Eine Bank als Zeichen gegen Gewalt an Frauen
Frauen können sich beim Projekt mit einbringen
Am 25. November ist der Internationale Gedenktag gegen Gewalt an Frauen. Er fordert die Öffentlichkeit dazu auf hinzusehen und zu handeln!
In diesem Jahr haben sich die Gleichstellungsstellen der Städte Jülich und Linnich und die Beratungsstelle für Frauen und Mädchen im Kreis Düren neben der kreisweiten Aktion „Orange Your City“ noch etwas Besonderes einfallen lassen. Um das Thema „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ nachhaltig in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen, soll eine Bank gestaltet werden, die dauerhaft einen Platz in der Stadt erhält und am 25.11. feierlich eingeweiht wird.
Dazu werden interessierte Frauen gesucht, die Lust haben sich an dem Projekt zu beteiligen und am Freitag, 11.10. von 14 Uhr bis 17 Uhr in der VHS Jülicher Land die Gestaltung gemeinsam in die Hand nehmen. Dabei erhalten Sie professionelle Unterstützung von der „Frau vom Bau“ Sylvia Adamec. Alle notwendigen Materialien werden gestellt.
Interessierte können sich per Mail an jdohmlinnichde / jfischerjuelichde oder telefonisch unter 02462/9908220 o. 02461/63377 anmelden.
Geänderte Öffnungszeiten der Wohngeldstelle
Die Wohngeldstelle der Stadt Linnich bleibt am Montag, den 23.09. und Dienstag, den 24.09. sowie am Freitag, den 04.10. geschlossen!
Wertstoffabgabe für Linnich
Bauhofangebot wird gut angenommen
Seit Anfang des Jahres hat die RegioEntsorgung auf dem Bauhof der Stadt Linnich, Im Gansbruch 14, ein erweitertes Annahmespektrum für Wertstoffe eingerichtet. Neben der kostenlosen Annahme von Gartenabfällen in haushaltsüblichen Mengen (bis zu 1,5 Kubikmeter), wird folgendes ebenfalls angenommen:
Altpapier und Kartonagen
Kleinbatterien, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
Elektrokleingeräten (z.B. Föhn, Toaster, Bügeleisen)
Elektrogroßgeräten (z.B. Waschmaschine, Kühlschrank, Herd)
Altholz (kein behandeltes Holz aus dem Außenbereich)
Sperrmüll
Die Abgabe ist donnerstags von 16 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr möglich. „Die Bürger:innen können sicher sein, dass die dort abgegebenen Wertstoffe sinnvoll und umweltverträglich verwertet werden. Das ist bei der Überlassung an Straßensammlungen nicht in jedem Fall gegeben“, so Stephanie Pfeifer, Vorständin der RegioEntsorgung. „Die Übergabe von Elektrogeräten an gewerbliche Sammler ist zudem gesetzlich verboten und wird mit Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet“, so Pfeifer weiter.
„Die Stadt Linnich freut sich darüber, dass die RegioEntsorgung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger der Stadt ihr Angebot auf dem Wertstoffhof in Linnich weiter ausgebaut hat. Somit steht den Bürger:innen ein ortsnahes und kostenloses Abgabesystem zur Verfügung“, so Bürgermeisterin Marion Schunck-Zenker.
ACHTUNG: geänderte Öffnungszeiten des Bürgerbüros!
Das Bürgerbüro der Stadt Linnich hat an folgenden Tagen geänderte Öffnungszeiten:
Freitag, den 04.10. - ab 10 Uhr geschlossen
Dienstag, den 29.10. - ab 11 Uhr geschlossen
Wir bitten um Verständnis! Bereits avisierte Termine bleiben bestehen.
2. Bewerbungsphase für Fördergelder der SL NaturEnergie Stiftung startet
Nach der Inbetriebnahme der zehn Windenergieanlagen des Windparks Gereonsweiler im Jahr 2022 kann nun zum zweiten Mal die Förderung lokaler Vereine durch die SL NaturEnergie Stiftung erfolgen: Aus 2023 stehen Mittel für gemeinnützige Projekte und Initiativen mit Sitz in Linnich bereit. Über die Vergabe entscheidet ein Kuratorium aus Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zusammen mit Bürgermeisterin Schunck-Zenker. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist, dass die Beantragenden (insbesondere Sportvereine, Trachten- und Heimatvereine, Kulturorganisationen, Fördervereine von Kindergärten/Schulen und andere Einrichtungen) eine Spendenbescheinigung ausstellen können, also grundsätzlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgen. Hier sei insbesondere die Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Natur- und Umweltschutz, Katastrophenschutz, Heimat und Heimatkunde, das traditionelle Brauchtum genannt.
