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Rathaus Stadt Linnich

Kampfmittelfund

Sie sind immer noch gefährlich!

Bomben und andere Munitionsteile aus den beiden Weltkriegen. Auch lange nach Kriegsende werden noch sehr große Mengen an Fundmunition aus den beiden Weltkriegen aufgefunden, die es zu beseitigen gilt.


Kampmittelfunde


Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes NRW, organisiert bei den Bezirksregierungen Düsseldorf (für das Rheinland) und Arnsberg (für Westfalen), unterstützt die örtlich zuständigen Behörden. Er sucht, räumt und vernichtet nicht ausgelöste Kampfmittel.

Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel (Munition, Granaten, Bomben etc.) handeln könnte, halten Sie Abstand und informieren Sie sofort die Stadt Linnich als örtliche Ordnungsbehörde bzw. außerhalb der Dienstzeiten die Polizei.


Bauvorhaben


Die Regelungen der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) stellen grundsätzliche Anforderungen an bauliche Anlagen und Baugrundstücke. Diese müssen insgesamt für bauliche Anlagen entsprechend geeignet sein. Aus dieser allgemein der Gefahrenabwehr dienenden Norm folgt, dass Baugrundstücke auch frei von Kampfmitteln sein müssen. Diese Forderung ist insbesondere in alten bebauten Bereichen von Interesse, die im 2. Weltkrieg Bombenabwurfgebiete waren. Ziel ist Gefahrenfreiheit bei baulicher Nutzung. Vor Errichtung baulicher Anlagen ist die Kampfmittelfreiheit des Baugrundstückes zu bestätigen. Der Bauherr muss deshalb vorab bei der zuständigen Stelle einen Antrag zur Überprüfung auf Bombenblindgänger-/ Kampfmittelverdacht stellen.

Regelmäßig geht ein analoger Antrag an die für Bodenschutz zuständige Stelle zur Überprüfung auf Altlasten/Kontaminationsverdacht.




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Allgemeine Gefahrenabwehr

Altermarkt 5

52441 Linnich


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Der Parkplatz befindet sich unmittelbar vor der Nebenstelle und liegt in einem Bereich, für den die Verwendung einer Parkscheibe vorgeschrieben ist.

 

Auf dem Altermarkt dürfen Sie unter Verwendung der Parkscheibe für die Dauer von zwei Stunden parken.

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