22. Internationaler Jugendgipfel im Regionalen Weimarer Dreieck vom 7. bis 13. Juli 2024 in Polen
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Vom 7. bis 13. Juli 2024 findet der 22. Internationale Jugendgipfel im Regionalen Weimarer Dreieck in der polnischen Stadt Kattowitz, der europäischen Stadt der Wissenschaft 2024, statt. Junge Europäerinnen und Europäer aus Nordrhein-Westfalen, Schlesien in Polen und Hauts-de-France in Frankreich werden das Thema „Wissenschaft und Technologie der Zukunft“ diskutieren. An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und Programm sind kostenfrei. Um eine Teilnahme an der Jugendbegegnung bewerben können sich Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 17 und 23 Jahren, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und sich auf Englisch verständigen können.
Bewerbungsschluss ist der 26. April 2024.
Weitere Informationen unter:
https://www.aktuelles-forum.de/projekt/8225/jugendgipfel-im-regionalen-weimarer-dreieck-2023-2025/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Kein Platz für Rassismus und Gewalt in Linnich
Am 21. März brachte Jo Ecker von "Fußballvereine gegen Rechts " Bürgermeisterin Marion Schunck-Zenker das Schild "Kein Platz für Rassismus und Gewalt" vorbei. Dieses Schild ziert nun das Rathaus Linnich direkt neben dem bereits seit 2015 installierten Schild "Linnich ist bunt".
Seit über 20 Jahren kämpft der Dürener Joe Ecker darum, das Miteinander und den Respekt im Fußball zu fördern und Gewalt und Rassismus von den Sportplätzen und aus den Köpfen der Spieler und Zuschauer zu verbannen. Dafür erhielt er vor drei Jahren das Bundesverdienstkreuz am Bande.
In unserer demokratischen Gesellschaft gibt es keinen Platz für Rassismus, Gewalt und Hetze. Dies muss von jedem von uns gelebt und weitergegeben werden. Jo Ecker leistet mit seinem ehrenamtlichen Engagement und seiner Zivilcourage einen wichtigen Beitrag für mehr Toleranz. Er ist dabei für viele Menschen ein Vorbild, sich gemeinsam gegen Ausgrenzung und Diskriminierung zu stellen.
Bürgermeisterin Marion Schunck-Zenker freut sich ganz besonders, nun mit dem angebrachten Schild auch visuell darstellen zu können, welchen wichtigen gemeinschaftlichen Beitrag die Stadt Linnich und damit auch die Bewohnerinnen und Bewohner leisten.
Jo Ecker zeigt sich sichtlich erfreut über die große Unterstützung, die er durch die Bürgermeisterin und die Bürgermeister im Kreis Düren erfährt. "Gewalt, Beleidigungen und Bedrohungen sind leider auf den Fußballplätzen alltäglich. Mit meiner Initiative möchte ich gegen die schlimmen Auswüchse im Fußballsport und auch in der Gesellschaft handeln und Aufklärungsarbeit leisten" so Joe Ecker.
„Fußballvereine gegen Rechts“ ist Teil des Dürener Bündnisses gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt und führt regelmäßig Aktionen durch, wie zum Beispiel „4 Schrauben für Zivilcourage“, „Teamfotos gegen Rechts“ oder „Schule gegen Rassismus und Gewalt“.
Mehr Infos im Internet auf www.fussballvereine-gegen-rechts.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Glaserfaserausbau startet im Stadtgebiet
die Fa. UGG Unsere Grüne Glasfaser startet ab Montag, den 18.03.2024 mit dem Ausbau des Glasfasernetzes im Stadtgebiet Linnich.
Beginnen wird die Firma in der Ortschaft Ederen.
Die Arbeiten finden im Gehweg und in der Fahrbahn statt. Die Einfahrten zu den Grundstücken sollen laut Angabe der Firma für die Hausbewohner zugänglich bleiben, sollte dies einmal nicht der Fall sein, würden die Anwohner frühzeitig informiert.
Die weiteren Ortschaften sowie die Linnicher Innenstadt werden nun sukzessiv ausgebaut.
Entwurf der Haushaltssatzung 2024
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich Anlagen liegt seit dem 26.01.2024 im Rathaus Linnich, Rurdorfer Straße 64, 52441 Linnich, Zimmer 114, während der Dienststunden öffentlich
aus, und zwar:
montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt für die gesamte Dauer des Beratungsverfahrens im Rat der Stadt Linnich. Aufgrund der derzeitigen Einschränkung des Besuchsverkehrs bei der Stadtverwaltung Linnich ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 02462/9908-210 möglich.
