Besuch der Stadtverwaltung nur mit Termin und Maske
Aufgrund der aktuellen Lage der Conrona-Pandemie sollte die Stadtverwaltung Linnich nur bei wichtigen und unaufschiebbaren Anliegen aufgesucht werden. Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorher einen Termin bei dem zuständigen Sachbearbeiter!
Anmeldung für das Schuljahr 2021/22 zur Gesamtschule Aldenhoven–Linnich (Jahrgang 5 und gymnasiale Oberstufe)
Die Gesamtschule vermittelt folgende Abschlüsse:
- Allgemeine Hochschulreife nach Klasse 13 (Abitur)
- Fachhochschulreife nach Klasse 12 (Fachabitur – schulischer Teil)
- Mittlerer Bildungsabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- Mittlerer Bildungsabschluss
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Die Abschlüsse sind gleichwertig mit denen der anderen Schulen und werden in allen Bundesländern anerkannt.
Die Gesamtschule Aldenhoven-Linnich ist die richtige Wahl, wenn Sie für Ihr Kind
- ein längeres gemeinsames Lernen gut finden,
- ein wohnortnahes Schulangebot mit allen Abschlussmöglichkeiten suchen,
- möglichst lange alle Bildungswege offenhalten möchten,
- ganztägige Förderung, Betreuung und Versorgung wünschen,
- die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) anstreben,
- individuelle Förderung – von der Klasse 5 bis zum Abitur – bevorzugen.
Die Anmeldungen für die Eingangsklasse 5 werden in der Zeit vom
17. Februar bis 26. Februar 2021
sowohl in Aldenhoven, als auch in Linnich stattfinden.
Am Standort Aldenhoven
in der Verwaltung der Gesamtschule Aldenhoven-Linnich, Pestalozziring 12 – 18, 52457 Aldenhoven:
Montag bis Mittwoch jeweils 09.30 – 14.00 Uhr
Donnerstag 09.30 – 18.00 Uhr
Freitag 09.30 – 15.00 Uhr
Am Standort Linnich
in der Verwaltung der Gesamtschule Aldenhoven-Linnich, Bendenweg 21, 52441 Linnich
Montag bis Mittwoch 09.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.30 Uhr
Weitere Termine sind nach besonderer Vereinbarung möglich!
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 02462/90121-97 oder 02462/90121-98.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihr Kind und folgende Unterlagen mit:
- Das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde des Kindes,
- das letzte Zeugnis der Grundschule (Zwischenzeugnis),
- den Anmeldeschein im Original (4-fach, wird durch die Grundschule ausgehändigt),
- zwei Passfotos des Kindes neueren Datums,
- Personalausweis bzw. Reisepass der Erziehungsberechtigten,
- bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht das Einverständnis des zweiten Elternteils,
- bei Elternteilen mit alleinigem Sorgerecht den Nachweis über die Sorgerechtsentscheidung,
- Impfausweis oder Nachweis zum Masernschutz.
Die Anmeldungen für die Einführungsphase der Oberstufe werden
vom 01.02.2021 bis zum 12.02.2021
am Standort Linnich, Bendenweg 21, 52441 Linnich- Haus der jungen Erwachsenen - entgegengenommen. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin unter der Rufnummer 02462-9012198.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Sohn/Ihre Tochter und folgende Unterlagen mit:
- Das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde Ihres Sohnes/Ihrer Tochter,
- alle Zeugnisse von der ersten Klasse bis einschließlich des letzten Halbjahreszeugnisses Ihres Sohnes/Ihrer Tochter
- Lebenslauf Ihres Sohnes/Ihrer Tochter,
- zwei Passfotos neueren Datums Ihres Sohnes/Ihrer Tochter,
- Personalausweis bzw. Reisepass der Erziehungsberechtigten,
- bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht das Einverständnis des zweiten Elternteils,
- bei Elternteilen mit alleinigem Sorgerecht den Nachweis über die Sorgerechtsentscheidung,
- Impfausweis oder Nachweis zum Masernschutz.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auch im Internet unter:
Die Deutsche Rentenversicherung informiert
Aufgrund der räumlichen Nähe zu den Auskunft- und Beratungsstellen in Düren und Mönchengladbach hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland entschieden, dass ab dem 01.01.2021 in Linnich keine Sprechtage mehr stattfinden.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Linnich ist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland auch weiterhin gut erreichbar. Sei es über das kostenlose Servicetelefon unter der Rufnummer 0800/1000 480 13 oder über die Online-Dienste auf der Internetpräsenz der Deutschen Rentenversicherung.
