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Stadt Linnich

Polizeiliches Führungszeugnis

Benötigen Sie für Ihren Arbeitgeber oder ähnliches ein Polizeiliches Führungszeugnis, so können Sie dies im Bürgerservice (Altermarkt 5)beantragen.
Ausgestellt und versandt wird das Führungszeugnis anschließend vom Bundesamt für Justiz in Bonn.

Beschreibung

Das polizeiliche Führungszeugnis enthält neben den vollständigen Personalien Angaben darüber, ob die antragstellende Person vorbestraft ist oder nicht.

Zur Beantragung müssen Sie persönlich im Bürgerservice vorsprechen. Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. (§ 30 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz)

Voraussetzung für die Beantragung ist, dass Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Linnich gemeldet sind.

Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Ausnahmen:

Für Minderjährige (bis Vollendung des 18. Lebensjahr) ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt. Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Eine Vertretungsvollmacht ist vorzulegen. Die Beantragung durch Bevollmächtigte ist gesetzlich nicht erlaubt.

Notwendige Unterlagen:

- gültiges Ausweisdokument
- ggf. Vertretungsvollmacht bei geschäftsunfähigen Personen
Gebühren:

Führungszeugnis 13,00 €
Gebührenbefreiung ist möglich bei Mittellosigkeit oder bei Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Nachweise erforderlich)
 

Erweitertes Führungszeugnis

Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses, zur Prüfung der persönlichen Eignung für Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich, ist eine entsprechende Bescheinigung der anfordernden Stelle, z.B. Arbeitgeber, vorzulegen.

Weiterhin gelten die Anforderungen und Voraussetzungen entsprechend dem "normalen" Polizeilichen Führungszeugnis (N).

Gebühren:

Führungszeugnis Erweitert zur Vorlage einer Behörde: 13,00 €
Gebührenbefreiung ist möglich bei Mittellosigkeit oder bei Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Nachweise erforderlich)

(Erweitertes) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (O)/(OE)

Bei Beantragung eines Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird die genaue Anschrift, das Aktenzeichen und ggfls. ein Ansprechpartner innerhalb dieser Behörde benötigt. Ohne diese Angaben kann eine Zustellung an die korrekte Stelle nicht gewährleistet werden.

Weiterhin gelten die Anforderungen und Voraussetzungen entsprechend den vorgenannten Varianten des Führungszeugnisses.

Gebühren:

Führungszeugnis Erweitert zur Vorlage einer Behörde: 13,00 €
Gebührenbefreiung ist möglich bei Mittellosigkeit oder bei Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Nachweise erforderlich)

Erläuterungen und Hinweise