Um die ländlichen Räume in ihren Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume nachhaltig und langfristig zu sichern, bedarf es des Engagements Vieler- auch und im Besonderen im Bereich des Brandschutzes und der Hilfeleistung.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt daher in den Programmjahren 2021 und 22 der Dorferneuerung Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der Gebietskulisse "Ländlicher Raum", die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Aufgabenträger für den Brandschutz und die Hilfeleistung sind.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Neubau
- Sanierung
- Erweiterung
eines Feuerwehrhauses sowie
- Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus
- Kombination eines Feuerwehrhauses mit einer dorfgemäßen
Gemeinschaftseinrichtung