Leben mit einer Behinderung
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dazu werden zahlreiche Hilfen und Leistungen angeboten.
Körperliche, geistige oder seelische Veränderungen, die dauerhaft zu Einschränkungen oder zu sozialen Beeinträchtigungen führen, werden als Behinderung bezeichnet. Unterschieden wird hierbei, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht, oder aber seit der Geburt besteht.
Den Grad der Behinderung (also die Auswirkungen des Leidens auf die Teilhabe am Leben) wird in Nordrhein-Westfalen auf Antrag festgestellt. Man teilt es in Zehnerschritten von 10-100 ein. Gesundheitsstörungen die kein GdB von mindestens 10 haben, gelten nicht als Behinderung – eine Feststellung des Grades wird nur dann vorgenommen wenn wenigstens ein GdB von 20 vorliegt. Als schwer behindert bezeichnet man die Menschen, deren GdB wenigstens 50 beträgt und die in der Bundesrepublik wohnen, sich für gewöhnlich hier aufhalten oder hier beschäftigt sind.
Kann das Entstehen einer Behinderung nicht durch Vorsorgemaßnahmen vermieden werden, müssen medizinische Leitungen zu Rehabilitation hinzugezogen werden.
- ärztliche Behandlung
- Heilmittel
- Sprach- und Beschäftigungstherapie
- Hilfsmittel
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie
- Rehabilitationssport
Solche Maßnahmen finden jedoch hauptsächlich im Krankenhaus oder in Rehabilitationseinrichtungen statt. Dort werden spezielle Maßnahmen, wie z.B. das Behandeln bestimmter Krankheiten oder Krankheitsgruppen behandelt.