Kinderreisepass (früher Kinderausweis)
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre werden elektronische Reisepässe ausgestellt. Einige wenige Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht (dann ist ein Reisepass erforderlich) oder nur eingeschränkt an. Erkundigen Sie sich bitte bei den Behörden des Ziellandes, ob und ggf. mit welchen Einschränkungen ein Kindereisepass für die Einreise anerkannt wird.
Wichtige Hinweise:
Zur Prüfung der Identität müssen auch minderjährige Kinder persönlich bei der Passbehörde erscheinen.
Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr muss der Kinderreisepass vom Kind selbst unterschrieben werden.
Ein Lichtbild ist in jedem Fall erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Lichtbilder für Kinderreisepässe wie bei den Reisepässen biometrietauglich sein müssen. Die Aufnahmen dürfen nicht mehr wie bisher im Halbprofil, sondern müssen frontal aufgenommen werden. Eine Fotomustertafel zur Überprüfung von Passbildern auf ihre Biometrietauglichkeit befindet sich auf den Seiten der Bundesdruckerei.
Antragsberechtigte:
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung, der andere bei der Abholung unterschreibt.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Auskünfte erhalten Sie im Bürgerbüro.
Benötigte Unterlagen:
- 1 biometrietaugliches Lichtbild
- Unterschrift beider Elternteile oder
- der Sorgerechtsbeschluss
Gebühren: 13 Euro
Weitere Infos im WWW:
Downloads:
-
Einverständniserklärung der Eltern
(pdf-Datei / 12.24 KB)