Einwendungen, die gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2024 – einschließlich Anlagen – von den Einwohnern oder Abgabepflichtigen erhoben werden, können bis zum Ablauf des 23.02.2024 erklärt werden.
Einwendungen können bei der Bürgermeisterin, Rurdorfer Straße 64, 52441 Linnich, erhoben werden.
Über die Einwendungen entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung.
Haushaltsentwurf 2024
Aufwertung der Westpromenade
Im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes der Stadt Linnich (IHK) wird ab Donnerstag, den 22.02.2024 mit der Baumaßnahme "Aufwertung der Westpromenade" begonnen.
Die Umgestaltung erstreckt sich von der Brachelener Straße ausgehend hinter den Pollern bis Einmündung Graf-von-Hompesch-Weg. Im Zuge der Aufwertung wird die Fläche entsiegelt und durch Bepflanzung ersetzt, Wie in der Zeichnung ersichtlich, wird ebenfalls eine Pergola zum Verweilen aufgebaut.
Für Fußgänger wird der Bereich jederzeit begehbar sein.
Girls´ & Boys´ Day am 25.04.2024
im Rathaus, im Bauhof oder in der OGS
DU wolltest schon immer einmal in den Beruf Erzieher*in oder Straßenwärter*in oder sogar in das Amt der Bürgermeisterin reinschnuppern?! Dann nutze deine Chance am 25.04.2024 und melde Dich entweder unter www.girls-day.de oder unter www.boys-day.de an und verbringe einen Tag im Rathaus, im Bauhof oder in der Offenen Ganztagsschule.
Solltest Du vorab Fragen haben, dann melde Dich gerne bei Frau Jennifer Dohm, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Linnich unter jdohmlinnichde oder unter 02462 / 9908-220.
Resolution des Stadtrates gegen menschenverachtende Ideologien
„Wir dulden keine menschenverachtenden Ideologien“
Mit Empörung sind die jüngsten Verlautbarungen aus der AfD zum Thema Inklusion
bundesweit bei den Bildungs- und Sozialverbänden sowie Gewerkschaften
zurückgewiesen worden. Die Äußerungen, die inklusive Beschulung von Kindern mit
Behinderung oder der „Gender-Mainstream-Ansatz“ seien Ideologieprojekte, von denen das Bildungssystem „befreit“ werden müsste, sei ein „Tabubruch“ und ein „Angriff auf die Menschenwürde“.
Dem schließen wir uns an. Inklusion - das heißt die gleichberechtigte Einbeziehung aller Menschen mit und ohne Behinderungen in die Gemeinschaft - ist politisches Leitziel. Die Behindertenrechtskonvention ist verbindliches internationales Recht und von der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden. Wer dies ablehnt, verstößt gegen die für alle verbindliche Rechtsordnung. Ihre Umsetzung ist auch Auftrag der gesamten Zivilgesellschaft.
In allen Bereichen und Aufgaben ist das Ziel, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte auf Selbstbestimmung, Schutz vor Diskriminierung,
Inklusion, Partizipation und Zugang haben.
Die diskriminierenden Äußerungen aus der AfD gegen die schulische Inklusion können nicht als bloße Provokationen oder Pöbeleien abgetan werden; sie verstoßen gegen die Rechtsordnung. Die AfD vertritt ein nationalsozialistisches Weltbild, das menschenfeindlich und gegen Bevölkerungsgruppen ausgerichtet ist. Das ist verfassungsfeindlich,insbesondere, wenn Anschlussoffenheit für andere politische Kräfte suggeriert wird. Inklusion ist ein Menschenrecht. Das Recht auf gleichen Zugang zu inklusiver Bildung ist seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor 14 Jahren in Deutschland gesetzlicher
Anspruch.
Inklusion ist kein Ideologieprojekt, wie die AfD wider besseres Wissen behauptet. Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie abzuschaffen, ist ein Angriff auf die Menschenwürde.
Vor diesem Hintergrund schließt sich der Rat der Stadt Linnich der folgenden Erklärung der 19 Verbände, die am 27.8.2023 als Anzeige in der WELT am Sonntag erschienen ist, an.
