Feiertage
Allgemeine Feiertage
An Sonntagen und Feiertagen müssen Sie besondere Regelungen und Verbote beachten. Im Feiertagsschutzgesetz sind die allgemeinen und besonderen Feiertage festgeschrieben.
Es gibt folgende allgemeine Feiertage:
Neujahrstag
Ostermontag
1. Mai
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
3. Oktober - Tag der deutschen Einheit
1. Weihnachtstag
2. Weihnachtstag
Besondere Feiertage
Das Feiertagsschutzgesetz unterscheidet zwischen allgemeinen und besonderen Feiertagen. Zwar müssen an allen Sonntagen und Feiertagen bestimmte Regelungen und Verbote beachtet werden, aber darüber hinaus gibt es bestimmte Feiertage, die besonders geschützt sind und die man stille Feiertage nennt.
Nachfolgend eine Übersicht der bestehenden stillen Feiertage:
Karfreitag
Allerheiligen
Totensonntag
Volkstrauertag
Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich 3 - Ordnung -


