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Rathaus Stadt Linnich

Richtwerte

Bodenpreisindizes für landwirtschaftlich genutzte Flächen

Für die Stadt Linnich wurde vom Gutachterausschuss des Kreises Düren die Grundstücksrichtwerte mit Stand 01.01.2006 wie folgt ermittelt:

Bodenpreisindizes für landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Bereich des Kreises Düren (ohne Stadt Düren):

Basisjahr 1982 = 100

1963 21,4
1964 24,4
1965 28,8
1966 33,2
1967 31,1
1968 29,8
1969 29,8
1970 31,9
1971 31,8
1972 32,7
1973 35,4
1974 35,6
1975 38,9
1976 41,7
1977 47,4
1978 56,7
1979 69,3
1980 90,3
1981 102,8
1982 100,0
1983 97,5
1984 96,4
1985 88,6
1986 88,6
1987 76,5
1988 70,4
1989 64,6
1990 68,0
1991 67,4
1992 63,3
1993 59,2
1994 55,9
1995 55,7
1996 54,8
1997 56,0
1998 61,1
1999 59,5
2000 59,4
2001 62,9
2002 62,9
2003 64,7
2004 64,7
2005 65,5


Bodenpreisindizes für Wohnbauland

für den Bereich des Kreises Düren (ohne Stadt Düren):

Basisjahr 1972 = 100

1963 44,4
1964 48,4
1965 53,4
1966 60,0
1967 64,3
1968 69,0
1969 72,1
1970 75,0
1971 86,7
1972 100,0
1973 123,0
1974 131,5
1975 147,0
1976 161,3
1977 176,6
1978 197,9
1979 236,0
1980 287,6
1981 320,4
1982 336,8
1983 348,2
1984 341,9
1985 334,7
1986 351,5
1987 342,5
1988 367,9
1989 378,9
1990 396,7
1991 419,0
1992 467,2
1993 507,7
1994 594,2
1995 636,6
1996 673,1
1997 745,9
1998 771,2
1999 805,5
2000 874,7
2001 914,5
2002 939,6
2003 987,8
2004 1.020,9
2005 1.032,9
2006 1.063,1
2007 1.068,7


Richtwerte für Wohnbauland

Der Richtwert für Wohnbauland gilt für die ganze Ortslage (Ortsteil) mit folgenden Eigenschaften:

Baugrundstücke im allgemeinen Wohngebiet, 1-2 geschossig bebaubar, bis ca. 35 m Grundstückstiefe bei rechteckigem Grundstückszuschnitt. (Abweichungen hiervon in Jülich).

Der Richtwert für Geschäftsgrundstücke gilt für Grundstücke innerhalb des jeweiligen Ortskerns, für die eine Geschäftsnutzung realisiert oder möglich ist. Der Wert gilt nur für den Grundstücksteil, der Geschäftsnutzung direkt zugeordnet werden kann.

Im Kreisgebiet gibt es Richtwertbezirke, in denen der Markt stark direkt oder indirekt durch den Braunkohleabbau beeinflusst wird. Siehe hierzu den Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Düren.

Linnich € / qm
Boslar 85,00
Ederen 95,00
Floßdorf 85,00
Gereonsweiler 80,00
Gevenich 70,00
Glimbach 100,00
Hottorf 95,00
Körrenzig 100,00
Kofferen 75,00
Linnich, Geschäftslage 180,00
Linnich, ohne Geschäftslage 115,00
Linnich, SW 80,00
Rurdorf 90,00
Tetz (alte Ortslage) 85,00
Tetz, Neubaugebiet 105,00
Welz 90,00

Richtwerte für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Dieser Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mittlerer Größe (mindestens: 1 ha) im Außenbereich bei regelmäßigem Zuschnitt und ausreichender Erschließung. Er gilt für die ganze Gemarkung. Die durchschnittliche Bonität in der jeweiligen Gemarkung ist bei jedem Richtwert angegeben:

Linnich Bonität € / qm
Boslar 74 3,00
Ederen 83 3,40
Floßdorf 78 2,50
Gereonsweiler 80 3,10
Gevenich 79 2,60
Glimbach/Kofferen 81 3,20
Hottorf 81 3,20
Körrenzig 67 2,90
Linnich 75 3,20
Rurdorf 69 2,30
Tetz 65 2,30
Welz 84 3,00


Richtwerte für Gewerbelandgrundstücke

Der Richtwert für Gewerbelandgrundstücke gilt für die ganze Ortslage (Ortsteil), wobei eine ortsübliche Größe und Erschließung des Gewerbelandgrundstückes vorausgesetzt wird.

Linnich € / qm
Linnich 25,00


Richtwerte für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Der Richtwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke im gesamten Kreisgebiet (ohne hochwertigen Aufwuchs):

Südl. Kreisgebiet 0,20 €/qm - 1,50 €/qm
Nördl. Kreisgebiet 0,50 €/qm - 1,50 €/qm


Erläuterungen der Bodenrichtwerte

 

1) Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Düren die in der Bodenrichtliste angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und der Gutachterausschussverordnung NRW vom 23.03.2004 (SGV. NRW. 231) zum Stichtag 01.01.2006 ermittelt.

 

2) Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens, für den im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für Wohnbauland, Geschäftsgrund­stücke, Gewerbegrundstücke und für land-forstwirtschaftlich genutzte  Grundstücke abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.

 

3) Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

 

4) Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen, wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit. Grundstücksgestalt bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.

 

5) Der Erschließungsbeitrag nach Baugesetzbuch und die einmaligen Kanalanschlusskosten sind in den Richtwerten für Wohnbauland, Geschäfts­grundstücke und Gewerbeland enthalten. Die Hausanschlusskosten sind jedoch nicht berücksichtigt.

Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.

 

6) Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denk­malschutzes (z.B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.

 

7) Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen, insbesondere gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Boden-richtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

 

8) Bodenrichtwerte sind nur innerhalb des Auswertemodells des jeweiligen Gutachteraus­schusses zu benutzen.

 

 

Düren, den 14. Februar 2006               Düren, den 14. Februar 2006

        Der Vorsitzende                                         Geschäftsstelle

              gez. Steins                                           gez. Buchendorfer





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BORIS.NRW ist das Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen.

Stadtplan

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Projektleiter ist Herr Andreas Janning, Tel. 0800 / 99 99 901