Projektanträge können bis zum 30.09.2024 per E-Mail an maillinnichde oder per Post an die untenstehende städtische Adresse geschickt werden.
„Mit den Fördergeldern möchten wir die Menschen in Linnich und ihr lebendiges Vereins- und Kulturleben unterstützen und ihnen für ihre Hilfe bei der Energiewende danken“, erklärt Milan Nitzschke, Geschäftsführer der SL NaturEnergie Unternehmensgruppe. Denn die Energiewende funktioniere nur als Gemeinschaftsprojekt. „Es ist ein gutes Zeichen, dass über die SL Naturenergie Stiftung herausragende Initiativen bei uns in Linnich unterstützt werden, denn die Menschen vor Ort sind ja auch direkt durch die Stromerzeugung betroffen. So wird Akzeptanz und Toleranz geschaffen,“ ergänzt Bürgermeisterin Marion Schunck-Zenker
Die zehn Nordex-Windenergieanlagen (N117, N131) in Gereonsweiler erzeugen jedes Jahr rund 90 Millionen kWh sauberen Strom. Damit können rechnerisch etwa 25.700 Haushalte versorgt und 57.000 Tonnen CO2 eingespart werden.
Kontakt für Förderanträge:
Stadt Linnich
Rurdorfer Straße 64
52441 Linnich
Tel.: 02462 / 9908 - 101
Fax.: 02462 / 9908 - 900
E-Mail: maillinnichde
Antragsunterlagen:
Low-Tec Düren: Elternzeit und Wiedereinstieg in den Beruf
Sie sind in der Elternzeit? Sie möchten einen Wiedereinstieg oder eine Veränderung im Beruf?
Wir helfen Ihnen!
Junge Erziehende kennen das. Ein neuer Lebensabschnitt hat begonnen. Nach der Zeit der Zeit mit dem Kind kommen aber auch Fragen auf:
- Bin ich noch gut genug für meinen(alten) Job?
- Benötige ich eine Umschulung oder Weiterbildung?
- Wie wird es mit Kind und Beruf klappen?
Diese oder ähnliche Fragen, gekoppelt mit der Sorge, den Spagat zwischen Familie und Beruf zu schaffen, kennen viele. Und genau hier haben sich die low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH und die job-com – das kommunale Jobcenter des Kreises Düren, Gedanken gemacht. Das Ziel ist es, eine selbstbestimmte Autonomie herzustellen, die ohne Angst den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern soll. Wir wollen junge Erziehende miteinander vernetzen, damit man sich gegenseitig unterstützen und helfen kann.
Wen suchen wir?
Erziehende Bürgergeldempfänger mit kleinen Kindern, die nach der Erziehungszeit an einer beruflichen Anschlussperspektive interessiert sind.
Wir fördern in Gruppenaktivitäten ein „WIR“ Gefühl. Gemeinsam planen und unternehmen wir Ausflüge unterschiedlicher Interessen und fördern das Kennenlernen. In unseren Workshops sollen Fähigkeiten und Kompetenzen geschult und weitergegeben werden. Spezifische Skills werden im Einzelcoaching ermittelt und gefördert.
Die Beratung findet am 30.08. und 27.09. in der Zeit von 15:00-17:00 Uhr im Beratungsbus auf dem Parkplatz vom Edeka Markt (Erkelenzer Straße 1 in 52441 Linnich) und am 08.11. und 06.12. in der Zeit von 10:00-12:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal im Rathaus (Rurdorfer Straße 64 in 52441 Linnich) statt.
Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.
