Mitteilungen
- RWE Klimaschutzpreis 2011
- Rechtsbehelfe gegen Grundsteuerveranlagung
- Bekanntmachung über den Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes
- Baumaßnahme Ewartsweg
- Bürgersprechstunden der Stadtratsfraktionen
- Bürgermeister Witkopp und die Ortsvorsteher gratulieren herzlich
- Alters- und Ehejubiläen
- Kürzungen des Budgets für Ehrungen
RWE Klimaschutzpreis 2011

Einen Wettbewerb erfolgreicher Umweltschutzideen und Projekte zur Energieeffizienz veranstaltet die Stadt Linnich erstmals mit RWE Deutschland. Das Unternehmen stellt insgesamt 2.500 Euro als Preisgelder zur Verfügung, um damit besondere Leistungen im Natur- und Umweltschutz auszuzeichnen.
Für die verschiedensten Projekte können ab sofort Bewerbungen eingereicht oder Institution oder Bürger vorgeschlagen werden! Dabei hoffen die Stadt und RWE Deutschland auf eine hohe Kreativität bei den Vorschlägen.
Wer kann mitmachen:
Bürger und Bürgerinnen, Personengruppen, Schulen, Kindergärten, Vereine, Institutionen oder Firmen, die in der Stadt Linnich ansässig sind und die Projekte, Maßnahmen oder praktische Aktivitäten insbesondere folgender Art durchführen oder durchgeführt haben:
- Maßnahmen zur Verminderung vorhandener Umweltbeeinträchtigungen,
wie zum Beispiel Lärmschutz und Maßnahmen zur CO2-Reduktion, Renaturierung / Erhaltung des natürlichen Lebensraumes
- Maßnahmen zur spürbaren Umweltverbesserung,wie zum Beispiel Schaffung umweltorientierter Wohn- und Arbeitsbereiche, Erhaltung oder Neuanlage von Grün- und Erholungszonen
- Maßnahmen zur wirkungsvollen Energieeinsparung,
wie zum Beispiel Innovative Wärmeerzeugung/Wärmedämmung, Energiespartechnologien in der Beleuchtung (LED)
Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbung ist ausreichend schriftlich zu erläutern und sollte eine Länge von 3 DIN A4-Seiten nicht überschreiten.
Fotos, Bilder oder Skizzen zur Veranschaulichung sind willkommen und können der Bewerbung beigefügt werden.
Einsendeschluss:
Beiträge für den Klimaschutzpreis sind bis zum 15. Februar 2012 bei der
Klimaschutzpreis 2011
Fachbereich 1
Rurdorfer Str. 64
52441 Linnich
einzureichen.
Informationen:
Weitere Auskünfte erteilt Frau Schmalen, (Tel.: 02462/ 9908-114 E-Mail: kschmalen@linnich.de ) oder die Homepage des RWE unter www.rwe-klimaschutzpreis.de.
Rechtsbehelfe gegen Grundsteuerveranlagung

Nach einer Berichterstattung im Fernsehen, in der Hausbesitzern empfohlen wurde, bis zum Jahresende gegen die Grundsteuerveranlagung "Widerspruch / Einspruch" einzulegen, häufen sich bei der Stadtverwaltung die Anrufe und "Widerspruchs
"-Schreiben.
Der Fachbereich Finanzen und Steuern der Stadtverwaltung Linnich weist daher auf folgendes hin:
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in dem Verfahren 2 BvR 287/11 derzeit mit der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, insbesondere mit der Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsgesetzes.
Das Grundsteuergesetz, als Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer, bleibt jedoch so lange rechtswirksam, bis das Bundesverfassungsgericht die Norm für verfassungswidrig erklärt hat.
Darüber hinaus vollziehen die Städte und Gemeinden als Grundsteuergläubiger mit der Erhebung der Grundsteuer lediglich die Grundsteuermessbescheide der Finanzverwaltung. Solange die Ausgangsbescheide existent sind, sind die Städte und Gemeinden nicht zuletzt wegen des "Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung" gehalten, mit den Folgebescheiden die Grundsteuer festzusetzen.
