Umzug und Wohnen
Anmeldungen
Innerhalb einer Woche in die neue Wohnung muss man sich beim Bürgeramt oder dem Bezirksamt anmelden. Notwendig dazu ist das ausgefüllt und unterschriebene Anmeldeformular, welches bei den Bürger./ Bezirksämtern erhältlich ist. Dies kann auch schriftlich durchgeführt werden, aber man sollte immer im Hinterkopf behalten, dass auch der Personalausweis geändert werden muss. Demnach ist es besser persönlich vorbeizuschauen.
Abmeldungen
Bei Umzügen im Inland ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Zieht man jedoch ins Ausland, so besteht eine Abmeldepflicht. Die Abmeldung wird wie die Anmeldung beim Bürger-/Bezirksamt vorgenommen. Dort erhält man ebenso ein Abmeldeformular.
Steht ein Umzug innerhalb des Wohnortes an, so ist es von Notwendigkeit, dass der Umzug innerhalb einer Woche lt. Meldegesetz beim Bürger-/ oder Bezirksamt gemeldet wird. Hier sollte man ebenfalls persönlich vorbeischauen, damit die Adresse im Personalausweis geändert werden kann.