Kontakt:Low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH
Paradiesbenden 16, 52349 Düren
Frau Beatrix Niesen
E-Mail: b.niesenlow-tecde
Fon: 02421 4036 384
Mobil: 0176 11226081
www.low-tec.de (Öffnet in einem neuen Tab)
www.esf.de (Öffnet in einem neuen Tab)
KArAD – Kooperationen zu Armutsbekämpfung und Arbeitsmarktintegration von Familien in Düren - Beratungen in Linnich
Unser Projekt KArAD richtet sich an Familien und Alleinerziehende in Stadt und Kreis Düren, die wir dabei unterstützen möchten, ihre Lebenssituation zu verbessern. Oft wissen Eltern nicht, welche (vor allem finanzielle) Möglichkeiten es gibt, um den Alltag zu erleichtern und damit eventuell auch akute Nöte zu lindern. Wir helfen gerne bei Anträgen (z.B. Wohngeld oder Unterstützung für ihre Kinder bei Ausflügen, Schulbedarf und anderes) und überprüfen, welche Hilfsangebote es gibt. Darüber hinaus beraten und coachen wir zum Thema Arbeitssuche. Wir helfen sowohl bei den Bewerbungen, wie auch bei der Stellensuche. Wir unterstützen darin, dass Mütter und Väter Arbeitsstellen ortsnah finden und langfristig die Bedarfe durch die Beschäftigung gedeckt werden können.
Diese Prozesse können wir über einen längeren Zeitraum begleiten, so dass sich die familiäre und gesellschaftliche Situation für die Familien und Alleinerziehenden nachhaltig stabilisieren kann.
Ein weiterer Schritt zur Nachhaltigkeit besteht in der Zusammenarbeit auf institutioneller Ebene. Wir freuen uns über das Interesse der Städte, Kommunen und Träger und die entstehenden Kooperationen, durch die wir helfen möchten, die rechtkreisübergreifende Arbeit zu stärken und zu verstetigen. Hier rücken auch die Familienzentren in den Fokus.
Gerne entwickeln wir gemeinsam Infoveranstaltungen, Workshops oder umfassendere Schulungen.
Die Beratung findet am 30.08. und 27.09. in der Zeit von 15:00-17:00 Uhr im Beratungsbus auf dem Parkplatz vom Edeka Markt (Erkelenzer Straße 1 in 52441 Linnich) und am 08.11. und 06.12. in der Zeit von 10:00-12:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal im Rathaus (Rurdorfer Straße 64 in 52441 Linnich) statt.
Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.
Kontakt:
low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH
Paradiesbenden 16, 52349 Düren
Constanze Heck
E-Mail: c.hecklow-tecde
Fon: 02421 - 4036-275
Mobil: 0176 - 11 22 6107
www.low-tec.de (Öffnet in einem neuen Tab)
www.esf.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Neue Öffnungszeiten für den Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Der Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales hat ab sofort neue Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do und Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwochs geschlossen
Do zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Kein Platz für Rassismus und Gewalt in Linnich
Am 21. März brachte Jo Ecker von "Fußballvereine gegen Rechts " Bürgermeisterin Marion Schunck-Zenker das Schild "Kein Platz für Rassismus und Gewalt" vorbei. Dieses Schild ziert nun das Rathaus Linnich direkt neben dem bereits seit 2015 installierten Schild "Linnich ist bunt".
Seit über 20 Jahren kämpft der Dürener Joe Ecker darum, das Miteinander und den Respekt im Fußball zu fördern und Gewalt und Rassismus von den Sportplätzen und aus den Köpfen der Spieler und Zuschauer zu verbannen. Dafür erhielt er vor drei Jahren das Bundesverdienstkreuz am Bande.
In unserer demokratischen Gesellschaft gibt es keinen Platz für Rassismus, Gewalt und Hetze. Dies muss von jedem von uns gelebt und weitergegeben werden. Jo Ecker leistet mit seinem ehrenamtlichen Engagement und seiner Zivilcourage einen wichtigen Beitrag für mehr Toleranz. Er ist dabei für viele Menschen ein Vorbild, sich gemeinsam gegen Ausgrenzung und Diskriminierung zu stellen.
Bürgermeisterin Marion Schunck-Zenker freut sich ganz besonders, nun mit dem angebrachten Schild auch visuell darstellen zu können, welchen wichtigen gemeinschaftlichen Beitrag die Stadt Linnich und damit auch die Bewohnerinnen und Bewohner leisten.
