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Rathaus Stadt Linnich

Bündnis für Familie

Familienkarte des Kreises Düren

Familienkarte Kreis Düren

Die Familienkarte kann ab sofort im Linnicher Bürgerbüro beantragt werden.

Antragsformulare gibt es im Bürgerbüro und im Fachbereich 5 (Soziales) bei Karin Krüger, Raum 15.

Der Antrag kann auch online gestellt werden!

 

 

Wer bekommt die Familienkarte?

Eltern, Pflegeeltern, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende, die ihren Hauptwohnsitz im Kreis Düren - und mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben, erhalten auf Antrag die Familienkarte.

 

Jede Familie kann eine Karte bekommen. Sie wird individuell für die Familie ausgestellt und mit den Namen der Kartenberechtigten (also max. zwei Erwachsene) und mit den Namen der Kinder versehen.

 

Was bietet die Familienkarte?

Der Kreis Düren und seine Städte und Gemeinden sowie zahlreiche Partner aus Dienstleistung, Handel und Gastronomie halten in den unterschiedlichsten Bereichen viele ermäßigte Angebote für die ganze Familie bereit.

 

So wird es Familien leichter gemacht, z.B. gemeinsame Freizeitaktivitäten zu genießen, günstig einzukaufen oder sonstige Angebote wahrzunehmen und dabei auch noch den Geldbeutel zu schonen.

 

Wo finde ich die Angebote?

Alle Angebote und Leistungen werden in einem Katalog zusammengestellt, der regelmäßig aktualisiert wird. Darüber hinaus  kann er auch unter www.familie-im-kreis-.de heruntergeladen werden.

 

Wie lange gilt die Familienkarte?

Die Familienkarte verliert ihre Gültigkeit, wenn das jüngste Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Bei einem behinderten Kind gilt die Familienkarte bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Vergrößert sich die Familie um ein weiteres Kind, so kann eine neue Familienkarte beantragt werden.

 

Was kostet die Familienkarte?

Die Familienkarte ist kostenfrei.

Bei Neuausstellung nach Verlust oder Beschädigung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € je Karte erhoben.

 

Wie bekomme ich die Familienkarte?

Wenn Sie mit ihren Kindern innerhalb Linnichs in häuslicher Gemeinschaft leben und gemeldet sind, können sie den Antrag über die Stadtverwaltung - Bürgerbüro - stellen.

 

Sie haben 2 Möglichkeiten zur Auswahl:

 

Persönliche Beantragung

Sie füllen den Antrag, der im Bürgerbüro oder im Fachbereich 5 (Soziales), Karin Krüger, Raum 15 erhältlich ist, aus und geben ihn persönlich mit allen erforderlichen Unterlagen im Bürgerbüro ab.

 

Bitte legen Sie unbedingt folgende Unterlagen vor:

 

  • für jeden Erwachsenen: Personalausweis, unterschriebene datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung.
  • Für jedes Kind eines der folgenden Dokumente: Kinder - bzw. Personalausweis, Stammbuch, Geburtsurkunde, ggf. Pflegeausweis, Schwerbehindertenausweis; bei Pflegekindern Bestätigung des Jugendamtes.

 

Online-Beantragung


Sie können den Antrag hier

 

http://www.kreis-dueren.de/familienkarte

 

 

aufrufen, ihn ausfüllen und online versenden. Danach suchen Sie bitte innerhalb von  4 Wochen das Bürgerbüro - Alter Markt, Linnich - auf und legen dort die unter Punkt 1 aufgeführten Unterlagen vor.

 

            Die Familienkarte wird Ihnen durch den Kreis Düren zugesandt.

 


Geburt und Elternzeit

Wird ein Kind erwartet, drägen sich viele neue Fragen und Gedanken in das Leben der Eltern: Vorfreude, Skepsis, Veränderung der eigenen Person, sowie auch in der Partnerschaft, Fragen rund um die Geburt und die Gedanken um den neuen Menschen.
Demnach ist es besser, sich rechtzeitig auf das Kind vorzubereiten um diese Fragen in Ruhe für sich selbst beantworten zu können.

Wichtige Informationen erhalten Sie unter anderem hier:

Sonstige wichtige Informationen zur und nach der Geburt:

Das Kind muss innerhalb einer Woche bei dem Standesamt am Geburtsort des Kindes angemeldet werden; bei einer Totgeburt bereits am nächsten Werktag. Durch diese Anmeldung werden Daten über Geburtstag, -ort, -stunde, Geschlecht und Namen des Kindes, sowie die Eltern, deren Familienstand und Berufe übermittelt. Einm Kontakt zwischen Standesamt und Eltern ist meist erforderlich, damit die zur Beurkundung benötigten Unterlagen eingesehen und geprüft werden können.

Zur Beurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Aufenthaltstitel von ausländischen Eltern
  • schriftliche Erklärung der Eltern über Vornamen und Familiennamen des Kindes
  • ausländische Urkunden im Original mit deutscher Übersetzung vorlegen (Übersetznungen sollten in Deutschland angefertigt werden)

Verheiratete Eltern müssen zusätzlich folgendes mitbringen:

  • neue beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, als Nachweis über die Eheschließung und mögliche Änderungen
  • Heiratsurkunde, wenn kein Familienbuch existiert
  • bei Eheschließung im Ausland wird eine internationale Heiratsurkunde benötigt

Nicht verheiratete Eltern müssen zusätzlich folgendes mitbingen:

  • alte Geburtsurkunde des Mutter und des Vaters
  • Urkunde über die Anerkennung der Vater- und Mutterschaft (sofern vorhanden)
  • Sorgeerklärung (sofern vorhanden)
  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über die Ehe auflösung, wenn die Mutter bereits verheiratet war
  • ausländische Scheidungsurteile bedürfen der Anerkennung im deutschen Rechtsbereich

Den Ausweis für ein deutsches Kind (bis zum 16. Lebensjahr) kann bei der Wohnsitzgemeinde des jeweiligen Wohnortes beantragt werden.

Mit der Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte können bereits beim Lohnsteuerabzug Steuern gespart werden.





Infoboxen

Ansprechpartner im Rathaus Linnich:

Frau Karin Krüger

Zimmer 015

Tel.: 02462/9908-517

E-Mail: kkrueger@linnich.de

 

 

Stadtplan

Link zum Stadtplan

Der Stadtplan wird derzeit in Zusammenarbeit mit REVILAK Kartografien neu erstellt.

Projektleiter ist Herr Andreas Janning, Tel. 0800 / 99 99 901