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Linnicher Puls

Um die ländlichen Räume in ihren Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume nachhaltig und langfristig zu sichern, bedarf es des Engagements Vieler- auch und im Besonderen im Bereich des Brandschutzes und der Hilfeleistung. 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt daher in den Programmjahren 2021 und 22 der Dorferneuerung Orte und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der Gebietskulisse "Ländlicher Raum", die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Aufgabenträger für den Brandschutz und die Hilfeleistung sind. 

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

- Neubau
- Sanierung
- Erweiterung

eines Feuerwehrhauses sowie 

- Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus
- Kombination eines Feuerwehrhauses mit einer dorfgemäßen 
  Gemeinschaftseinrichtung 

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