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Stadt Linnich

Beglaubigung von Unterschriften

Beschreibung

Unterschriften können ebenfalls vom Bürgerservice der Stadt Linnich, Altermarkt 5 beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen oder deren Beglaubigung anderen Behörden vorbehalten ist.

Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden!

Voraussetzung:

- persönliches Erscheinen des Unterzeichners unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass)
- das noch nicht unterzeichnete Schriftstück (dies muss vor Ort eigenhändig unterschrieben werden!)

Sie können einen Termin für persönliche Vorsprachen online vereinbaren. Den Link hierzu finden Sie unter Links und Downloads.

Erläuterungen und Hinweise