Da sich die vorgetragenen verfassungsrechtlichen Zweifel auf die Bewertungsfragen beziehen, die mit den Grundlagenbescheiden entschieden werden, ist richtiger Adressat für Einwände gegen die Bewertung die zuständige Finanzverwaltung (für Linnich: Finanzamt Jülich, Wilhelmstraße 5, 52428 Jülich) und nicht die örtliche Stadtverwaltung.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Grundsteuerbescheide für das Jahr 2011 bereits durchgängig bestandskräftig sind und nicht mehr angefochten werden können.
Bekanntmachung über den Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes
Entsprechend der Regelung des § 4 Abs. 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Linnich und der Gemeinde Titz zur kooperativen Wahrnehmung des Bereitschaftsdienstes der örtlichen Ordnungsbehörden vom 01.01.2011 wird hiermit die zwischen den Behörden getroffene Abstimmung zur Verteilung der Bereitschaftsdienste für das Jahr 2012 bekannt gemacht.
Titz
KW 1 01.01.2012 08.01.2012
KW 5 u. 6 29.01.2012 13.02.2012
KW 10 u. 11 05.03.2012 19.03.2012
KW 14 u. 15 02.04.2012 16.04.2012
KW 18 30.04.2012 07.05.2012
KW 21 21.05.2012 29.05.2012
KW 25 u. 26 18.06.2012 02.07.2012
KW 30 u. 31 23.07.2012 06.08.2012
KW 35 u. 36 27.08.2012 10.09.2012
KW 41 08.10.2012 15.10.2012
KW 44 u. 45 29.10.2011 12.11.2012
KW 49 u. 50 03.12.2012 17.12.2012
Linnich
KW 2 - 4 08.01.2012 29.01.2012
KW 7 - 9 13.02.2012 05.03.2012
KW 12 u. 13 19.03.2012 02.04.2012
KW 16 u. 17 16.04.2012 30.04.2012
KW 19 u. 20 07.05.2012 21.05.2012
KW 22 - 24 29.05.2012 18.06.2012
KW 27 - 29 02.07.2012 23.07.2012
KW 32 - 34 06.08.2012 27.08.2012
KW 37 - 40 10.09.2012 08.10.2012
KW 42 u. 43 15.10.2012 29.10.2012
KW 46 - 48 12.11.2012 03.12.2012
KW 51 u. 52 17.12.2012 01.01.2013
Bereitschaftszeiten (außerhalb der regulären Dienststunden):
Montag 16.00 Uhr bis Dienstag 07.30 Uhr
Dienstag 16.00 Uhr bis Mittwoch 07.30 Uhr
Mittwoch 16.00 Uhr bis Donnerstag 07.30 Uhr
Donnerstag 18.00 Uhr bis Freitag 07.30 Uhr
Freitag 12.30 Uhr bis Montag 07.30 Uhr
Linnich, den 24. November 2011
Stadt Linnich
Der Bürgermeister
Witkopp
Baumaßnahme Ewartsweg
Zurzeit führt die Stadt Linnich die Arbeiten für den Kanal- und Straßenbau im Gebiet Ewart aus. Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung:
Bauleitendes Ingenieurbüro Gietemann
Tel. 02451/7 24 24
E-Mail: Gietemann@t-online.de
Stadt Linnich
Bürgermeister Witkopp
Tel. 02462/99 08-100
E-Mail: wwitkopp@linnich.de
Fachbereich 5, Herr Fey
Tel. 02462/99 08-614
E-Mail: kfey@linnich.de
Fachbereich 5, Herr Lüpges
Tel. 02462/99 08-615
E-Mail: fluepges@linnich.de
NGW, Herr Bütau
Tel. 02858/9 09 03 07
NGW, Herr Kaffenberger
Tel. 02462/ 18 60"
Bürgersprechstunden der Stadtratsfraktionen
CDU-Fraktion
Die Sprechstunden der CDU-Fraktion finden montags in der Zeit von
18.30 bis 19.00 Uhr im Fraktionszimmer, Zimmer 003 im Erdgeschoss des Rathauses, statt.
