Sperrung des Spielplatzes "In der Krim"
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Zuge von Ausbesserungsarbeiten am Spielplatz In der Krim kam es zu einem Kampfmittelfund. Die Stadt Linnich nimmt dies zum Anlass, den Spielplatz auf weitere mögliche Kampfmittel im Boden untersuchen zu lassen. Daher bleibt der Spielplatz leider bis zum Abschluss dieser Arbeiten gesperrt.
Für die Zeit der Untersuchungen weichen Sie bitte mit Ihren Kindern auf die Spielplätze Am Römerhof/Römerring, Im Wiesengrund, Sebastianusstraße oder den Mehrgenerationenspielplatz am Place de Lesquin aus.
Die Stadt Linnich bittet um Verständnis und dringende Beachtung der Absperrmaßnahmen.
Auch wenn bei den übrigen Spielplätzen im Stadtgebiet derzeit kein konkreter Anlass besteht, werden diese vorsorglich ebenfalls auf mögliche Kampfmittel im Boden untersucht.
Aktuell Verzögerungen in der Bearbeitung sowie eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit im Ordnungs- und Sozialamt
Aufgrund nicht planbarer Personalausfälle verbunden mit der beginnenden Urlaubszeit kommt es zu Verzögerungen sowohl in der Beantwortung Ihrer Anfragen als auch in der Bearbeitung Ihrer Anliegen. Darüber hinaus ist ebenfalls die telefonische Erreichbarkeit des Fachbereiches aus den obigen Gründen stark eingeschränkt.
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre jeweiligen Anliegen möglichst per E-Mail zu formulieren und fachbezogen unter ordnungsamtlinnichde , sozialamtlinnichde oder wohngeldstellelinnichde bzw. auf dem Postwege einzureichen.
Wir bemühen uns Ihre Anliegen zeitnah zu bearbeiten und bitten die Verzögerungen zu entschuldigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Grundsteuer-Reform: Aufruf zur Abgabe
Die Stadt Linnich appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen. Dies ist nötig damit die Städte und Gemeinden mit Unterstützung des Landes die neuen Hebesätze bestimmen können. Als Kommune ist auch die Stadt Linnich dringend auf die Einnahmen der Grundsteuer angewiesen. Nur damit kann der Betrieb der Schulen, des Ruba’s, etc. gesichert werden.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Ende Februar haben die Finanzämter begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern.
Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt. In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt nach Angaben des Finanzamtes am Telefon schnell klären und Fehler bei der Eingabe wie z.B. Zahlendreher oder ein falsches Aktenzeichen korrigieren.
Die Finanzämter unterstützen mit einem ausführlichen Online-Angebot unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es alle wichtigen Informationen sowie Erklärvideos und Klick-Anleitungen für die Abgabe der Erklärung mit ELSTER. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Zudem ist dort ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zu finden.
Für individuelle Rückfragen steht die Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag zur Verfügung. Der direkte Kontakt klappt am schnellsten nach 13 Uhr. Die Hotline des Finanzamts Jülich ist unter der Rufnummer 02461-685-1959 zu erreichen.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts und zum weiteren Ablauf wissen müssen:
Ø Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Grundsteuererklärung abgeben werden. Grundstücke sind beispielsweise:
· unbebaute Grundstücke
· Wohngrundstücke (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum, wie z. B. die klassische Eigentumswohnung)
· Nichtwohngrundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke)
Ø Die Frist zur Abgabe der Erklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Es kann aber weiterhin noch abgegeben werden.
Ø Ende Februar hat die Finanzverwaltung begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. Sollten Sie der Meinung sein, die Erklärung bereits abgegeben zu haben, melden Sie sich bitte dennoch bei ihrem Finanzamt.
Ø Wird die Grundsteuererklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch nach einer Schätzung vom Finanzamt, besteht weiterhin die Pflicht zur Abgabe der Erklärung.
Ø Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Ø Möglichkeiten der Abgabe:
· Online mit ELSTER: www.elster.de (Öffnet in einem neuen Tab)
· Elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten
· Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt.
