natürlichen Lebensraumes
  • Maßnahmen zur spürbaren Umweltverbesserung,wie zum Beispiel Schaffung umweltorientierter Wohn- und Arbeitsbereiche, Erhaltung oder Neuanlage von Grün- und Erholungszonen
  • Maßnahmen zur wirkungsvollen Energieeinsparung,
    wie zum Beispiel Innovative Wärmeerzeugung/Wärmedämmung, Energiespartechnologien in der Beleuchtung (LED)


Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbung ist ausreichend schriftlich zu erläutern und sollte eine Länge von 3 DIN A4-Seiten nicht überschreiten.
Fotos, Bilder oder Skizzen zur Veranschaulichung sind willkommen und können der Bewerbung beigefügt werden.

Einsendeschluss:
Beiträge für den Klimaschutzpreis sind bis zum 15. Februar 2012 bei der

Stadt Linnich
Klimaschutzpreis 2011
Fachbereich 1
Rurdorfer Str. 64

52441 Linnich

einzureichen. 

Informationen:
Weitere Auskünfte erteilt Frau Schmalen, (Tel.: 02462/ 9908-114 E-Mail: kschmalen@linnich.de ) oder die Homepage des RWE unter www.rwe-klimaschutzpreis.de. 


Rechtsbehelfe gegen Grundsteuerveranlagung


Nach einer Berichterstattung im Fernsehen, in der Hausbesitzern empfohlen wurde, bis zum Jahresende gegen die Grundsteuerveranlagung "Widerspruch / Einspruch" einzulegen, häufen sich bei der Stadtverwaltung die Anrufe und  "Widerspruchs

"-Schreiben.

Der Fachbereich Finanzen und Steuern der Stadtverwaltung Linnich weist daher auf folgendes hin:

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in dem Verfahren 2 BvR 287/11 derzeit mit der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, insbesondere mit der Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsgesetzes.

Das Grundsteuergesetz, als Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer, bleibt jedoch so lange rechtswirksam, bis das Bundesverfassungsgericht die Norm für verfassungswidrig erklärt hat.

Darüber hinaus vollziehen die Städte und Gemeinden als Grundsteuergläubiger mit der Erhebung der Grundsteuer lediglich die Grundsteuermessbescheide der Finanzverwaltung. Solange die Ausgangsbescheide existent sind, sind die Städte und Gemeinden nicht zuletzt wegen des "Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung" gehalten, mit den Folgebescheiden die Grundsteuer festzusetzen.


Da sich die vorgetragenen verfassungsrechtlichen Zweifel auf die Bewertungsfragen beziehen, die mit den Grundlagenbescheiden entschieden werden, ist richtiger Adressat für Einwände gegen die Bewertung die zuständige Finanzverwaltung (für Linnich: Finanzamt Jülich, Wilhelmstraße 5, 52428 Jülich) und nicht die örtliche Stadtverwaltung.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Grundsteuerbescheide für das Jahr 2011 bereits durchgängig bestandskräftig sind und nicht mehr angefochten werden können.


Bekanntmachung über den Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes

Entsprechend der Regelung des § 4 Abs. 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Linnich und der Gemeinde Titz zur kooperativen Wahrnehmung des Bereitschaftsdienstes der örtlichen Ordnungsbehörden vom 01.01.2011 wird hiermit die zwischen den Behörden getroffene Abstimmung zur Verteilung der Bereitschaftsdienste für das Jahr 2012 bekannt gemacht.

 

Titz

 

KW 1                01.01.2012        08.01.2012       

KW 5 u. 6          29.01.2012        13.02.2012
KW 10 u. 11      05.03.2012        19.03.2012

KW 14 u. 15      02.04.2012        16.04.2012       

KW 18              30.04.2012        07.05.2012       

KW 21              21.05.2012        29.05.2012       

KW 25 u. 26     18.06.2012        02.07.2012       

KW 30 u. 31     23.07.2012        06.08.2012       

KW 35 u. 36     27.08.2012        10.09.2012       

KW 41              08.10.2012       15.10.2012       

KW 44 u. 45     29.10.2011        12.11.2012       

KW 49 u. 50     03.12.2012        17.12.2012       

 

