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Stadt Linnich

Auskunftssperre

Beschreibung

Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) über Sie erteilt.

Voraussetzungen:

Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.

Sie können die Auskunftssperre schriftlich oder persönlich hier beim Bürgerservice beantragen. Dabei müssen Sie Ihr schutzwürdiges Interesse in Form diverser Unterlagen nachweisen. Im Falle des Wegzuges in eine andere Gemeinde müssen Sie die Auskunftssperre dort bei der Anmeldung neu beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises)
Unterlagen zum Nachweis des schutzwürdigen Interesses
 

Die Beantragung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei.

Sie können einen Termin für persönliche Vorsprachen online vereinbaren. Den Link hierzu finden Sie unter Links und Downloads.

Erläuterungen und Hinweise