Jo Ecker zeigt sich sichtlich erfreut über die große Unterstützung, die er durch die Bürgermeisterin und die Bürgermeister im Kreis Düren erfährt. "Gewalt, Beleidigungen und Bedrohungen sind leider auf den Fußballplätzen alltäglich. Mit meiner Initiative möchte ich gegen die schlimmen Auswüchse im Fußballsport und auch in der Gesellschaft handeln und Aufklärungsarbeit leisten" so Joe Ecker.
„Fußballvereine gegen Rechts“ ist Teil des Dürener Bündnisses gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt und führt regelmäßig Aktionen durch, wie zum Beispiel „4 Schrauben für Zivilcourage“, „Teamfotos gegen Rechts“ oder „Schule gegen Rassismus und Gewalt“.
Mehr Infos im Internet auf www.fussballvereine-gegen-rechts.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Glaserfaserausbau startet im Stadtgebiet
die Fa. UGG Unsere Grüne Glasfaser startet ab Montag, den 18.03.2024 mit dem Ausbau des Glasfasernetzes im Stadtgebiet Linnich.
Beginnen wird die Firma in der Ortschaft Ederen.
Die Arbeiten finden im Gehweg und in der Fahrbahn statt. Die Einfahrten zu den Grundstücken sollen laut Angabe der Firma für die Hausbewohner zugänglich bleiben, sollte dies einmal nicht der Fall sein, würden die Anwohner frühzeitig informiert.
Die weiteren Ortschaften sowie die Linnicher Innenstadt werden nun sukzessiv ausgebaut.
Entwurf der Haushaltssatzung 2024
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich Anlagen liegt seit dem 26.01.2024 im Rathaus Linnich, Rurdorfer Straße 64, 52441 Linnich, Zimmer 114, während der Dienststunden öffentlich
aus, und zwar:
montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt für die gesamte Dauer des Beratungsverfahrens im Rat der Stadt Linnich. Aufgrund der derzeitigen Einschränkung des Besuchsverkehrs bei der Stadtverwaltung Linnich ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 02462/9908-210 möglich.
Einwendungen, die gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2024 – einschließlich Anlagen – von den Einwohnern oder Abgabepflichtigen erhoben werden, können bis zum Ablauf des 23.02.2024 erklärt werden.
Einwendungen können bei der Bürgermeisterin, Rurdorfer Straße 64, 52441 Linnich, erhoben werden.
Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung.
Haushaltsentwurf 2024
Resolution des Stadtrates gegen menschenverachtende Ideologien
„Wir dulden keine menschenverachtenden Ideologien“
Mit Empörung sind die jüngsten Verlautbarungen aus der AfD zum Thema Inklusion
bundesweit bei den Bildungs- und Sozialverbänden sowie Gewerkschaften
zurückgewiesen worden. Die Äußerungen, die inklusive Beschulung von Kindern mit
Behinderung oder der „Gender-Mainstream-Ansatz“ seien Ideologieprojekte, von denen das Bildungssystem „befreit“ werden müsste, sei ein „Tabubruch“ und ein „Angriff auf die Menschenwürde“.
Dem schließen wir uns an. Inklusion - das heißt die gleichberechtigte Einbeziehung aller Menschen mit und ohne Behinderungen in die Gemeinschaft - ist politisches Leitziel. Die Behindertenrechtskonvention ist verbindliches internationales Recht und von der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden. Wer dies ablehnt, verstößt gegen die für alle verbindliche Rechtsordnung. Ihre Umsetzung ist auch Auftrag der gesamten Zivilgesellschaft.
In allen Bereichen und Aufgaben ist das Ziel, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte auf Selbstbestimmung, Schutz vor Diskriminierung,
Inklusion, Partizipation und Zugang haben.
Die diskriminierenden Äußerungen aus der AfD gegen die schulische Inklusion können nicht als bloße Provokationen oder Pöbeleien abgetan werden; sie verstoßen gegen die Rechtsordnung. Die AfD vertritt ein nationalsozialistisches Weltbild, das menschenfeindlich und gegen Bevölkerungsgruppen ausgerichtet ist. Das ist verfassungsfeindlich,insbesondere, wenn Anschlussoffenheit für andere politische Kräfte suggeriert wird. Inklusion ist ein Menschenrecht. Das Recht auf gleichen Zugang zu inklusiver Bildung ist seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor 14 Jahren in Deutschland gesetzlicher
Anspruch.