Ø Serviceangebote der Finanzverwaltung:
· Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
· Erklär-Videos auf YouTube: www.youtube.com/c/FinanzverwaltungNRW
· Grundsteuer-Hotline unter 02461-685-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)
· Grundsteuerportal (Geodatenportal): www.grundsteuer-geodaten.nrw.de
Familienplaner des Kreises Düren
Vereine, Organisationen und Initiativen können sich am nächsten Familienkalender des Kreises Düren beteiligen. Der Planer für das Jahr 2024 wird den Schwerpunkt "Ehrenamt" haben.
Bewerbung bis 31. Mai möglich
Zwölf Einrichtungen können ihr Angebot an jeweils einem Monat präsentieren. Eine Bewerbung, um in den Kalender aufgenommen zu werden, ist bis Mittwoch, 31. Mai 2023, möglich.
"Wir wollen damit die Wertschätzung, die wir für das Ehrenamt empfinden, zum Ausdruck bringen und eine Plattform bieten, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen", sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Gestaltet wird der Kalender durch die Kooperation der Initiative "Familie im Kreis Düren – eine runde Sache!" mit der Kontakt- und Anlaufstelle "Dein Ehrenamt. MITWIRKUNG." des Kreises Düren, die die Bewerbungen unter ehrenamtkreis-duerende sichtet und auswählen wird.
Die Vereine, Organisationen und Initiativen können sich mit einem kleinen Text, einer zentralen Aussage und einem Foto vorstellen. Der Fokus liegt auf ehrenamtlichen Angeboten für Familien im Kreis Düren. Der Sitz der Einrichtung muss im Kreisgebiet liegen. Einen Anspruch, in den Kalender aufgenommen zu werden, besteht nicht. Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Kontakt- und Anlaufstelle "Dein Ehrenamt. MITWIRKUNG.", Gina Gardenier und Maren Schiffer, unter 02421/221052905 zur Verfügung.
Der Familienplaner wird seit mehr als zehn Jahren vom Kreis Düren kostenlos herausgegeben - dank der Unterstützung durch die Sparkasse Düren. Jährlich wechseln die Schwerpunkte um Themen, die besonders für Familien relevant sind.
Auflösung der Geschäftskonten der Stadt Linnich bei der Postbank, Aachener Bank und Volksbank Heinsberg
Liebe Bürger*innen,
zum 30.11.2023 werden die Geschäftskonten bei der Postbank (DE53370100500014360500),der Aachener Bank (DE26390601803801296016) und der Volksbank Heinsberg (DE65370694125600001010) aufgelöst.
Bitte nutzen sie für ihre Überweisungen spätestens ab dem 01.12.2023 das Geschäftskonto (DE81395501100003207800) der Stadt Linnich bei der Sparkasse Düren.
Veranlassen Sie daher am besten frühzeitig die notwendigen Änderungen.
Ihr Team der Stadtkasse Linnich
Stadt Linnich verleiht Heimatpreis
Bewerbung um den Heimatpreis 2023
Unter dem Motto ‚Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet‘ hat das Land NRW ein Programm zur Heimatförderung ins Leben gerufen.
Die Stadt Linnich nimmt an diesem Programm teil und kann auch im Jahr 2023 den Heimatpreis ausloben.
Der Rat hat folgende Preiskriterien festgelegt:
- Innovative Projekte sollen gefördert werden, die den Zusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl der einzelnen Ortschaften untereinander stärken und insbesondere die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger als „Linnicher“ steigern.
- Teilnehmen können Vereine oder Privatpersonen (juristische oder natürliche Personen), die ein Projekt oder Initiative bis zum 31.08.2023 umgesetzt haben.
Preisgeld:
Die Stadt Linnich kann dank der entsprechenden Mittelzuweisung ein Preisgeld in Höhe von 5.000,00 € ausloben. Das Preisgeld kann auf bis zu 3 Projekten aufgeteilt werden.
Bewerbung:
Bewerbungen sind bis zum 31.08.2023 schriftlich oder per E-Mail an die Stadt Linnich zu richten. Einzureichen ist eine Projektbeschreibung mit Ausgangslage, Aufgabenstellung und Ergebnis/Fertigstellung.
Beigelegt werden können: Presseartikel, Fotos oder Skizzen zur Vorher-/Nachher-Darstellung.