Linnich

 

KW 2 - 4           08.01.2012        29.01.2012

KW 7 - 9           13.02.2012        05.03.2012

KW 12 u. 13     19.03.2012        02.04.2012
KW 16 u. 17     16.04.2012        30.04.2012

KW 19 u. 20     07.05.2012        21.05.2012

KW 22 - 24       29.05.2012        18.06.2012

KW 27 - 29       02.07.2012        23.07.2012

KW 32 - 34       06.08.2012        27.08.2012

KW 37 - 40       10.09.2012        08.10.2012

KW 42 u. 43     15.10.2012        29.10.2012

KW 46 - 48       12.11.2012        03.12.2012

KW 51 u. 52     17.12.2012        01.01.2013

 

Bereitschaftszeiten (außerhalb der regulären Dienststunden):

 

Montag             16.00 Uhr bis  Dienstag      07.30 Uhr

Dienstag           16.00 Uhr bis  Mittwoch      07.30 Uhr

Mittwoch           16.00 Uhr bis  Donnerstag  07.30 Uhr

Donnerstag       18.00 Uhr bis  Freitag         07.30 Uhr

Freitag             12.30 Uhr bis   Montag        07.30 Uhr

 

Linnich, den 24. November 2011

Stadt Linnich

Der Bürgermeister

Witkopp


Baumaßnahme Ewartsweg

Zurzeit führt die Stadt Linnich die Arbeiten für den Kanal- und Straßenbau im Gebiet Ewart aus. Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung:

 

Bauleitendes Ingenieurbüro Gietemann

Tel. 02451/7 24 24

E-Mail: Gietemann@t-online.de

 

Stadt Linnich

Bürgermeister Witkopp

Tel. 02462/99 08-100

E-Mail: wwitkopp@linnich.de

 

Fachbereich 5, Herr Fey

Tel. 02462/99 08-614

E-Mail: kfey@linnich.de

 

Fachbereich 5, Herr Lüpges

Tel. 02462/99 08-615

E-Mail: fluepges@linnich.de

 

NGW, Herr Bütau

Tel. 02858/9 09 03 07

 

NGW, Herr Kaffenberger

Tel. 02462/ 18 60"


    Bürgersprechstunden der Stadtratsfraktionen

     

    CDU-Fraktion

     

    Die Sprechstunden der CDU-Fraktion finden montags in der Zeit von
    18.30 bis 19.00 Uhr im Fraktionszimmer, Zimmer 003 im Erdgeschoss des Rathauses, statt.

     

    SPD- Fraktion

     

    Die Sprechstunde der SPD-Fraktion findet am Montag, 14. November und Montag, 05. Dezember 2011, jeweils von 18.00- 19.00 Uhr im SPD-Fraktionszimmer im Erdgeschoss des Rathauses statt.


    Ratsfraktion der Grünen

     

    Die Ratsfraktion der Grünen lädt ein zur Bürgersprechstunde an den Montagen in den geraden Kalenderwochen um 18.30 Uhr.

     

    FDP-Stadtratsfraktion

     

    Die Linnicher Liberalen laden zu Bürgersprechstunden an jedem Mittwoch in geraden Kalenderwochen jeweils ab 18.30 Uhr ein. Sie erreichen uns im Fraktionszimmer Nr. 010 im Rathaus.


    PKL-Fraktion

    Die UWG-PKL ist 24 Stunden für die Bürger da

    Im Rahmen besserer Erreichbarkeit für den Bürger stellt die UWG-PKL in Linnich

    zukünftig die Sprechstunden im Fraktionszimmer im Rathaus in Linnich ein und ist ab sofort

    unter der Tel.-Nr.: 0170/4819780 rund um die Uhr für die Linnicher Bevölkerung erreichbar.

    Unter genannter Tel.-Nr. können dann dringende Fragen sofort beantwortet werden oder

     es wird ein persönlicher Termin vereinbart werden , der selbstverständlich auch Vorort

     wahrgenommen werden kann.

