Details
Dokumente
Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität). Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Fristen
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung umzumelden. Wenn Sie den Gewerbegegenstand ändern oder erweitern, müssen Sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Ummeldung vornehmen.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Frau Mandy Cürten-Mockenhaupt | stellv. Fachbereichsleiterin | 02462 9908317 |
Organisationseinheiten
Links und Downloads
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Über das Gewerbeserviceportal des Landes NRW können Sie Gewerbeummeldungen bei der Stadt Linnich als digitalen Service vollelektronisch und medienbruchfrei vornehmen.