Inklusion ist kein Ideologieprojekt, wie die AfD wider besseres Wissen behauptet. Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie abzuschaffen, ist ein Angriff auf die Menschenwürde.
Vor diesem Hintergrund schließt sich der Rat der Stadt Linnich der folgenden Erklärung der 19 Verbände, die am 27.8.2023 als Anzeige in der WELT am Sonntag erschienen ist, an.
"Es geht uns alle an"
Es ist mehr als ein Alarmzeichen. Wenn der AfD-Politiker Björn Höcke das Ende der Inklusion und damit die aktive Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung fordert, ist das kein Zufall und kein Ausrutscher. In der AfD wird wiederholt gefordert, Menschen, die nicht in das Weltbild des völkischen Nationalismus passen, zu entrechten oder aus dem Land zu werfen.
Wer so denkt und spricht, stellt die Würde des Menschen als Individuum, die
Universalität von Menschenrechten und damit die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft in Frage. Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung sind in der AfD längst zum Programm geworden, genauso wie die Abwertung und Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer selbstbestimmten geschlechtlichen Identität.
Wir lassen nicht zu, dass Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen weiter Raum greifen, die an die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte erinnern. Wir rufen die Zivilgesellschaft auf, sich der Gefahr, die von einer solchen Agenda für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ausgeht, gemeinsam und entschlossen entgegenzustellen. Es geht uns alle an. Wir alle sind gefordert. Die Alarmzeichen sind nicht zu übersehen."
Für eine wehrhafte Demokratie: Die Bürgermeisterin und die Fraktionen der Stadt Linnich unterstützen Trierer Erklärung
Seit die Geheimpläne von AfD-Politikern zu rassistischen Deportationen öffentlich wurden, regt sich heftiger Protest, es gab und gibt erfreulich viele und vielfältige Demonstrationen gegen rechtsextremistische Pläne im ganzen Land.
Die AfD verachtet unser solidarisches Miteinander, unsere Grundrechte, unsere Freiheit, unsere demokratische Republik. Wir halten dem stand – gegen Rechts, gegen Rassismus und für unsere wehrhafte Demokratie.
Die Linnicher Bürgermeisterin und die Ratsfraktionen bekräftigen, unsere demokratischen Werte gegen Rechts zu verteidigen, denn die aktuelle Lage ist ein Auftrag für alle demokratischen Organe, das Vertrauen in die Demokratie zu stärken und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und Wirtschaft gegen Demokratiefeinde einzustehen.
Vor diesem Hintergrund erklären die Bürgermeisterin und die Ratsfraktionen der Stadt Linnich, sich der Trierer Erklärung des Deutschen Städtetages vom 18.01.2024 anzuschließen.
Trierer Erklärung des Deutschen Städtetages
Das jüngst bekannt gewordene Treffen von AfD-Funktionären mit Mitgliedern der Identitären Bewegung und die dort diskutierte Deportation von Millionen Menschen aus Deutschland hat uns alle schockiert. Wir nehmen es nicht hin, dass rechtsextreme Kräfte eine Atmosphäre der Verunsicherung, der Angst und des Hasses in unserem Land und in unseren Städten schüren.
In unseren Städten leben Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen – als Nachbarinnen und Nachbarn, als Kolleginnen und Kollegen, als Freundinnen und Freunde, als Familie. Das ist die Lebensrealität in unseren Stadtgesellschaften. Das macht unsere Städte aus. Unsere Städte gehören allen Menschen, die hier leben. Wir akzeptieren nicht, dass Bürgerinnen und Bürger, dass Familien, dass sogar Kinder in unseren Städten Angst davor haben müssen, von hier vertrieben zu werden.
Unterschiedliche Meinungen, unterschiedliche Bewertungen politischer Themen, auch unterschiedliche Positionen zur Migrations- und Asylpolitik sind Teil unserer Demokratie. Demokratie braucht Auseinandersetzung, Demokratinnen und Demokraten müssen auch Streit aushalten und Widerspruch akzeptieren. Was wir nicht akzeptieren, ist, wenn der Kern unserer Verfassung und die Basis unseres Zusammenlebens angegriffen wird: die Würde des Menschen.
Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat müssen immer wieder neu verteidigt werden. Eine wehrhafte Demokratie lebt von einer aktiven und wachen Zivilgesellschaft vor Ort. Das haben Zehntausende Menschen in den vergangenen Tagen in unseren Städten deutlich gemacht. Die Menschen, die aktuell gemeinsam auf die Straßen gehen, um Farbe zu bekennen für Demokratie und Menschenwürde, senden ein klares Signal der Solidarität – und gegen die Spaltung unserer Stadtgesellschaften.
Einführung der Ehrenamtskarte NRW
Unsere Stadt lebt vom Ehrenamt, - und das Ehrenamt lebt von Ihnen allen, die Sie Ihre Zeit, Ihre Arbeit und nicht selten auch Ihr Geld in Ihr Engagement investieren. Vieles wäre ohne ehrenamtlichen Einsatz nicht möglich, - nicht nur in Linnich, sondern auch im Kreis Düren. Der Stadt Linnich gemeinsam mit den allen Städten und Gemeinden des Kreises sowie dem Kreis ist es daher seit Jahren ein Anliegen, die besondere Leistung der Menschen anzuerkennen und auch wertzuschätzen.
Wir freuen uns daher sehr, auch in Linnich die Ehrenamtskarte einführen zu können.
Als Voraussetzung für den Erhalt einer Ehrenamtskarte muss die beantragende Person ein bürgerschaftliches Engagement von 5 Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr leisten. Außerdem soll die Ehrenamtskarte insbesondere für diejenigen sein, die für ihr Engagement keine finanzielle Zuwendung, z.B. in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten.
Die Dauer des bisherigen Engagements muss mindestens zwei Jahre betragen. Die Gültigkeit der Karte beläuft sich ebenfalls auf zwei Jahre. Sie kann nach Ablauf erneut beantragt werden. Die Beantragung ist kostenfrei und kann analog per Formular oder digital per PDF oder App erfolgen.
Die Ehrenamtskarte ermöglicht die Nutzung von Angeboten in der Stadt Linnich, im Kreis Düren und landesweit. Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW hat das Land eine unbegrenzt gültige Jubiläumsehrenamtskarte für langjähriges Engagement eingeführt.
Um die Ehrenamt-Jubiläumskarte erhalten zu können, muss ein mindestens 25 Jahre andauerndes Engagement erbracht worden sein.
Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit.
„Die Ehrenamtskarte und die Jubiläums-Ehrenamtskarte sind tolle Angebote für ganz besonder wertvolle Menschen, die sich in so vielen Bereichen für das Wohl ihrer Mitmenschen einsetzen. Es ist schön, hier ein Stück mehr Anerkennung und Wertschätzung zeigen zu können. Ich freue mich, wenn von der Ehrenamtskarte bei uns in Linnich rege Gebrauch gemacht wird“, freute sich Bürgermeisterin Marion Schunck-Zenker.
Ihre Ansprechperson für die Ehrenamtskarten in Linnich ist Frau Sabine Deubgen (sdeubgenlinnichde)
Oder wenden Sie sich gerne auch an ehrenamtkreisduerende
Weitere Infos finden sich unter https://www.engagiert-in-nrw.de/Ehrensache (Öffnet in einem neuen Tab)
Aktuell Verzögerungen in der Bearbeitung sowie eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit im Ordnungs- und Sozialamt
Aufgrund nicht planbarer Personalausfälle verbunden mit der beginnenden Urlaubszeit kommt es zu Verzögerungen sowohl in der Beantwortung Ihrer Anfragen als auch in der Bearbeitung Ihrer Anliegen. Darüber hinaus ist ebenfalls die telefonische Erreichbarkeit des Fachbereiches aus den obigen Gründen stark eingeschränkt.
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre jeweiligen Anliegen möglichst per E-Mail zu formulieren und fachbezogen unter ordnungsamtlinnichde , sozialamtlinnichde oder wohngeldstellelinnichde bzw. auf dem Postwege einzureichen.
Wir bemühen uns Ihre Anliegen zeitnah zu bearbeiten und bitten die Verzögerungen zu entschuldigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt seit dem 1. März über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen zur Verfügung.