Preisvergabe:
Die Bewertung der durchgeführten Projekte erfolgt durch den Ausschuss für Kultur, Sport, Generationen und Soziales. Dieser schlägt dem Stadtrat 3 Projekte zur Verleihung des Heimatpreises vor. Der Stadtrat entscheidet über die Vergabe des Preises.
Die Preisübergabe erfolgt im Rahmen des Empfangs anlässlich des Andreasmarktes durch die Bürgermeisterin Marion Schunck-Zenker.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg an Frau Sabine Deubgen, Rurdorfer Str. 64, 52441 Linnich oder per Mail an sdeubgenlinnichde.
Sperrung der Glimbacher Straße in Körrenzig zwischen Kofferener Str. und Bruchweg
Ab Donnerstag, 23.03.2023 Betriebsbeginn wird die Glimbacher Straße in Körrenzig zwischen Kofferener Straße und Bruchweg gesperrt.
Die Linie SB95 ist davon nicht betroffen!
Der restliche ÖPNV wird über die Süßstraße, Dechant-Olbrück-Straße, Kofferener Straße, Kutschstraße umgeleitet.
Die Haltestellen Körrenzig Hauptstraße (nur für die Li. 271, 289), Körrenzig Kirche und Körrenzig Südstraße werden während der Umleitung nicht bedient.
Die Ersatzhaltestellen befinden sich auf der Südstraße in Höhe Hausnummer 10, Kofferener Straße, vor Kreuzungsbereich Dechant-Olbrück-Straße 3. Und Kutschstraße in Höhe Haus 27.
Aufwertung des Kirchplatzes - Baumaßnahmenbeginn ab der 12. KW 2023
Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes der Stadt Linnich wurden seitens des Bundes und Landes NRW Zuwendungen für die Umgestaltung des Kirchplatzes bewilligt.
Neben der Neuverlegung des Pflasters wird der Platz durch neue Pflanzbeete in Kombination mit Sitzgelegenheiten aufgewertet. Eine beleuchtete Pergola einschl. Torbogen sorgt für eine optische Trennung des Kirchplatzes und verleiht dem Platz mehr Aufenthaltsqualität. Die Gestaltung trägt auch dem historischen Zuschnitt des Platzes Rechnung.
Die Baumaßnahmen werden ab der 12. KW 2023 beginnen und voraussichtlich bis Ende Juli 2023 andauern.
Für die Dauer der Bauarbeiten wird der Kirchplatz vollständig gesperrt. Fußläufige Verbindungen zu den Hauseingängen, zur Kirche und zu Ärzten werden sichergestellt. Ausweichparkplätze befinden sich auf dem Place de Lesquin, Altermarkt sowie auf den Parkflächen vor dem Krankenhausgebäude. Nach der Fertigstellung werden auf dem Platz auch weiterhin zahlreiche Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt seit dem 1. März über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen zur Verfügung.
Über die Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.
Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben können. Das erforderliche Excel-Tool für die Eigenerklärung für den Abrechnungszeitraum 1.12.2022 bis 31.3.2023 soll in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt werden.
Die Hotline ist unter der Nummer 0800-78 88 900 zu erreichen. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 erreichbar.
Weitere Informationen und FAQs vom BMWK: www.bmwk.de
Resolution des Stadtrates zur Schließung des Krankenhauses
Erklärung des Rates der Stadt Linnich zur Schließung des Linnicher Krankenhauses 28.02.2023
Wir sind bestürzt über die Schließung des Linnicher Krankenhauses. Alle objektiven Fakten, die wirtschaftlichen Voraussetzungen und die intakte Infrastruktur haben für einen Erhalt der Linnicher Einrichtung gesprochen.
Die Linnicher Politik hat sich stets intensiv für den Erhalt des Krankenhauses eingesetzt und ist in den Beschlüssen bis an die Grenze des Machbaren und darüber hinaus gegangen.
Dem zu Grunde lagen mindestens 11 interfraktionelle Gespräche und viele Gespräche mit dem Bevollmächtigten im Insolvenzverfahren, Dr. Boddenberg.
Am 19. Januar 2023 hat Dr. Boddenberg der Stadt Linnich ein Angebot gemacht, nachdem das Linnicher Krankenhaus in einer gemeinsamen Gesellschaft von Mitarbeitergesellschaft und dem Minderheitsgesellschafter Stadt Linnich weiterbetrieben werden sollte. Dieses Konzept hat er am 25.01.2023 vor allen Mitgliedern des Rates in einer Informationsveranstaltung erläutert und bestätigt.
