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Linnicher Puls

Neue Mitte Süd

Wachstumspotential für die Stärkung des Stadtkerns

Aufstellung der entsprechenden Pläne

Mit Beschluss vom 01.06.2017 hat der Rat der Stadt Linnich den nachstehenden Beschluss gefasst:

Für den räumlichen Bereich des Neuordnungsbereiches ist der Bebauungsplan Linnich Nr. 42 „Neue Mitte Süd/Rurstraße-Ewartsweg-Hubertusstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Die nach Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange ist vorzunehmen.

Den Flächennutzungsplan der Stadt Linnich ist für den Teilbereich Linnich „Neue Mitte Süd/Rurstraße-Ewartsweg-Hubertusstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 Abs. 1 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 36).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden
und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist vorzunehmen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Linnich