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Stadt Linnich

Beglaubigung von Dokumenten

Beschreibung

Amtliche Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerservice der Stadt Linnich, Altermarkt 5 vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

Dies ist jedoch nicht möglich wenn durch eine Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist (zum Beispiel von Personenstandsurkunden durch die Standesämter).

Voraussetzung:

- Vorliegen von Original und Abschrift bzw. Ablichtung des Schriftstückes

- Bei Schriftstücken in fremder Sprache eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers

Nicht beglaubigt werden

- Testamente
- Grundbucheintragungen
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheit
- von Gerichten gefertigte Entscheidungen
- eidesstaatliche Versicherungen
- Generalvollmachten
- Vereins- und Handelsregistersachen

Außerdem werden keine

- Geburts-,
- Sterbe- und
- Heiratsurkunden
beglaubigt. Hierfür ist das registerführende Standesamt zuständig, welches den Personenstandsfall beurkundet hat.

Sie können einen Termin für persönliche Vorsprachen online vereinbaren. Den Link hierzu finden Sie unter Links und Downloads.

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