Daraufhin hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.01.2023 in Anwesenheit von Dr. Boddenberg einen einstimmigen Beschluss zur Annahme des Angebotes gefasst.
Dr. Boddenberg hat daraufhin der Stadt mitgeteilt, dass er „die Gespräche zur Beteiligung der Stadt Linnich an einer zu gründenden Auffanggesellschaft gerne kurzfristig fortsetzen“ möchte.
Wie wir heute wissen, hat es zu der Gründung einer Beteiligungsgesellschaft der MitarbeiterInnen wohl gar keine Informationen oder gar Zustimmung seitens der MitarbeiterInnen gegeben.
Zu dem konkretisierenden Gespräch ist es dann leider nicht mehr gekommen.
Vielmehr hat Dr. Boddenberg sein mehrfach mündlich dargelegtes Angebot, zuletzt in der Informationsveranstaltung mit allen Ratsmitgliedern am 25. Januar 2023, das darauf hinauslief, die Stadt mit einem Minderheitenanteil an einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft für das Linnicher Krankenhaus zu beteiligen, am 09.02.2023 zurückgezogen.
Die Fraktionsvorsitzenden haben daraufhin Dr. Boddenberg u.a. folgendes mitgeteilt: „Wir sind nach wie vor gemeinsam davon überzeugt, dass sich das Linnicher Krankenhaus im Gegensatz zu dem Alternativstandort wirtschaftlich betreiben lässt und stehen zu dem oben genannten Beschluss.
Leider haben Sie am letzten Donnerstag mit ihren Ausführungen dem bisherigen Gesprächsergebnis und damit auch der Beschlussfassung des Stadtrates die Grundlage entzogen. Das bedauern wir.
Die Fraktionsvorsitzenden sind am heutigen Tag über diesen Sachverhalt und ihrer Bitte zu einem weiteren Gespräch informiert worden. Der Bitte zu einem weiteren Gespräch kommen wir gerne nach.
Vor dem Hintergrund des bisherigen Ablaufes der Angelegenheit kommt aus der Politik der deutliche Wunsch, vorab schriftliche Unterlagen zu erhalten. Wir bitten daher darum, dass Sie uns vor einem nächsten Gesprächstermin ein entsprechendes schriftliches Angebot mit finanziellen und organisatorischen Schritten vorlegen.“
Erst am 15. Februar 2023 hat Dr. Boddenberg sein Konzept der Linnicher Politik vorgelegt und die Möglichkeit geschaffen, eine externe Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Krankenhauses vornehmen zu lassen. In diesem Konzept war erstmalig schwarz auf weiß die Forderung zu lesen, dass die Stadt Linnich als Alleingesellschafter das Haus übernehmen sollte.
Nachvollziehbare Unterlagen lagen weiterhin nicht vor. Trotzdem ist die Situation in intensiven Treffen der Fraktionsvorsitzenden (z.B. an Altweiber oder am Veilchendienstag) weiter beraten worden. In einem Gespräch mit Dr. Boddenberg am 21.02.2023 ist von allen Fraktionsvorsitzenden unmissverständlich erklärt worden, dass eine Entscheidung ohne die Fraktionen und einer ordentlichen Ratssitzung nicht getroffen werden kann.
Gleichzeitig hat die Stadt mit Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden auf eigene Kosten sofort ein Due-Diligence-Verfahren durch eine auf Kliniksanierungen spezialisierte Fachfirma eingeleitet, um die nunmehr vorliegenden wirtschaftlichen Unterlagen des Krankenhauses zu prüfen. Ein Verfahren, das eine klare Übernahmeabsicht ausdrückt. Diese Prüfung hat schon kurzfristig einen ersten Erfolg, indem die wirtschaftlichen Grundlagen des Konzeptes von Dr. Boddenberg zu Gunsten der Stadt Linnich in Frage gestellt wurden. Für die Stadt Linnich hätte das eine Verbesserung der Situation von rund 4 Mio. Euro und damit eine völlig neue Bewertungsgrundlage dargestellt. Dass die Frage danach aufkommt, warum die Fachleute im Insolvenzverfahren dies nicht kommuniziert haben, darf nicht verwundern, ebenso wenig, dass Herr Dr. Boddenberg nach Vorlage des Prüfergebnisses keinen Gesprächsbedarf mehr sah.
