Richtwerte

Bodenpreisindizes für landwirtschaftlich genutzte Flächen

Für die Stadt Linnich wurde vom Gutachterausschuss des Kreises Düren die Grundstücksrichtwerte mit Stand 01.01.2006 wie folgt ermittelt:

Bodenpreisindizes für landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Bereich des Kreises Düren (ohne Stadt Düren):

Basisjahr 1982 = 100

196321,4
196424,4
196528,8
196633,2
196731,1
196829,8
196929,8
197031,9
197131,8
197232,7
197335,4
197435,6
197538,9
197641,7
197747,4
197856,7
197969,3
198090,3
1981102,8
1982100,0
198397,5
198496,4
198588,6
198688,6
198776,5
198870,4
198964,6
199068,0
199167,4
199263,3
199359,2
199455,9
199555,7
199654,8
199756,0
199861,1
199959,5
200059,4
200162,9
200262,9
200364,7
200464,7
200565,5

Bodenpreisindizes für Wohnbauland

für den Bereich des Kreises Düren (ohne Stadt Düren):

Basisjahr 1972 = 100

196344,4
196448,4
196553,4
196660,0
196764,3
196869,0
196972,1
197075,0
197186,7
1972100,0
1973123,0
1974131,5
1975147,0
1976161,3
1977176,6
1978197,9
1979236,0
1980287,6
1981320,4
1982336,8
1983348,2
1984341,9
1985334,7
1986351,5
1987342,5
1988367,9
1989378,9
1990396,7
1991419,0
1992467,2
1993507,7
1994594,2
1995636,6
1996673,1
1997745,9
1998771,2
1999805,5
2000874,7
2001914,5
2002939,6
2003987,8
20041.020,9
20051.032,9
20061.063,1
20071.068,7

Richtwerte für Wohnbauland

Der Richtwert für Wohnbauland gilt für die ganze Ortslage (Ortsteil) mit folgenden Eigenschaften:

Baugrundstücke im allgemeinen Wohngebiet, 1-2 geschossig bebaubar, bis ca. 35 m Grundstückstiefe bei rechteckigem Grundstückszuschnitt. (Abweichungen hiervon in Jülich).

Der Richtwert für Geschäftsgrundstücke gilt für Grundstücke innerhalb des jeweiligen Ortskerns, für die eine Geschäftsnutzung realisiert oder möglich ist. Der Wert gilt nur für den Grundstücksteil, der Geschäftsnutzung direkt zugeordnet werden kann.

Im Kreisgebiet gibt es Richtwertbezirke, in denen der Markt stark direkt oder indirekt durch den Braunkohleabbau beeinflusst wird. Siehe hierzu den Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Düren.

Linnich€ / qm
Boslar85,00
Ederen95,00
Floßdorf85,00
Gereonsweiler80,00
Gevenich70,00
Glimbach100,00
Hottorf95,00
Körrenzig100,00
Kofferen75,00
Linnich, Geschäftslage180,00
Linnich, ohne Geschäftslage115,00
Linnich, SW80,00
Rurdorf90,00
Tetz (alte Ortslage)85,00
Tetz, Neubaugebiet105,00
Welz90,00

Richtwerte für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Dieser Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mittlerer Größe (mindestens: 1 ha) im Außenbereich bei regelmäßigem Zuschnitt und ausreichender Erschließung. Er gilt für die ganze Gemarkung. Die durchschnittliche Bonität in der jeweiligen Gemarkung ist bei jedem Richtwert angegeben:

LinnichBonität€ / qm
Boslar743,00
Ederen833,40
Floßdorf782,50
Gereonsweiler803,10
Gevenich792,60
Glimbach/Kofferen813,20
Hottorf813,20
Körrenzig672,90
Linnich753,20
Rurdorf692,30
Tetz652,30
Welz843,00

Richtwerte für Gewerbelandgrundstücke

Der Richtwert für Gewerbelandgrundstücke gilt für die ganze Ortslage (Ortsteil), wobei eine ortsübliche Größe und Erschließung des Gewerbelandgrundstückes vorausgesetzt wird.

Linnich€ / qm
Linnich25,00

Richtwerte für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Der Richtwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke im gesamten Kreisgebiet (ohne hochwertigen Aufwuchs):

Südl. Kreisgebiet 0,20 €/qm - 1,50 €/qm
Nördl. Kreisgebiet0,50 €/qm - 1,50 €/qm

Erläuterungen der Bodenrichtwerte

 

1) Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Düren die in der Bodenrichtliste angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und der Gutachterausschussverordnung NRW vom 23.03.2004 (SGV. NRW. 231) zum Stichtag 01.01.2006 ermittelt.

 

2) Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens, für den im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für Wohnbauland, Geschäftsgrund­stücke, Gewerbegrundstücke und für land-forstwirtschaftlich genutzte  Grundstücke abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.

 

3) Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

 

4) Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen, wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit. Grundstücksgestalt bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.

 

5) Der Erschließungsbeitrag nach Baugesetzbuch und die einmaligen Kanalanschlusskosten sind in den Richtwerten für Wohnbauland, Geschäfts­grundstücke und Gewerbeland enthalten. Die Hausanschlusskosten sind jedoch nicht berücksichtigt.

Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.

 

6) Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denk­malschutzes (z.B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.

 

7) Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen, insbesondere gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Boden-richtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

 

8) Bodenrichtwerte sind nur innerhalb des Auswertemodells des jeweiligen Gutachteraus­schusses zu benutzen.

 

 

Düren, den 14. Februar 2006               Düren, den 14. Februar 2006

        Der Vorsitzende                                         Geschäftsstelle

              gez. Steins                                           gez. Buchendorfer

 

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BORIS.NRW ist das Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen.
 

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