Über die Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.
Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben können. Das erforderliche Excel-Tool für die Eigenerklärung für den Abrechnungszeitraum 1.12.2022 bis 31.3.2023 soll in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt werden.
Die Hotline ist unter der Nummer 0800-78 88 900 zu erreichen. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 erreichbar.
Weitere Informationen und FAQs vom BMWK: www.bmwk.de
Öffnungszeiten RUBA
Pflegeberatung "vor Ort"
Der Kreis Düren bietet regelmäßige Pflegeberatungen für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger an. Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten hier von Pflegefachkräften umfangreiche Informationen zu Hilfe- und Pflegeangeboten. Die Beratung ist trägerunabhängig, vertraulich, neutral und kostenlos.
Beratungsort: Rathaus, Rurdorfer Str. 64, Linnich, kleiner Sitzungssaal
Beratungstermin: dienstags von 9.30 bis 12.30 Uhr am 09.04.2024, 11.06.2024, 01.10.2024, 03.12.2024.
Anmeldung bitte über Frau Sabine Deubgen, Tel.: 02462/9908-114
Kreis Düren berät über gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmachten
Die Betreuungsstelle des Kreises Düren bietet regelmäßige Sprechstunden zur gesetzlichen Betreuung, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung im Rathaus an.
Natalya Henschenmacher, Mitarbeiterin der Betreuungsstelle des Kreises Düren, berät sie dazu und zu allen Fragen rund um die gesetzliche Betreuung gern, und zwar vertraulich, neutral und kostenlos, denn einige formale Besonderheiten gilt es bei der Vorsorge zu beachten. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Beratungsort: Rathaus, Rurdorfer Str. 64, Linnich, kleiner Sitzungssaal
Beratungstermine: jeweils Dienstag von 14 bis 16 Uhr am 09.04.2024, 11.06.2024, 01.10.2024, 03.12.2024.
Anmeldung bitte über Frau Sabine Deubgen, Tel. 02462/9908-114
Information zur Installation von Gartenabzugszählern
Zu Beginn der wärmeren Jahreszeiten weist die Stadtverwaltung Linnich auf die Möglichkeit hin, einen Abzugszähler zur Gartenbewässerung zu installieren. Wenn Sie einen großen Garten besitzen und/oder einen großen Bedarf an Wasser für die Gartenbewässerung/ Viehtränke etc. haben, kann die Anschaffung eines Abzugszählers durchaus sinnvoll sein. Der hierüber erfasste Verbrauch (Wasserschwundmenge) wird dann am Ende des Jahres bei der Ermittlung der dem öffentlichen Kanalnetz zugeführten Wassermenge berücksichtigt und eine entsprechende Ermäßigung in Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid aufgeführt (3,60 € je m³).
Die Vorschriften der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Linnich vom 12.12.2008 in der derzeit gültigen Fassung sind zu beachten.
§ 4 Absatz 5 der Satzung besagt hierbei, dass Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, von der Schmutzwassergebühr abgezogen werden können.
Der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen (=Grundstückseigentümer/in). Er/ Sie ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung zu führen. Dies kann z.B. in Form eines geeichten und verplombten Wasserzählers erfolgen, welcher alle 6 Jahre gemäß den Vorschriften der Bundes-Eichordnung zu ersetzen ist. Die Installation über einem Abfluss (z.B. Waschbecken) ist nicht zulässig.
Ein Abzug von Wassermengen, die zur Befüllung von Schwimmbädern und Pools genutzt werden, ist nicht möglich, da es sich hierbei um einleitungspflichtiges Abwasser handelt, das gem. § 54 Absatz 1 WHG über den öffentlichen Kanal entsorgt werden muss.
Die Installation des Wasserzählers ist der Stadtverwaltung durch ausgefüllten Antrag und unter Angabe entsprechender Nachweise über Eichung, Verplombung, Zählerstand und Installationsort (z.B. mittels Foto) anzuzeigen. Dies sollte möglichst vor dem Beginn der Nutzung erfolgen.
Entsprechende Anträge zur Kanalermäßigung finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Linnich im Bereich Rathaus Online/ Was erledige ich wo?/ Formulare.
