Sterbefall
Ein Sterbefall muss bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Betroffene verstorben ist, zu melden. Der Tod muss dort von einem Standesbeamten beurkundet werden. Spätestens am Werktag muss der Todesfall beim Standesamt angezeigt werden.
Wichtige Unterlagen, die mitgebracht werden müssen:
- War die/der Verstorbene verheiratet, muss eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Ehe mitgebracht werden.
- Es gibt kein Familienbuch? Eine Heiratsurkunde der Ehe ggf. einen urkundlichen nachweis über die Auflösung der Ehe (wie z.B. eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten) reicht aus.
- War die/der Verstorbene nicht verheiratet, muss eine Abschrift des Familienbuches der Eltern mitgebracht werden.
- Es gibt kein Familienbuch der Eltern? Eine Geburtsurkunde des Verstorbenen reicht aus.
Urkunden müssen im Original vorliegen, jedoch könnten auch weitere Unterlagen erforderlich sein. Deshalb ist es ratsam bei einer mündlichen Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt nachzufragen, ob die vorhandenen Unterlagen ausreichen.
Kosten:
Die Beurkundung an sich wird im Sterbebuch eingetragen und ist kostenlos.
Für eine Sterbeurkunde zahlt man7€ - zur Vorlage bei Krankenkassen und zur Beantragung von Witwen- oder Waisenrente wird sie kostenlos ausgestellt.