"Es geht uns alle an"
Es ist mehr als ein Alarmzeichen. Wenn der AfD-Politiker Björn Höcke das Ende der Inklusion und damit die aktive Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung fordert, ist das kein Zufall und kein Ausrutscher. In der AfD wird wiederholt gefordert, Menschen, die nicht in das Weltbild des völkischen Nationalismus passen, zu entrechten oder aus dem Land zu werfen.
Wer so denkt und spricht, stellt die Würde des Menschen als Individuum, die
Universalität von Menschenrechten und damit die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft in Frage. Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung sind in der AfD längst zum Programm geworden, genauso wie die Abwertung und Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer selbstbestimmten geschlechtlichen Identität.
Wir lassen nicht zu, dass Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen weiter Raum greifen, die an die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte erinnern. Wir rufen die Zivilgesellschaft auf, sich der Gefahr, die von einer solchen Agenda für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ausgeht, gemeinsam und entschlossen entgegenzustellen. Es geht uns alle an. Wir alle sind gefordert. Die Alarmzeichen sind nicht zu übersehen."
Für eine wehrhafte Demokratie: Die Bürgermeisterin und die Fraktionen der Stadt Linnich unterstützen Trierer Erklärung
Seit die Geheimpläne von AfD-Politikern zu rassistischen Deportationen öffentlich wurden, regt sich heftiger Protest, es gab und gibt erfreulich viele und vielfältige Demonstrationen gegen rechtsextremistische Pläne im ganzen Land.
Die AfD verachtet unser solidarisches Miteinander, unsere Grundrechte, unsere Freiheit, unsere demokratische Republik. Wir halten dem stand – gegen Rechts, gegen Rassismus und für unsere wehrhafte Demokratie.
Die Linnicher Bürgermeisterin und die Ratsfraktionen bekräftigen, unsere demokratischen Werte gegen Rechts zu verteidigen, denn die aktuelle Lage ist ein Auftrag für alle demokratischen Organe, das Vertrauen in die Demokratie zu stärken und gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und Wirtschaft gegen Demokratiefeinde einzustehen.
Vor diesem Hintergrund erklären die Bürgermeisterin und die Ratsfraktionen der Stadt Linnich, sich der Trierer Erklärung des Deutschen Städtetages vom 18.01.2024 anzuschließen.
Trierer Erklärung des Deutschen Städtetages
Das jüngst bekannt gewordene Treffen von AfD-Funktionären mit Mitgliedern der Identitären Bewegung und die dort diskutierte Deportation von Millionen Menschen aus Deutschland hat uns alle schockiert. Wir nehmen es nicht hin, dass rechtsextreme Kräfte eine Atmosphäre der Verunsicherung, der Angst und des Hasses in unserem Land und in unseren Städten schüren.
In unseren Städten leben Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen – als Nachbarinnen und Nachbarn, als Kolleginnen und Kollegen, als Freundinnen und Freunde, als Familie. Das ist die Lebensrealität in unseren Stadtgesellschaften. Das macht unsere Städte aus. Unsere Städte gehören allen Menschen, die hier leben. Wir akzeptieren nicht, dass Bürgerinnen und Bürger, dass Familien, dass sogar Kinder in unseren Städten Angst davor haben müssen, von hier vertrieben zu werden.
Unterschiedliche Meinungen, unterschiedliche Bewertungen politischer Themen, auch unterschiedliche Positionen zur Migrations- und Asylpolitik sind Teil unserer Demokratie. Demokratie braucht Auseinandersetzung, Demokratinnen und Demokraten müssen auch Streit aushalten und Widerspruch akzeptieren. Was wir nicht akzeptieren, ist, wenn der Kern unserer Verfassung und die Basis unseres Zusammenlebens angegriffen wird: die Würde des Menschen.
Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat müssen immer wieder neu verteidigt werden. Eine wehrhafte Demokratie lebt von einer aktiven und wachen Zivilgesellschaft vor Ort. Das haben Zehntausende Menschen in den vergangenen Tagen in unseren Städten deutlich gemacht. Die Menschen, die aktuell gemeinsam auf die Straßen gehen, um Farbe zu bekennen für Demokratie und Menschenwürde, senden ein klares Signal der Solidarität – und gegen die Spaltung unserer Stadtgesellschaften.
Hinweis zum Versand der Grundbesitzabgabenbescheide am 26.01.2024
Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens im Zusammenhang mit der Durchführung der Grundsteuerreform beim Finanzamt, liegen der Stadt Linnich zum Teil Messbescheide, die den Eigentumswechsel von Objekten anzeigen, noch nicht vor.