Den Zugriff auf den entsprechenden Datenraum um die wirtschaftliche Prüfung fortzuführen, obwohl das zu Kosten Stadt ging, hat er der Stadt bzw. dem beauftragten Büro danach ebenfalls gesperrt.
Seit heute liegen weitere Informationen des von der Stadt beauftragten Fachbüros vor. Dabei ist deutlich geworden, dass das bisher von Dr. Boddenberg als Entscheidungsgrundlage in Form einer Power Point Präsentation vorgelegte Zahlenwerk in einigen wesentlichen Punkten doch mehr Risiken beinhalten könnte als bisher bekannt. Die Konzeption zur Übernahme der Leistungen vom einem zum anderen Standort erscheint mit Annahmen versehen zu sein, die mit entsprechenden Erfahrungswerten nicht deckungsgleich sind. Damit dürfte nach überschlägiger Beurteilung davon auszugehen sein, dass das finanzielle Risiko deutlich höher einzuschätzen ist als bisher in allen Präsentationen dargelegt.
Dennoch bestand und besteht die Möglichkeit, aus der aktuellen Krise für die Gesundheitsversorgung in der Stadt Linnich eine Chance zu entwickeln.
Die Kommunikation mit den Medien durch die Insolvenzseite war dagegen von deutlich stärkerer Transparenz geprägt. So war am Karnevalssamstag aus der Lokalpresse zu erfahren, dass die Jülicher Liegenschaft mit einer Grundschuld in Millionenhöhe belastet ist. Beim Erhalt des Linnicher Standortes und Verkauf der Jülicher Liegenschaft, ist anzunehmen, dass sich die Verteilungsmasse für die Gläubiger deutlich verringert hätte. Dies dürfte sicherlich maßgeblich zu der Standortentscheidung beigetragen haben.
Am 23. Februar 2023 wurde entschieden, dass Linnicher Krankenhaus zu schließen, noch bevor die am 15.02.2023 eingeräumte 10-Tagesfrist abgelaufen war. Der Stadt Linnich war damit eine faire Chance zur Prüfung der Übernahme und Risikobewertung nicht gegeben. Vielmehr ist zum wiederholten Mal versucht worden, politische Entscheidungen durch zeitlichen Druck zu manipulieren.
Die Stadt Linnich hat aus heutiger Sicht niemals eine faire Chance gehabt, das Linnicher Krankenhaus zu erhalten.
Wir wissen, dass der Ursprung der Misere nicht das Insolvenzfahren ist. Aus unserer Sicht ist nicht unabsichtlich eine Situation geschaffen worden, die die Krankenhauslandschaft im Nordkreis in den Abgrund geführt hat. Letzte, wahrscheinlich auch nicht unabsichtlich herbeigeführte, Maßnahme war die Zusammenlegung der gesunden Linnicher Klinik mit dem Jülicher Krankenhaus. Wie wir, leider auch erst jetzt, den einen oder anderen Beiträgen in der Tagespresse entnehmen können, waren ehemalige GeschäftsführerInnen und Gesellschafter eigentlich gar nicht am Erhalt und der Modernisierung interessiert.
Trotzdem bleibt das ungute Gefühl, dass im Verlaufe des Insolvenzverfahrens nie die Absicht bestanden hat, dass Linnicher Krankenhaus zu erhalten.
Die Linnicher Politik wollte bis an die Grenze des Belastbaren für unsere Stadt, den Mitarbeitern des Krankenhauses und der Bevölkerung gehen und hat entsprechende Beschlüsse gefasst.
Wir bedauern die Entwicklung, müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass die Stadt Linnich im Verfahren nie direkt Beteiligter war und daher die direkte Einflussnahme begrenzt ist.
Trotzdem werden wir uns weiter bemühen, eine attraktive Gesundheitsversorgung zu erhalten.
Stellungnahme zur Schließung des Krankenhauses Linnich
In den letzten Tagen und Wochen haben wir in der Stadt Linnich auf allen Ebenen von Politik und Verwaltung hart gekämpft, um trotz des Insolvenzverfahrens der Kath. Nordkreiskliniken Linnich Jülich GmbH den Standort in Linnich zu sichern. In engen Abständen wurden unterschiedlichste Verhandlungen und Gespräche geführt und Experten zur Analyse und Unterstützung eingeschaltet.
