Beschreibung
Beschreibung
Ziehen Sie innerhalb des Linnicher Stadtgebietes um, müssen Sie sich ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug ummelden.
Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweise
- Kinderreisepässe (sofern vorhanden)
- Reisepässe oder Identitätskarte eines ausländischen Staates (sofern vorhanden)
- Aufenthaltstitel (sofern vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung
Mit dieser Bestätigung wird der Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer bei Ihrer Anmeldung und Abmeldung (z. B. beim Wegzug in das Ausland) zur Mitwirkung verpflichtet. Diese muss beinhalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Ein- oder Auszugsdatum
- Anschrift der Wohnung u. ggf. Wohnungsnummer
- Namen (aller) meldepflichtigen Personen)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen, sofern notwendig, verlangt werden .
Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß § 17 Bundesmeldegesetz verpflichtet sind, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.
Für verspätete Ummeldungen kann ein Verwarngeld verhängt werden.