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Stadt Linnich

Ummeldung

Beschreibung

Ziehen Sie innerhalb des Linnicher Stadtgebietes um, müssen Sie sich ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug ummelden.

Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:

 

- Personalausweise
- Kinderreisepässe (sofern vorhanden)
- Reisepässe oder Identitätskarte eines ausländischen Staates (sofern vorhanden)
- Aufenthaltstitel (sofern vorhanden)
- Wohnungsgeberbestätigung
 

Mit dieser Bestätigung wird der Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer bei Ihrer Anmeldung und Abmeldung (z. B. beim Wegzug in das Ausland) zur Mitwirkung verpflichtet. Diese muss beinhalten:

- Name und Anschrift des Wohnungsgebers

- Ein- oder Auszugsdatum

- Anschrift der Wohnung u. ggf. Wohnungsnummer

- Namen (aller) meldepflichtigen Personen)

 

Im Einzelfall können weitere Unterlagen, sofern notwendig, verlangt werden .

 

Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß § 17 Bundesmeldegesetz verpflichtet sind, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.

Für verspätete Ummeldungen kann ein Verwarngeld verhängt werden.

Sie können einen Termin für persönliche Vorsprachen online vereinbaren. Den Link hierzu finden Sie unter Links und Downloads.

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