Wasserschwundmengen sind bezogen auf das Kalenderjahr durch einen schriftlichen Antrag (siehe oben) bis zum 15.01. des nachfolgenden Jahres durch den Gebührenpflichtigen bei der Stadt Linnich geltend zu machen. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Wasserschwundmengen nicht mehr statt. Wird in einem Jahr kein Antrag gestellt, kann bei einem Antrag im Folgejahr nicht die volle Differenz zum zuletzt gemeldeten Zählerstand abgesetzt werden; es erfolgt lediglich eine anteilmäßige Berechnung.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Linnich, Frau Schaffrath, unter der Rufnummer 02462/9908-211 gerne zur Verfügung.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert
Aufgrund der räumlichen Nähe zu den Auskunft- und Beratungsstellen in Düren und Mönchengladbach hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland entschieden, dass in Linnich keine Sprechtage mehr stattfinden.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Linnich ist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland auch weiterhin gut erreichbar. Sei es über das kostenlose Servicetelefon unter der Rufnummer 0800/1000 480 13 oder über die Online-Dienste auf der Internetpräsenz der Deutschen Rentenversicherung.
Die Auskunft- und Beratungsstellen sind unter folgender Anschrift zu erreichen:
Auskunft- und Beratungsstelle im Service-Zentrum Düren
Goethestraße 4
52349 Düren
und
Auskunft- und Beratungsstelle im Service-Zentrum Mönchengladbach
Lürriper Straße 52
41065 Mönchengladbach.
Beratungen und Antragsaufnahmen sind bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland auch telefonisch möglich. Durch die Erweiterung des Angebotes hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland auch ohne Präsenz vor Ort die Möglichkeit Beratungen und Antragsaufnahmen an jedem Wochentag zeitnah durchzuführen.
Hinweise zur Beseitigung des Buchsbaumzünlers
Handlungsempfehlungen der Abfallberatung für Buchsbaumabfälle, die mit dem Zünsler befallen sind, für das Verbandsgebiet des ZEW (Zweckverband Entsorgung West):
1. Kleinere Mengen können über die Biotonne oder gegebenenfalls Restmülltonne entsorgt werden. Es wird empfohlen, die Tonne von den beiden zu wählen, die als nächstes geleert wird, damit die Raupen nicht in der Tonne schlüpfen.
2. In zahlreichen Kommunen (Ausnahmen: Aachen, Aldenhoven, Linnich, Hürtgenwald, Monschau, Stolberg, Würselen) werden Laubsäcke/Bioabfallsäcke für Grünschnitt aus Kraftpapiersäcken zum Beistellen an die Biotonne/ zur Grünschnittabfuhr angeboten. Hierüber kann ebenfalls befallener Buchsbaumschnitt entsorgt werden. Bei der Grünabfallsammlung in Jülich wird um Verpackung des befallenen Grünschnitts in Kraftpapiersäcken /ausschüttbaren Plastiksäcken gebeten.
3. Bei größeren Mengen wird die Anlieferung an die Kompostierungsanlagen Würselen und Warden empfohlen. Eine Verpackung des Schnittes ist hier nicht erforderlich, weil die Verarbeitung unmittelbar erfolgt. Bei der Anlieferung in einem offenen Hänger wird um Abdecken des Schnittgutes mit einer Plane gebeten. Die Annahme erfolgt zum Grünschnittpreis.
4. An den Entsorgungszentren Horm, Rurbenden und Süd wird um Verpackung des Grünschnitts gebeten: Die Annahme des Schnittgutes kann an den o.g. EZ entweder in Kraftpapiersäcken als Grünschnitt zum Grünschnittpreis, oder in Plastiksäcken verpackt, als Restmüll, zum Restmüllpreis erfolgen (dies gilt für alle EZ). (Handhabung, falls das Material unverpackt ankommt: Es wird nicht zurückgewiesen, sondern als Grünschnitt angenommen)
5. An den Grünschnittcontainern und den Recyclinghöfen wird ebenfalls um Verpackung des befallenen Buchsbaumschnittes in Kraftpapiersäcken gebeten, die nach Möglichkeit nicht entleert und mit entsorgt werden. Am Wertstoffhof des Dürener Servicebetriebes Paradiesstraße wird befallener Buchsbaumschnitt in Plastiksäcken verpackt als Restmüll angenommen.