Der Messbescheid stellt nach dem Grundsteuergesetz die Rechtsgrundlage zum Erlass eines Grundsteuerbescheides dar. Aus diesem Grund können diese Eigentümerwechsel im Steueramt leider noch nicht erfasst werden.
Sobald der entsprechende Messbescheid vorliegt, wird in den betroffenen Fällen selbstverständlich umgehend ein Korrekturbescheid erlassen. Zu viel gezahlte Abgaben werden durch die Stadt Linnich erstattet.
Die Kämmerei bittet um Verständnis.
Einführung der Ehrenamtskarte NRW
Unsere Stadt lebt vom Ehrenamt, - und das Ehrenamt lebt von Ihnen allen, die Sie Ihre Zeit, Ihre Arbeit und nicht selten auch Ihr Geld in Ihr Engagement investieren. Vieles wäre ohne ehrenamtlichen Einsatz nicht möglich, - nicht nur in Linnich, sondern auch im Kreis Düren. Der Stadt Linnich gemeinsam mit den allen Städten und Gemeinden des Kreises sowie dem Kreis ist es daher seit Jahren ein Anliegen, die besondere Leistung der Menschen anzuerkennen und auch wertzuschätzen.
Wir freuen uns daher sehr, auch in Linnich die Ehrenamtskarte einführen zu können.
Als Voraussetzung für den Erhalt einer Ehrenamtskarte muss die beantragende Person ein bürgerschaftliches Engagement von 5 Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr leisten. Außerdem soll die Ehrenamtskarte insbesondere für diejenigen sein, die für ihr Engagement keine finanzielle Zuwendung, z.B. in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten.
Die Dauer des bisherigen Engagements muss mindestens zwei Jahre betragen. Die Gültigkeit der Karte beläuft sich ebenfalls auf zwei Jahre. Sie kann nach Ablauf erneut beantragt werden. Die Beantragung ist kostenfrei und kann analog per Formular oder digital per PDF oder App erfolgen.
Die Ehrenamtskarte ermöglicht die Nutzung von Angeboten in der Stadt Linnich, im Kreis Düren und landesweit. Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW hat das Land eine unbegrenzt gültige Jubiläumsehrenamtskarte für langjähriges Engagement eingeführt.
Um die Ehrenamt-Jubiläumskarte erhalten zu können, muss ein mindestens 25 Jahre andauerndes Engagement erbracht worden sein.
Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit.
„Die Ehrenamtskarte und die Jubiläums-Ehrenamtskarte sind tolle Angebote für ganz besonder wertvolle Menschen, die sich in so vielen Bereichen für das Wohl ihrer Mitmenschen einsetzen. Es ist schön, hier ein Stück mehr Anerkennung und Wertschätzung zeigen zu können. Ich freue mich, wenn von der Ehrenamtskarte bei uns in Linnich rege Gebrauch gemacht wird“, freute sich Bürgermeisterin Marion Schunck-Zenker.
Ihre Ansprechperson für die Ehrenamtskarten in Linnich ist Frau Sabine Deubgen ( sdeubgenlinnichde)
Oder wenden Sie sich gerne auch an ehrenamtkreisduerende
Weitere Infos finden sich unter https://www.engagiert-in-nrw.de/Ehrensache (Öffnet in einem neuen Tab)
Erste Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Stadt Linnich
Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen. Grundlage für die Erstellung dieser Lärmaktionspläne bilden in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst, sind in den Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.
Für die Stadt Linnich besteht die Verpflichtung bis zum Sommer 2024 einen Lärmaktionsplan für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen.
Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Linnich. Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Im ersten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Linnich auf einer Online-Plattform für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt und Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Linnich mitzuteilen.
Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung, erfolgt eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier wird der Entwurf des Lärmaktionsplans präsentiert und Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesammelt.
Die Beteiligung zum Lärmaktionsplan der Stadt Linnich erfolgt über das Online-Portal „tetraeder Beteiligungsserver“:
https://www.o-sp.de/linnich/plan?pid=76425 (Öffnet in einem neuen Tab)
Aktuell Verzögerungen in der Bearbeitung sowie eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit im Ordnungs- und Sozialamt
Aufgrund nicht planbarer Personalausfälle verbunden mit der beginnenden Urlaubszeit kommt es zu Verzögerungen sowohl in der Beantwortung Ihrer Anfragen als auch in der Bearbeitung Ihrer Anliegen. Darüber hinaus ist ebenfalls die telefonische Erreichbarkeit des Fachbereiches aus den obigen Gründen stark eingeschränkt.
