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Stadt Linnich

Abmeldung

Beschreibung

Ziehen Sie aus Linnich fort, müssen Sie sich grundsätzlich nicht bei uns abmelden, das erledigt die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für Sie.

Seit dem 01.06.2004 muss man sich nur noch am "alten" Wohnsitz abmelden, wenn
- sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet oder
- es sich um die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes handelt.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebörde erfolgen.

Wenn Sie in das Ausland verziehen, müssen Sie Ihren Auszug vom bisherigen Wohnungsgeber bestätigen lassen und der Meldebehörde vorlegen. Gerne können Sie bei der Abmeldung auch Ihre Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde mit Ihnen z. B. im Zusammenhang mit Wahlen Kontakt aufnehmen.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Sie können einen Termin für persönliche Vorsprachen online vereinbaren. Den Link hierzu finden Sie unter Links und Downloads.

Erläuterungen und Hinweise