    Deshalb speichern Sie gleich unter Ihren Kontakten:   PKL = 0170/4819780

     


    Bürgermeister Witkopp und die Ortsvorsteher gratulieren herzlich

    Frau Maria Wallutt, Fahlenberg 37, Welz, die am 29.1. 90 Jahre alt wird,

    Herrn Detlef Weil, Degerstraße 6, Boslar, der am 31.1. 80 Jahre alt wird,

    Frau Therese Schlösser, Jan-von-Werthstraße 1, die am 1.2. 84 Jahre alt wird,

    Herrn Wilhelm Engels, Lönsstraße 29, der am 1.2. 80 Jahre alt wird,

    Herrn Hans Sommer, Weinbergstraße 38, Boslar, der am 2.2. 82 Jahre alt wird,

    Frau Maria Beck, Wilhelm-Busch-Straße 7, die am 2.2. 80 Jahre alt wird,

    Frau Maria Worms, Lambertusstraße 10, Tetz, die am 2.2. 85 Jahre alt wird,

    Frau Elisabeth Offergeld, Büllerweg 3, Tetz, die am 2.2. 84 Jahre alt wird,

    Frau Maria Neumann, Kappertzgasse 9, Gereonsweiler, die am 4.2. 84 Jahre alt wird,

    Frau Barbara Peltzer, Denkmalstraße 4, Ederen, die am 5.2. 87 Jahre alt wird,

    Herrn Peter Heck, Südpromenade 16, der am 5.2. 83 Jahre alt wird,

    Herrn Paul Langner, Am Alumnat 7, der am 6.2. 87 Jahre alt wird,

    Herrn Gerhard Jerathe, Brachelener Straße 12, der am 6.2. 82 Jahre alt wird,

    Frau Luise Mertens, Kasselsberg 9, Körrenzig, die am 7.2. 83 Jahre alt wird,

    Frau Martha Mähler, Glimbacher Straße 22, Körrenzig, die am 8.2. 94 Jahre alt wird,

    Frau Katharina Schwerdtfeger, Fahlenberg 56, Welz, die am 10.2. 81 Jahre alt wird,

    Frau Katharina Gillessen, Büllerweg 52, Tetz, die am 12.2. 84 Jahre alt wird,

    Herrn Josef Esser, Apweilerweg 14, Ederen, der am 14.2. 82 Jahre alt wird,

    Frau Katharina Sieberichs, Brunnenstraße 11, die am 14.2. 80 Jahre alt wird,

    Frau Helene Strehl, Virneburger Straße 5, Boslar, die am 16.2. 87 Jahre alt wird,

    Herrn Heinrich Krug, Degerstraße 22, Boslar, der am 16.2. 80 Jahre alt wird,

    Herrn Matthias Mayer, Südpromenade 31, der am 17.2. 88 Jahre alt wird,

    Herrn Konrad Meurer, Brunnenstraße 66, Ederen, der am 18.2. 88 Jahre alt wird,

    Herrn Helmut Gulla, Kölnstraße 37, Gereonsweiler, der am 20.2. 83 Jahre alt wird,

    Frau Anna Kosmatin, Westpromenade 15, die am 22.2. 91 Jahre alt wird,

    Frau Margot Peters, Kirchweg 19, Ederen, die am 25.2. 85 Jahre alt wird,

    Herrn Anton Schiffer, Georgstraße 5, Hottorf, der am 25.2. 89 Jahre alt wird.

     


    Alters- und Ehejubiläen

    Information zur Veröffentlichung und Weitergabe der Daten an Dritte

    Ab der Vollendung des 80. Lebensjahres werden Einwohnern Glückwünsche über das Mitteilungsblatt und der Presse sowie im Internet ausgesprochen. Bei der Vollendung des 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebensjahres erfolgt eine Gratulation durch den Ortsvorsteher, soweit dies gewünscht wird.

    Entsprechendes gilt für 50-jährige, 60-jährige, 70-jährige und 75-jährige Ehejubiläen.


    Entsprechend den Regelungen des § 22 Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) und § 35 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NRW) dürfen Daten zu Altersjubiläen veröffentlicht werden, wenn die betroffenen Personen ihre Einwilligung hierzu erteilt haben.