Der Stadtrat hatte sich mit einem einstimmigen Beschluss zur Übernahme eines Gesellschaftsanteils bereit erklärt und sich für den Erhalt des Hauses und der medizinischen Versorgung in Linnich ausgesprochen. Leider war dieser Beschluss nicht ausreichend und sehr kurzfristig musste ein weitergehendes Engagement mit entsprechenden Risiken für alle Bürgerinnen und Bürger geprüft werden.
Erneut haben wir mit allen Verantwortungsträgern fast täglich versucht, die Entscheidung positiv zu beeinflußen. Bereits vor einer diesbezüglichen endgültigen Entscheidung durch den Rat der Stadt Linnich ist nun mehr die Entscheidung gegen das St. Josef-Krankenhaus Linnich gefallen.
Letztlich hatte das Haus in Linnich keine Chance.
Das ist ein schwarzer Tag für alle in der Stadt Linnich.
In der Ratssitzung am kommenden Dienstag wird über den Prozess erneut informiert und beraten werden.
(24.02.2023)
Haushaltsentwurf 2023 der Stadt Linnich
Neue Bankverbindung der Stadtverwaltung Linnich
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die Bankverbindung der Stadt Linnich bei der Raiffeisenbank Erkelenz aufgrund einer Fusionierung geändert hat.
Die neue Bankverbindung lautet nun: Volksbank Heinsberg eG
IBAN: DE65370694125600001010
BIC: GENODED1HRB
Wir bitten dies bei Ihren Überweisungen/Daueraufträgen zu berücksichtigen.
Stadt Linnich und GELSENWASSER errichten erste stadteigene Ladeinfrastruktur für E-Autos
Die Linnicher Innenstadt hat zwei neue öffentliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Eine AC-Ladestation (Wechselstrom) steht auf dem Rathaus-Parkplatz, eine DC-Ladestation (Gleichstrom) ist auf dem Kirchplatz eingerichtet. Insbesondere an der DC-Ladestation können E-Autos in weniger als einer Stunde aufgeladen werden.
Die Stadt Linnich hat nach einer öffentlichen Ausschreibung die GELSENWASSER AG beauftragt, die Ladeinfrastruktur, die über das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ gefördert wurden, in der Innenstadt zu errichten und zu betreiben. Die beiden Stationen sind bereits aufgebaut und angeschlossen. Den Betrieb gewährleistet Gelsenwasser nun mit einem Service rund um die Uhr. Gelsenwasser verfügt als langjähriger Trinkwasser- und Energieversorger über eine eigene Betriebsstelle in Linnich.
Bürgermeisterin Marion Schunck-Zenker sieht in dem erfolgreichen Projekt die Erreichung eines wichtigen Ziels der Stadt Linnich: „Wir freuen uns darüber, beide Ladestationen zusammen mit unserem Partner Gelsenwasser offiziell in Betrieb nehmen zu können. Klar ist, dass Natur und Klimaschutz sowie der sorgfältige Umgang mit den Ressourcen unserer Welt die dringlichsten und forderndsten Aufgaben unserer Zeit sind. Die Automobilindustrie wird in Zukunft elektrisch sein, damit ist die sukzessive Umstellung des städtischen Fuhrparks auf alternative Antriebsformen ein wichtiges Ziel. Uns ist es mit dem Ausbau einer stadteigenen Ladeinfrastruktur gemeinsam gelungen, zukünftig eine nachhaltige Lösung anzubieten und unsere Stadt in diesem Bereich weiterzuentwickeln.“
Das Bezahlen an der Ladessäule ist übrigens genauso einfach wie das Laden. Entweder können Ladepunktnutzer mit der Kreditkarte, per PayPal oder – und das ist die häufigste Methode – mit einer Ladekarte Strom tanken, die von mehreren Anbietern im Markt angeboten wird.
Abfallkalender 2023 für das Stadtgebiet Linnich
Wohngeld-Reform 2023
Wohngeld Plus für zwei Millionen Haushalte
Ab 2023 bekommen zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld – heute sind es 600.000. Das neue „Wohngeld Plus“ wird deutlich höher sein: Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.
Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Zwei Millionen Haushalte profitieren
Zum 1. Januar 2023 kommt die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. Damit können rund zwei Millionen Haushalte das neue „Wohngeld Plus“ bekommen. Bisher erhalten rund 600.000 Haushalte Wohngeld.
Allein rund 1,4 Million Haushalte erhalten durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld.
Wer hat Anspruch auf das „Wohngeld Plus“?
Hierzu zählen Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten.
Das sind die rund 600.000 Haushalte, die im Jahr 2023 auch ohne Anpassung Wohngeld bezogen hätten.
Dazu kommen etwa 1,04 Millionen Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben. Sie können aufgrund der Verbesserungen im Jahr 2023 erstmals oder wieder mit Wohngeld entlastet werden.
Außerdem können weitere rund 380.000 Haushalte Wohngeld bekommen. Damit sind sie nicht mehr auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen.
Wieviel Geld bekommt ein Wohngeldhaushalt?
Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.
weitere Informationen:
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wohngeldrechner (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Mietzuschuss (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf Lastenzuschuss (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verdienstbescheinigung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum (Öffnet in einem neuen Tab)
Sperrung eines Wirtschaftsweges zwischen Linnich und Welz
Öffnungszeiten RUBA
Pflegeberatung "vor Ort"
Der Kreis Düren bietet regelmäßige Pflegeberatungen für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger an. Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten hier von Pflegefachkräften umfangreiche Informationen zu Hilfe- und Pflegeangeboten. Die Beratung ist trägerunabhängig, vertraulich, neutral und kostenlos.
Beratungsort: Rathaus, Rurdorfer Str. 64, Linnich, kleiner Sitzungssaal
Beratungstermin: dienstags von 9.30 bis 12.30 Uhr am 21.03., 16.05., 18.07., 19.09. und 21.11.2023
Anmeldung bitte über Frau Sabine Deubgen, Tel.: 02462/9908-114
Information zur Installation von Gartenabzugszählern
Zu Beginn der wärmeren Jahreszeiten weist die Stadtverwaltung Linnich auf die Möglichkeit hin, einen Abzugszähler zur Gartenbewässerung zu installieren. Wenn Sie einen großen Garten besitzen und/oder einen großen Bedarf an Wasser für die Gartenbewässerung/ Viehtränke etc. haben, kann die Anschaffung eines Abzugszählers durchaus sinnvoll sein. Der hierüber erfasste Verbrauch (Wasserschwundmenge) wird dann am Ende des Jahres bei der Ermittlung der dem öffentlichen Kanalnetz zugeführten Wassermenge berücksichtigt und eine entsprechende Ermäßigung in Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid aufgeführt (3,60 € je m³).
Die Vorschriften der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Linnich vom 12.12.2008 in der derzeit gültigen Fassung sind zu beachten.
§ 4 Absatz 5 der Satzung besagt hierbei, dass Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, von der Schmutzwassergebühr abgezogen werden können.
Der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen (=Grundstückseigentümer/in). Er/ Sie ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung zu führen. Dies kann z.B. in Form eines geeichten und verplombten Wasserzählers erfolgen, welcher alle 6 Jahre gemäß den Vorschriften der Bundes-Eichordnung zu ersetzen ist. Die Installation über einem Abfluss (z.B. Waschbecken) ist nicht zulässig.
Ein Abzug von Wassermengen, die zur Befüllung von Schwimmbädern und Pools genutzt werden, ist nicht möglich, da es sich hierbei um einleitungspflichtiges Abwasser handelt, das gem. § 54 Absatz 1 WHG über den öffentlichen Kanal entsorgt werden muss.
Die Installation des Wasserzählers ist der Stadtverwaltung durch ausgefüllten Antrag und unter Angabe entsprechender Nachweise über Eichung, Verplombung, Zählerstand und Installationsort (z.B. mittels Foto) anzuzeigen. Dies sollte möglichst vor dem Beginn der Nutzung erfolgen.
Entsprechende Anträge zur Kanalermäßigung finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Linnich im Bereich Rathaus Online/ Was erledige ich wo?/ Formulare.
Wasserschwundmengen sind bezogen auf das Kalenderjahr durch einen schriftlichen Antrag (siehe oben) bis zum 15.01. des nachfolgenden Jahres durch den Gebührenpflichtigen bei der Stadt Linnich geltend zu machen. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Wasserschwundmengen nicht mehr statt. Wird in einem Jahr kein Antrag gestellt, kann bei einem Antrag im Folgejahr nicht die volle Differenz zum zuletzt gemeldeten Zählerstand abgesetzt werden; es erfolgt lediglich eine anteilmäßige Berechnung.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Linnich, Frau Schaffrath, unter der Rufnummer 02462/9908-211 gerne zur Verfügung.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert
Aufgrund der räumlichen Nähe zu den Auskunft- und Beratungsstellen in Düren und Mönchengladbach hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland entschieden, dass in Linnich keine Sprechtage mehr stattfinden.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Linnich ist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland auch weiterhin gut erreichbar. Sei es über das kostenlose Servicetelefon unter der Rufnummer 0800/1000 480 13 oder über die Online-Dienste auf der Internetpräsenz der Deutschen Rentenversicherung.
Die Auskunft- und Beratungsstellen sind unter folgender Anschrift zu erreichen:
Auskunft- und Beratungsstelle im Service-Zentrum Düren
Goethestraße 4
52349 Düren
und
Auskunft- und Beratungsstelle im Service-Zentrum Mönchengladbach
Lürriper Straße 52
41065 Mönchengladbach.
Beratungen und Antragsaufnahmen sind bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland auch telefonisch möglich. Durch die Erweiterung des Angebotes hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland auch ohne Präsenz vor Ort die Möglichkeit Beratungen und Antragsaufnahmen an jedem Wochentag zeitnah durchzuführen.
Hinweise zur Beseitigung des Buchsbaumzünlers
Handlungsempfehlungen der Abfallberatung für Buchsbaumabfälle, die mit dem Zünsler befallen sind, für das Verbandsgebiet des ZEW (Zweckverband Entsorgung West):
1. Kleinere Mengen können über die Biotonne oder gegebenenfalls Restmülltonne entsorgt werden. Es wird empfohlen, die Tonne von den beiden zu wählen, die als nächstes geleert wird, damit die Raupen nicht in der Tonne schlüpfen.
2. In zahlreichen Kommunen (Ausnahmen: Aachen, Aldenhoven, Linnich, Hürtgenwald, Monschau, Stolberg, Würselen) werden Laubsäcke/Bioabfallsäcke für Grünschnitt aus Kraftpapiersäcken zum Beistellen an die Biotonne/ zur Grünschnittabfuhr angeboten. Hierüber kann ebenfalls befallener Buchsbaumschnitt entsorgt werden. Bei der Grünabfallsammlung in Jülich wird um Verpackung des befallenen Grünschnitts in Kraftpapiersäcken /ausschüttbaren Plastiksäcken gebeten.
3. Bei größeren Mengen wird die Anlieferung an die Kompostierungsanlagen Würselen und Warden empfohlen. Eine Verpackung des Schnittes ist hier nicht erforderlich, weil die Verarbeitung unmittelbar erfolgt. Bei der Anlieferung in einem offenen Hänger wird um Abdecken des Schnittgutes mit einer Plane gebeten. Die Annahme erfolgt zum Grünschnittpreis.
4. An den Entsorgungszentren Horm, Rurbenden und Süd wird um Verpackung des Grünschnitts gebeten: Die Annahme des Schnittgutes kann an den o.g. EZ entweder in Kraftpapiersäcken als Grünschnitt zum Grünschnittpreis, oder in Plastiksäcken verpackt, als Restmüll, zum Restmüllpreis erfolgen (dies gilt für alle EZ). (Handhabung, falls das Material unverpackt ankommt: Es wird nicht zurückgewiesen, sondern als Grünschnitt angenommen)
5. An den Grünschnittcontainern und den Recyclinghöfen wird ebenfalls um Verpackung des befallenen Buchsbaumschnittes in Kraftpapiersäcken gebeten, die nach Möglichkeit nicht entleert und mit entsorgt werden. Am Wertstoffhof des Dürener Servicebetriebes Paradiesstraße wird befallener Buchsbaumschnitt in Plastiksäcken verpackt als Restmüll angenommen.