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre jeweiligen Anliegen möglichst per E-Mail zu formulieren und fachbezogen unter ordnungsamtlinnichde , sozialamtlinnichde oder wohngeldstellelinnichde bzw. auf dem Postwege einzureichen.
Wir bemühen uns Ihre Anliegen zeitnah zu bearbeiten und bitten die Verzögerungen zu entschuldigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt seit dem 1. März über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen zur Verfügung.
Über die Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.
Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben können. Das erforderliche Excel-Tool für die Eigenerklärung für den Abrechnungszeitraum 1.12.2022 bis 31.3.2023 soll in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt werden.
Die Hotline ist unter der Nummer 0800-78 88 900 zu erreichen. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 erreichbar.
Weitere Informationen und FAQs vom BMWK: www.bmwk.de
Öffnungszeiten RUBA
Pflegeberatung "vor Ort"
Der Kreis Düren bietet regelmäßige Pflegeberatungen für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger an. Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten hier von Pflegefachkräften umfangreiche Informationen zu Hilfe- und Pflegeangeboten. Die Beratung ist trägerunabhängig, vertraulich, neutral und kostenlos.
Beratungsort: Rathaus, Rurdorfer Str. 64, Linnich, kleiner Sitzungssaal
Beratungstermin: dienstags von 9.30 bis 12.30 Uhr am 09.04.2024, 11.06.2024, 01.10.2024, 03.12.2024.
Anmeldung bitte über Frau Sabine Deubgen, Tel.: 02462/9908-114
Kreis Düren berät über gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmachten
Die Betreuungsstelle des Kreises Düren bietet regelmäßige Sprechstunden zur gesetzlichen Betreuung, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung im Rathaus an.
Natalya Henschenmacher, Mitarbeiterin der Betreuungsstelle des Kreises Düren, berät sie dazu und zu allen Fragen rund um die gesetzliche Betreuung gern, und zwar vertraulich, neutral und kostenlos, denn einige formale Besonderheiten gilt es bei der Vorsorge zu beachten. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Beratungsort: Rathaus, Rurdorfer Str. 64, Linnich, kleiner Sitzungssaal
Beratungstermine: jeweils Dienstag von 14 bis 16 Uhr am 09.04.2024, 11.06.2024, 01.10.2024, 03.12.2024.
Anmeldung bitte über Frau Sabine Deubgen, Tel. 02462/9908-114
Information zur Installation von Gartenabzugszählern
Zu Beginn der wärmeren Jahreszeiten weist die Stadtverwaltung Linnich auf die Möglichkeit hin, einen Abzugszähler zur Gartenbewässerung zu installieren. Wenn Sie einen großen Garten besitzen und/oder einen großen Bedarf an Wasser für die Gartenbewässerung/ Viehtränke etc. haben, kann die Anschaffung eines Abzugszählers durchaus sinnvoll sein. Der hierüber erfasste Verbrauch (Wasserschwundmenge) wird dann am Ende des Jahres bei der Ermittlung der dem öffentlichen Kanalnetz zugeführten Wassermenge berücksichtigt und eine entsprechende Ermäßigung in Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid aufgeführt (3,60 € je m³).
Die Vorschriften der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Linnich vom 12.12.2008 in der derzeit gültigen Fassung sind zu beachten.
§ 4 Absatz 5 der Satzung besagt hierbei, dass Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, von der Schmutzwassergebühr abgezogen werden können.
Der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen (=Grundstückseigentümer/in). Er/ Sie ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung zu führen. Dies kann z.B. in Form eines geeichten und verplombten Wasserzählers erfolgen, welcher alle 6 Jahre gemäß den Vorschriften der Bundes-Eichordnung zu ersetzen ist. Die Installation über einem Abfluss (z.B. Waschbecken) ist nicht zulässig.
Ein Abzug von Wassermengen, die zur Befüllung von Schwimmbädern und Pools genutzt werden, ist nicht möglich, da es sich hierbei um einleitungspflichtiges Abwasser handelt, das gem. § 54 Absatz 1 WHG über den öffentlichen Kanal entsorgt werden muss.
Die Installation des Wasserzählers ist der Stadtverwaltung durch ausgefüllten Antrag und unter Angabe entsprechender Nachweise über Eichung, Verplombung, Zählerstand und Installationsort (z.B. mittels Foto) anzuzeigen. Dies sollte möglichst vor dem Beginn der Nutzung erfolgen.