    Nach § 35 Abs. 3 MG NRW darf die Meldebehörde  nur  Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Die Erteilung der Auskunft steht unter dem Vorbehalt der Einwilligung der betroffenen Personen.

    Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an örtliche Vereine ist nach § 35 Abs. 3 MG NRW nicht zugelassen. Diese sind, soweit die Betroffenen die Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Daten in der Presse erteilt haben, auf diese Informationsquellen angewiesen.

    Soweit örtliche Vereine nicht nur durch Presseinformation über diese Daten verfügen möchten ist es ihnen unbenommen, die Einwohner durch entsprechende Hinweise (z.B. über das Mitteilungsblatt) um die Bekanntgabe der Daten zu erreichen.


    Sofern Einwohner zum Kreis der Altersjubilare zählen - aktuell des Jahrgangs 1931 - wird Ihnen seitens der Verwaltung in Kürze ein entsprechendes Schreiben zugesandt. Das Schreiben ist mit dem Vordruck einer Einwilligungserklärung versehen. Soweit eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, Presse und der damit verbundene Gratulation durch den Ortsvorsteher gewünscht wird, ist die Einverständniserklärung an die Verwaltung zurückzusenden.

    Einwohner, die im nächsten Jahr eines der oben genannten Ehejubiläen begehen und an einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt interessiert sind, werden gebeten, die Verwaltung hierüber gesondert zu unterrichten.


    Ansprechpartner bei Altersjubiläen ist Herr Heck, den Sie bei der Stadtverwaltung - Nebenstelle Altermarkt - oder aber telefonisch unter der Rufnummer 0 24 62/ 99 08 325 erreichen können.


    Ansprechpartnerin für Ehejubiläen ist Frau Eschweiler, die Sie bei der Stadtverwaltung - Rurdorfer Straße - unter der Rufnummer 0 24 62/ 99 08 101 erreichen können.    


    Kürzungen des Budgets für Ehrungen

    Als Folge der Kürzung der freiwilligen Aufwendungen um Haushalt 2011 durch die Kommunalaufsicht des Kreises Düren hat der Stadtrat auf seiner Sitzung am 13.07.2011 unter anderem Haushaltssperrungen beschlossen, die unmittelbaren Einfluß auf die Tätigkeit der Ortsvorsteher haben. In der Haushaltsposition für allgemeine Ehrungen mussten ingesamt 1.500 Euro gesperrt werden. Dies hat zur Folge, dass den Ortsvorstehern ab sofort keine Kosten für Geschenke anlässlich von Geburtstagen oder Jubiläen erstattet werden können.




    Infoboxen

    nächste Ausgabe Linfo

    Erscheinungstag:
    29.01.2012

    Redaktionsschluss:
    19.01.2012
    Beiträge bitte an:

    linfo@linnich.de

     

    nächste Ausgaben:
    29.01.2012
    (Redaktionsschluss: 19.01.2012)
    26.02.2012
    (Redaktionsschluss: 14.02.2012)
    25.03.2012
    (Redaktionsschluss: 15.03.2012)
    29.04.2012
    (Redaktionsschluss: 19.04.2012)
    28.05.2012
    (Redaktionsschluss wird noch bekanntgegeben)
    24.06.2012
    (Redaktionsschluss: 14.06.2012)
    29.07.2012
    (Redaktionsschluss: 19.07.2012)
    26.08.2012
    (Redaktionsschluss: 20.08.2012)
    30.09.2012
    (Redaktionsschluss: 20.09.2012)
    28.10.2012
    (Redaktionsschluss: 18.10.2012)
    25.11.2012
    (Redaktionsschluss: 15.11.2012)
    30.12.2012
    (Redaktionsschluss wird noch bekanntgegeben) 

     

    Linfo erscheint an jedem letzten Sonntag im Monat. Redaktionsschluss ist etwa 10 Tage vorher.

    Mitteilungsblatt der Stadt Linnich

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    Tel. 0241/5101-0
    Fax. 0241/5101-550

     

     

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