SPD- Fraktion
Die Sprechstunde der SPD-Fraktion findet am Montag, 14. November und Montag, 05. Dezember 2011, jeweils von 18.00- 19.00 Uhr im SPD-Fraktionszimmer im Erdgeschoss des Rathauses statt.
Ratsfraktion der Grünen
Die Ratsfraktion der Grünen lädt ein zur Bürgersprechstunde an den Montagen in den geraden Kalenderwochen um 18.30 Uhr.
FDP-Stadtratsfraktion
Die Linnicher Liberalen laden zu Bürgersprechstunden an jedem Mittwoch in geraden Kalenderwochen jeweils ab 18.30 Uhr ein. Sie erreichen uns im Fraktionszimmer Nr. 010 im Rathaus.
PKL-Fraktion
Die UWG-PKL ist 24 Stunden für die Bürger da
Im Rahmen besserer Erreichbarkeit für den Bürger stellt die UWG-PKL in Linnich
zukünftig die Sprechstunden im Fraktionszimmer im Rathaus in Linnich ein und ist ab sofort
unter der Tel.-Nr.: 0170/4819780 rund um die Uhr für die Linnicher Bevölkerung erreichbar.
Unter genannter Tel.-Nr. können dann dringende Fragen sofort beantwortet werden oder
es wird ein persönlicher Termin vereinbart werden , der selbstverständlich auch Vorort
wahrgenommen werden kann.
Deshalb speichern Sie gleich unter Ihren Kontakten: PKL = 0170/4819780
Bürgermeister Witkopp und die Ortsvorsteher gratulieren herzlich
Frau Maria Wallutt, Fahlenberg 37, Welz, die am 29.1. 90 Jahre alt wird,
Herrn Detlef Weil, Degerstraße 6, Boslar, der am 31.1. 80 Jahre alt wird,
Frau Therese Schlösser, Jan-von-Werthstraße 1, die am 1.2. 84 Jahre alt wird,
Herrn Wilhelm Engels, Lönsstraße 29, der am 1.2. 80 Jahre alt wird,
Herrn Hans Sommer, Weinbergstraße 38, Boslar, der am 2.2. 82 Jahre alt wird,
Frau Maria Beck, Wilhelm-Busch-Straße 7, die am 2.2. 80 Jahre alt wird,
Frau Maria Worms, Lambertusstraße 10, Tetz, die am 2.2. 85 Jahre alt wird,
Frau Elisabeth Offergeld, Büllerweg 3, Tetz, die am 2.2. 84 Jahre alt wird,
Frau Maria Neumann, Kappertzgasse 9, Gereonsweiler, die am 4.2. 84 Jahre alt wird,
Frau Barbara Peltzer, Denkmalstraße 4, Ederen, die am 5.2. 87 Jahre alt wird,
Herrn Peter Heck, Südpromenade 16, der am 5.2. 83 Jahre alt wird,
Herrn Paul Langner, Am Alumnat 7, der am 6.2. 87 Jahre alt wird,
Herrn Gerhard Jerathe, Brachelener Straße 12, der am 6.2. 82 Jahre alt wird,
Frau Luise Mertens, Kasselsberg 9, Körrenzig, die am 7.2. 83 Jahre alt wird,
Frau Martha Mähler, Glimbacher Straße 22, Körrenzig, die am 8.2. 94 Jahre alt wird,
Frau Katharina Schwerdtfeger, Fahlenberg 56, Welz, die am 10.2. 81 Jahre alt wird,
Frau Katharina Gillessen, Büllerweg 52, Tetz, die am 12.2. 84 Jahre alt wird,
Herrn Josef Esser, Apweilerweg 14, Ederen, der am 14.2. 82 Jahre alt wird,
Frau Katharina Sieberichs, Brunnenstraße 11, die am 14.2. 80 Jahre alt wird,
Frau Helene Strehl, Virneburger Straße 5, Boslar, die am 16.2. 87 Jahre alt wird,
Herrn Heinrich Krug, Degerstraße 22, Boslar, der am 16.2. 80 Jahre alt wird,
Herrn Matthias Mayer, Südpromenade 31, der am 17.2. 88 Jahre alt wird,
