Beschreibung
Der Zuständigkeitsbereich der Gleichstellungsbeauftragten ergibt sich aus dem LGG und der Gemeindeordnung (§ 5 Abs. 3).
Innerhalb der Stadtverwaltung wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit, um die Chancengleichheit bei Frauen und Männern zu gewährleisten und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu optimieren.
Gleichberechtigung bedeutet z. B.:
Frauen und Männer
1. haben auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Chancen
2. haben gleiche Aufstiegsmöglichkeiten
3. werden für gleiche Arbeit gleich bezahlt
4. sind im öffentlichen Leben gleichermaßen vertreten
5. teilen sich Kindererziehung und Haushalt partnerschaftlich
6. sind gleichermaßen keine Opfer seelischer und körperlicher Gewalt
Die Themenbereiche sind so vielfältig wie die Interessen und Belange von Frauen und Männern.
Ihre Aufgaben und Funktionen setzen sich aus verwaltungsinternen Angelegenheiten und externen Tätigkeiten zusammen:
Die Gleichstellungsstelle setzt sich auf kommunaler Ebene dafür ein, geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen und die gleichberechtigte Stellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft zu fördern. Sie
•entwickelt Maßnahmen zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Beruf, Familie und Gesellschaft.
•ist Kontakt- und Beratungsstelle.
•stellt Informationsmaterialien bereit.
•vertritt und vermittelt Fraueninteressen vor Ort.
•führt Veranstaltungen und Projekte zu gleichstellungsrelevanten Themen durch.
•pflegt Kontakte, bildet Kooperationen und vernetzt sich mit Gruppen, Verbänden und Institutionen, die gleichstellungspolitische Interessen vertreten.
Innerhalb der Verwaltung ist die Gleichstellungsstelle zuständig für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Linnich. Hier wirkt sie an allen Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau haben. Von personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten bis zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.