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Stadt Linnich

Fischereischeine

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein, der von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird.

Beschreibung

Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in NRW erfolgreich abgelegt haben.
Nähere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen werden bei den unteren Fischereibehörden der Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt.

Fischereischeine für Erwachsene
Jugendfischereischein

Sie können einen Termin für persönliche Vorsprachen online vereinbaren. Den Link hierzu finden Sie unter Links und Downloads.

Erläuterungen und Hinweise