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Stadt Linnich

Melderegisterauskünfte

Beschreibung

Voraussetzung für eine Melderegisterauskunft ist, dass die Person in Linnich wohnt oder gewohnt hat und Sie uns genügend Angaben (z. B. vollständiger Name, evtl. die letzte Anschrift, Geburtstag) zur Personensuche mitteilen können. Die Auskunft verlangende Person oder Stelle muss erklären, die Daten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden.

Eine einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG umfasst den

- Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschrift(en)
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache 
Diese Auskunft muss schriftlich oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerservice beantragt werden.

Die einfache Melderegisterauskunft ist in Höhe von 11.-€ gebührenpflichtig.

 

Benötigen Sie zusätzlich zu den o. a. Angaben Informationen über
- Tag und Ort der Geburt, 
- frühere Vor- und Nachnamen,
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Tag des Ein- und Auszugs,
- gesetzliche Vertreter,
- Sterbetag und –ort

ist der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erforderlich. Diese erweiterte Melderegisterauskunft nach § 45 BMG kann nur schriftlich beantragt werden.

Die erweiterte Melderegisterauskunft ist in Höhe von 15,-€ gebührenpflichtig.

Auskünfte aus dem Melderegister zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind nur mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Person zulässig.

Auskünften an Parteien und Wählergruppen, Internetauskünfte sowie Auskünfte über Alters- oder Ehejubiläen kann die betroffene Person im Vorhinein widersprechen.

Sie können einen Termin für persönliche Vorsprachen online vereinbaren. Den Link hierzu finden Sie unter Links und Downloads.

Erläuterungen und Hinweise