Neue Mitte Süd
Aufstellung der entsprechenden Pläne
Mit Beschluss vom 01.06.2017 hat der Rat der Stadt Linnich den nachstehenden Beschluss gefasst:
Für den räumlichen Bereich des Neuordnungsbereiches ist der Bebauungsplan Linnich Nr. 42 „Neue Mitte Süd/Rurstraße-Ewartsweg-Hubertusstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Die nach Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange ist vorzunehmen.
Den Flächennutzungsplan der Stadt Linnich ist für den Teilbereich Linnich „Neue Mitte Süd/Rurstraße-Ewartsweg-Hubertusstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 Abs. 1 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 36).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden
und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist vorzunehmen.
Beschreibung der Planungen
Die Stadt Linnich hat als Grundlage der weiteren städtebaulichen und stadtgesellschaftlichen Entwicklung ein Integriertes Handlungskonzept beschlossen. Dieses ist aus einem intensiven bürgerschaftlichen Dialog hervorgegangen.
Mit dem Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt wurde am 17.06.2016 ein Maßnahmenkonzept mit einem Rahmenplan beschlossen, das den Neuordnungsbereich Rurstraße/Neue Mitte Süd benennt. Dieser Bereich umfasst die Parzellen der ehemaligen Schlecker Niederlassung, das bisherige Postgrundstück, sowie die zwischen diesem und dem Ewartsweg liegenden Grundstücke, um ausreichendes Wachstumspotential für die Stärkung des Stadtkerns zu sichern.