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Stadt Linnich

Hinweisgeberschutzgesetz

Um Rechtsverstöße zu vermeiden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie ((EU) 2019/1937) erlassen.

Beschreibung

Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt bei der Stadt Linnich über die Einrichtung eines entsprechenden Meldesystems, bestehend aus Meldeportal und Hotline.

Über das Meldesystem können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Dritte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der Stadt Linnich Kontakt haben, Rechtsverstöße melden, die durch das Handeln der Stadt Linnich im eigenen Geschäftsbereich entstanden sind. Meldungen können anonym und vertraulich abgegeben werden. Die Meldung erreicht die Integrity GmbH als mit der Handhabung von Hinweisen extern beauftragte Ombudsstelle.

Weitere Informationen stehen auf dem Hinweisgeberportal bereit.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem nicht für allgemeine Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf eine Dienstleistung der Stadt Linnich unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner.

Erläuterungen und Hinweise