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Rathaus Stadt Linnich

Feiertage

Allgemeine Feiertage

 

An Sonntagen und Feiertagen müssen Sie besondere Regelungen und Verbote beachten. Im Feiertagsschutzgesetz sind die allgemeinen und besonderen Feiertage festgeschrieben.

Es gibt folgende allgemeine Feiertage:

Neujahrstag

Ostermontag

1. Mai

Christi Himmelfahrt

Pfingstmontag

Fronleichnam

3. Oktober - Tag der deutschen Einheit

1. Weihnachtstag

2. Weihnachtstag

 

Besondere Feiertage

 

Das Feiertagsschutzgesetz unterscheidet zwischen allgemeinen und besonderen Feiertagen. Zwar müssen an allen Sonntagen und Feiertagen bestimmte Regelungen und Verbote beachtet werden, aber darüber hinaus gibt es bestimmte Feiertage, die besonders geschützt sind und die man stille Feiertage nennt.

 

Nachfolgend eine Übersicht der bestehenden stillen Feiertage:

Karfreitag

Allerheiligen

Totensonntag

Volkstrauertag

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich 3 - Ordnung -





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Sie erreichen uns:

 

Fachbereich 3 - Ordnung
Allgemeine Gefahrenabwehr

Altermarkt 5

52441 Linnich


Öffnungszeiten

Fachbereich 3 - Ordnung      
mo. - mi. 08.00 Uhr-16.00 Uhr

do.         14.00 Uhr-18.00 Uhr
fr.           08.00 Uhr-12.00 Uhr

Bürgerbüro
mo. - mi. 08.00 Uhr-16.30 Uhr
do.          08.00 Uhr-18.00 Uhr
fr.            08.00 Uhr-12.00 Uhr
sa.          09.30 Uhr-11.30 Uhr

                                                                      

Ihr/e Ansprechpartner/in:  
                    
Herr Krafft 
Tel.
02462  9908-311
E-Mail: nkrafft@linnich.de

Herr Schulze 
Tel.
02462  9908-312
E-Mail: cschulze@linnich.de

 

Herr Schumacher
Tel. 02462 9908-310
E-Mail: dschumacher@linnich.de

 

Parkmöglichkeiten:

Der Parkplatz befindet sich unmittelbar vor der Nebenstelle und liegt in einem Bereich, für den die Verwendung einer Parkscheibe vorgeschrieben ist.

 

Auf dem Altermarkt dürfen Sie unter Verwendung der Parkscheibe für die Dauer von zwei Stunden parken.

Anfahrt: