Begründung einer Lebenspartnerschaft
Bevor man eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen kann, muss man eine "Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft" bei einem Standesamt vornehmen, in dessen Bereich einer der Lebenspartner seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Die Begründung selbst kann jedoch in einem Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.
Auch hier müssen weider bestimmte Unterlangen/Urkunden dem Standesamt vorgelegt werden, jedoch sollten Sie sich vorher bei Ihrem Standesamt informieren welche Urkunden mitzubringen sind.
Allgemeine Unterlagen:
- ein gültiger Personalausweis
- eine von der zuständigen Meldebehörde ausgestellte Aufenthaltsbescheinigung über Vor- und Familiennamen, Familienstand, Wohnort/Anschrift und Staatsangehörigkeit
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, bzw. eine Abstammungsurkunde
- wenn einer der beiden Partner bereits verheiratet war, wird zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, oder die Heiratsurkunde sowie ein Nachweis über die Auflösung der Ehe benötigt
Partner mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen zusätzlich folgende Unterlagen mitbringen:
- ihre Staatsangehörigkeit durch ihren Reisepass, ihren Personalausweis mit Eintragung der Staatsangehörigkeit oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde ihres Heimatstaates
- eine Bescheinigung des Behörde ihres Heimatstaates über den Familienstand
Beide Partner sollten bei der Anmeldung anwesend sein - jedoch kann ein verhinderter Partner durch Vollmacht den anderen Partner zur Anmeldung ermächtigen. Grundsätzlich muss diese Anmeldung bei dem Standesamt des Wohnortes mit der Hauptwohnung vollzogen werden. Haben beide Partner verschiedene Wohnsitze, können sie zwischen beiden Standesämtern wählen.