Entsprechende Anträge zur Kanalermäßigung finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Linnich im Bereich Rathaus Online/ Was erledige ich wo?/ Formulare.
Wasserschwundmengen sind bezogen auf das Kalenderjahr durch einen schriftlichen Antrag (siehe oben) bis zum 15.01. des nachfolgenden Jahres durch den Gebührenpflichtigen bei der Stadt Linnich geltend zu machen. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Wasserschwundmengen nicht mehr statt. Wird in einem Jahr kein Antrag gestellt, kann bei einem Antrag im Folgejahr nicht die volle Differenz zum zuletzt gemeldeten Zählerstand abgesetzt werden; es erfolgt lediglich eine anteilmäßige Berechnung.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Linnich, Frau Schaffrath, unter der Rufnummer 02462/9908-211 gerne zur Verfügung.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert
Aufgrund der räumlichen Nähe zu den Auskunft- und Beratungsstellen in Düren und Mönchengladbach hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland entschieden, dass in Linnich keine Sprechtage mehr stattfinden.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Linnich ist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland auch weiterhin gut erreichbar. Sei es über das kostenlose Servicetelefon unter der Rufnummer 0800/1000 480 13 oder über die Online-Dienste auf der Internetpräsenz der Deutschen Rentenversicherung.
Die Auskunft- und Beratungsstellen sind unter folgender Anschrift zu erreichen:
Auskunft- und Beratungsstelle im Service-Zentrum Düren
Goethestraße 4
52349 Düren
und
Auskunft- und Beratungsstelle im Service-Zentrum Mönchengladbach
Lürriper Straße 52
41065 Mönchengladbach.
Beratungen und Antragsaufnahmen sind bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland auch telefonisch möglich. Durch die Erweiterung des Angebotes hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland auch ohne Präsenz vor Ort die Möglichkeit Beratungen und Antragsaufnahmen an jedem Wochentag zeitnah durchzuführen.
Hinweise zur Beseitigung des Buchsbaumzünlers
Handlungsempfehlungen der Abfallberatung für Buchsbaumabfälle, die mit dem Zünsler befallen sind, für das Verbandsgebiet des ZEW (Zweckverband Entsorgung West):
1. Kleinere Mengen können über die Biotonne oder gegebenenfalls Restmülltonne entsorgt werden. Es wird empfohlen, die Tonne von den beiden zu wählen, die als nächstes geleert wird, damit die Raupen nicht in der Tonne schlüpfen.
2. In zahlreichen Kommunen (Ausnahmen: Aachen, Aldenhoven, Linnich, Hürtgenwald, Monschau, Stolberg, Würselen) werden Laubsäcke/Bioabfallsäcke für Grünschnitt aus Kraftpapiersäcken zum Beistellen an die Biotonne/ zur Grünschnittabfuhr angeboten. Hierüber kann ebenfalls befallener Buchsbaumschnitt entsorgt werden. Bei der Grünabfallsammlung in Jülich wird um Verpackung des befallenen Grünschnitts in Kraftpapiersäcken /ausschüttbaren Plastiksäcken gebeten.
3. Bei größeren Mengen wird die Anlieferung an die Kompostierungsanlagen Würselen und Warden empfohlen. Eine Verpackung des Schnittes ist hier nicht erforderlich, weil die Verarbeitung unmittelbar erfolgt. Bei der Anlieferung in einem offenen Hänger wird um Abdecken des Schnittgutes mit einer Plane gebeten. Die Annahme erfolgt zum Grünschnittpreis.
4. An den Entsorgungszentren Horm, Rurbenden und Süd wird um Verpackung des Grünschnitts gebeten: Die Annahme des Schnittgutes kann an den o.g. EZ entweder in Kraftpapiersäcken als Grünschnitt zum Grünschnittpreis, oder in Plastiksäcken verpackt, als Restmüll, zum Restmüllpreis erfolgen (dies gilt für alle EZ). (Handhabung, falls das Material unverpackt ankommt: Es wird nicht zurückgewiesen, sondern als Grünschnitt angenommen)
5. An den Grünschnittcontainern und den Recyclinghöfen wird ebenfalls um Verpackung des befallenen Buchsbaumschnittes in Kraftpapiersäcken gebeten, die nach Möglichkeit nicht entleert und mit entsorgt werden. Am Wertstoffhof des Dürener Servicebetriebes Paradiesstraße wird befallener Buchsbaumschnitt in Plastiksäcken verpackt als Restmüll angenommen.