Herrn Konrad Meurer, Brunnenstraße 66, Ederen, der am 18.2. 88 Jahre alt wird,
Herrn Helmut Gulla, Kölnstraße 37, Gereonsweiler, der am 20.2. 83 Jahre alt wird,
Frau Anna Kosmatin, Westpromenade 15, die am 22.2. 91 Jahre alt wird,
Frau Margot Peters, Kirchweg 19, Ederen, die am 25.2. 85 Jahre alt wird,
Herrn Anton Schiffer, Georgstraße 5, Hottorf, der am 25.2. 89 Jahre alt wird.
Alters- und Ehejubiläen
Information zur Veröffentlichung und Weitergabe der Daten an Dritte
Ab der Vollendung des 80. Lebensjahres werden Einwohnern Glückwünsche über das Mitteilungsblatt und der Presse sowie im Internet ausgesprochen. Bei der Vollendung des 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebensjahres erfolgt eine Gratulation durch den Ortsvorsteher, soweit dies gewünscht wird.
Entsprechendes gilt für 50-jährige, 60-jährige, 70-jährige und 75-jährige Ehejubiläen.
Entsprechend den Regelungen des § 22 Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) und § 35 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (MG NRW) dürfen Daten zu Altersjubiläen veröffentlicht werden, wenn die betroffenen Personen ihre Einwilligung hierzu erteilt haben.
Nach § 35 Abs. 3 MG NRW darf die Meldebehörde nur Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Die Erteilung der Auskunft steht unter dem Vorbehalt der Einwilligung der betroffenen Personen.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an örtliche Vereine ist nach § 35 Abs. 3 MG NRW nicht zugelassen. Diese sind, soweit die Betroffenen die Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Daten in der Presse erteilt haben, auf diese Informationsquellen angewiesen.
Soweit örtliche Vereine nicht nur durch Presseinformation über diese Daten verfügen möchten ist es ihnen unbenommen, die Einwohner durch entsprechende Hinweise (z.B. über das Mitteilungsblatt) um die Bekanntgabe der Daten zu erreichen.
Sofern Einwohner zum Kreis der Altersjubilare zählen - aktuell des Jahrgangs 1931 - wird Ihnen seitens der Verwaltung in Kürze ein entsprechendes Schreiben zugesandt. Das Schreiben ist mit dem Vordruck einer Einwilligungserklärung versehen. Soweit eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, Presse und der damit verbundene Gratulation durch den Ortsvorsteher gewünscht wird, ist die Einverständniserklärung an die Verwaltung zurückzusenden.
Einwohner, die im nächsten Jahr eines der oben genannten Ehejubiläen begehen und an einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt interessiert sind, werden gebeten, die Verwaltung hierüber gesondert zu unterrichten.
Ansprechpartner bei Altersjubiläen ist Herr Heck, den Sie bei der Stadtverwaltung - Nebenstelle Altermarkt - oder aber telefonisch unter der Rufnummer 0 24 62/ 99 08 325 erreichen können.
Ansprechpartnerin für Ehejubiläen ist Frau Eschweiler, die Sie bei der Stadtverwaltung - Rurdorfer Straße - unter der Rufnummer 0 24 62/ 99 08 101 erreichen können.



