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Rathaus Stadt Linnich

Baulandrichtwerte vom 01.01.2006

Für die Stadt Linnich wurden vom Gutachterausschuss des Kreises Düren die Grundstücksrichtwerte mit Stand 01.01.2006 wie folgt ermittelt:

Bodenpreisindizes landwirtschaftlich genutzte Fläche

Bodenpreisindizes für landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Bereich des Kreises Düren (ohne Stadt Düren):

Basisjahr 1982 = 100

1963     21,4
1964     24,4
1965     28,8
1966     33,2
1967     31,1
1968     29,8
1969     29,8
1970     31,9
1971     31,8
1972     32,7
1973     35,4
1974     35,6
1975     38,9
1976     41,7
1977     47,4
1978     56,7
1979     69,3
1980     90,3
1981    102,8
1982    100,0
---- ----
1983     97,5
1984     96,4
1985     88,6
1986     83,9
1987     76,5
1988     70,4
1989     64,6
1990     68,0
1991     67,4
1992     63,3
1993     59,2
1994     55,9
1995     55,7
1996     54,8
1997     56,0
1998     61,1
1999     59,5
2000     59,4
2001     62,9
2002     62,9
2003     64,7
2004     64,7
2005     65,5


Bodenpreisindizes Wohnbauland

Bodenpreisindizes für Wohnbauland für den Bereich des Kreises Düren (ohne Stadt Düren):

Basisjahr 1972 = 100

1963     44,4
1964     48,4
1965     53,4
1966     60,0
1967     64,3
1968     69,0
1969     72,1
1970     75,0
1971     86,7
1972    100,0
-------- ------
1973    123,0
1974    131,5
1975    147,0
1976    161,3
1977    176,6
1978    197,9
1979    236,0
1980    287,6
1981    320,4
1982    336,8
1983    348,2
1984    341,9
1985    334,7
1986    351,5
1987    342,5
1988    367,9
1989    378,9
1990    396,7
1991    419,0
1992    467,2
1993    507,7
1994    594,2
1995    636,6
1996    673,1
1997    745,9
1998    771,2
1999    805,5
2000    874,7
2001    914,5
2002    939,6
2003    987,8
2004  1.020,9
2005  1.032,9


Richtwert Wohnbauland / Geschäftsgrundstücke

Der Richtwert für Wohnbauland gilt für die ganze Ortslage (Ortsteil) mit folgenden Eigenschaften:

Baugrundstücke im allgemeinen Wohngebiet, 1-2 geschossig bebaubar, bis ca. 35 m Grundstückstiefe bei rechteckigem Grundstückszuschnitt. (Abweichungen hiervon in Jülich).

Der Richtwert für Geschäftsgrundstücke gilt für Grundstücke innerhalb des jeweiligen Ortskerns, für die eine Geschäftsnutzung realisiert oder möglich ist. Der Wert gilt nur für den Grundstücksteil, der Geschäftsnutzung direkt zugeordnet werden kann.

Im Kreisgebiet gibt es Richtwertbezirke, in denen der Markt stark direkt oder indirekt durch den Braunkohleabbau beeinflusst wird. Siehe hierzu den Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Düren.

Linnich                            Euro / qm

Boslar                                 85,00
Ederen                                 90,00
Floßdorf                               85,00
Gereonsweiler                          70,00
Gevenich                               70,00
Glimbach                              105,00
Hottorf                                95,00
Körrenzig                              95,00
Kofferen                               75,00
Linnich, Geschäftslage                180,00
Linnich, ohne Geschäftslage           120,00
Linnich, SW                            80,00
Rurdorf                                85,00
Tetz, (alte Ortslage)                  85,00
Tetz, Neubaugebiet                    105,00
Welz                                   80,00


Richtwert landwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Der Richtwert für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mittlerer Größe (mindestens: 1 ha) im Außenbereich bei regelmäßigem Zuschnitt und ausreichender Erschließung. Er gilt für die ganze Gemarkung. Die durchschnittliche Bonität in der jeweiligen Gemarkung ist bei jedem Richtwert angegeben:

Linnich            Bonität    Euro / qm

Boslar                  74         3,10
Ederen                  83         3,20
Floßdorf                78         2,50
Gereonsweiler           80         3,30
Gevenich                79         2,50
Glimbach / Kofferen     81         3,10
Hottorf                 81         3,20
Körrenzig               67         2,90
Linnich                 75         3,00
Rurdorf                 69         2,50
Tetz                    65         2,50
Welz                    84         2,80


Richtwert Gewerbelandgrundstücke

Der Richtwert für Gewerbelandgrundstücke gilt für die ganze Ortslage (Ortsteil), wobei eine ortsübliche Größe und Erschließung des Gewerbelandgrundstückes vorausgesetzt wird.

Linnich      Euro / qm

Linnich           25,00


Richtwert forstwirtschaftlich genutzte Fläche

Der Richtwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke im gesamten Kreisgebiet (ohne hochwertigen Aufwuchs):

 Südl. Kreisgebiet    0,20 Euro / qm   -   1,00 Euro / qm
 Nördl. Kreisgebiet   0,50 Euro / qm   -   1,50 Euro / qm


Erläuterungen der Bodenrichtwerte

1) Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Düren die in der Bodenrichtliste angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und der Gutachterausschussverordnung NRW vom 23.03.2004 (SGV. NRW. 231) zum Stichtag 01.01.2006 ermittelt.

 

2) Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens, für den im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für Wohnbauland, Geschäftsgrundstücke, Gewerbegrundstücke und für land-forstwirtschaftlich genutzte  Grundstücke abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.

 

3) Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

 

4) Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen, wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit. Grundstücksgestalt bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.

 

5) Der Erschließungsbeitrag nach Baugesetzbuch und die einmaligen Kanalanschlusskosten sind in den Richtwerten für Wohnbauland, Geschäftsgrundstücke und Gewerbeland enthalten. Die Hausanschlusskosten sind jedoch nicht berücksichtigt.
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.

 

6) Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denk¬malschutzes (z.B. Ensembles in historischen Altstädten), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.

 

7) Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen, insbesondere gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Boden-richtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

 

8) Bodenrichtwerte sind nur innerhalb des Auswertemodells des jeweiligen Gutachterausschusses zu benutzen.


 Düren, den 14. Februar 2006                  Düren, den 14. Februar 2006
           Der Vorsitzende                                          Geschäftsstelle
              gez. Steins                                              gez. Buchendorfer

 


Bodenrichtwerte im Internet

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Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen stellt interessierten Nutzern

  • die Bodenrichtwerte für Bauland (flächendeckend),
  • die Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftlich genutzte sowie sonstige Flächen (soweit vom Gutachterausschuss beschlossen),
  • die Grundstücksmarktberichte (soweit erstellt und veröffentlicht) im Internet zur Verfügung.



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