Die Auskunft- und Beratungsstellen sind unter folgender Anschrift zu erreichen:
Auskunft- und Beratungsstelle im Service-Zentrum Düren
Goethestraße 4
52349 Düren
und
Auskunft- und Beratungsstelle im Service-Zentrum Mönchengladbach
Lürriper Straße 52
41065 Mönchengladbach.
Beratungen und Antragsaufnahmen sind bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland auch telefonisch möglich. Durch die Erweiterung des Angebotes hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland auch ohne Präsenz vor Ort die Möglichkeit Beratungen und Antragsaufnahmen an jedem Wochentag zeitnah durchzuführen.
Pflegeberatung im Rathaus Linnich
Der Kreis Düren bietet regelmäßige Pflegeberatungen für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger an. Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten hier von Pflegefachkräften umfangreiche Informationen zu Hilfe- und Pflegeangeboten. Die Beratung ist trägerunabhängig, vertraulich, neutral und kostenlos.
Beratungsort: Rathaus, Rurdorfer Str. 64, Linnich, Großer Sitzungssaal
Beratungstermin: dienstags von 9.30 bis 12.30 Uhr am 19.01.2021, 16.03.2021 und am 18.05.2021
Anmeldung bitte über Frau Sabine Deubgen, Tel.: 02462/9908-114
Verpachtung eines Flurstücks in Hottorf (ehem. Sportplatz)
Die Stadt Linnich verpachtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Flurstück Hottorf, Flur 9, Nr. 40. Dabei handelt es sich um die Fläche des ehemaligen Sportplatzes in Hottorf mit einer Größe von ca. 8.799 m². Die Fläche wird zunächst von Jahr zu Jahr zu einem Pachtpreis in Höhe von 384,00 € verpachtet. Bei der Fläche handelt es sich um eine Weidefläche, welche zur Mahd oder Beweidung mit Schafen oder Kühen genutzt werden kann. Eine Nutzung zur Beweidung mit Pferden ist nicht zugelassen. Aussagekräftige Bewerbungen zur Pacht mit Beschreibung der beabsichtigten Nutzung richten Sie bitte ausschließlich schriftlich oder per Mail bis zum 31.01.2021 an folgende Kontaktdaten:
Stadt Linnich
Fachbereich 2
Rurdorfer Straße
52441 Linnich
Alle nach dem 31.01.2021 eingehenden Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der Posteingangsstempel der Stadtverwaltung. Daher wird um rechtzeitige Bewerbung gebeten. Rückfragen bitte ich Sie an die unten genannten Kontaktdaten zu richten.
Kontakt
Ort
Herr Dirk Bräkelmann
Raum 205
Stadtverwaltung Linnich
Rurdorfer Straße 64
52441 Linnich
Postanschrift
Stadtverwaltung Linnich
Postfach
Postfach 12 40
52438 Linnich
Kontakt
Ort
Frau Jennifer Dohm
Gleichstellungsbeauftragte
Raum 118
Stadtverwaltung Linnich
Rurdorfer Straße 64
52441 Linnich
Postanschrift
Stadtverwaltung Linnich
Postfach
Postfach 12 40
52438 Linnich
Fortführung der Baumaßnahme „Umgestaltung der Rurstraße“
Wie seitens der Stadt Linnich bereits bekannt gegeben wurde, wurde im August 2020 der Bauvertrag mit dem ausführenden Unternehmen gekündigt.
Im Nachgang zur Kündigung wurden unverzüglich die notwendigen Vorbereitungen zur Fortführung der Maßnahme aufgenommen. Diese beinhalteten unter anderem eine Leistungsfeststellung, die Erstellung eines neuen Leistungsverzeichnisses für die verbliebenen Arbeiten sowie eine neue Ausschreibung.
Die Ergebnisse der neuen Ausschreibung liegen nun vor und wurden dem Bau- und Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der entsprechende Auftrag wurde an das Unternehmen LUBE & KRINGS GmbH aus Aachen erteilt. Das Startgespräch mit dem Unternehmen findet im direkten Anschluss zur Auftragsvergabe statt, so dass die Wiederaufnahme der Bautätigkeiten auf der Rurstraße zeitnah erfolgen kann.
Kabarettreihe wird auf 2021 verschoben!
Die für den 13. November und 12. Dezember geplanten Auftritte von Bernhard Hoecker und Herbert Knebel in der Kultur- und Begegnungsstätte Linnich werden auf nächstes Jahr verschoben!
Ein genauer Nachholtermin für die Veranstaltungen steht noch nicht fest, dieser wird zeitnah bekanntgegeben.
Bereits gekaufte Karten können selbstverständlich dort zurückgegeben werden, wo sie erstanden wurden.
Erneuerung der Laufwege und Grünflächen auf der Rurdorfer Straße zwischen Wilhelm-Busch-Straße und Rathaus
Im Rahmen des IHK (integrierten Handlungskonzept Linnich) beginnt ausführende Baufirma Florack mit den Arbeiten für die punktuelle Maßnahme "M.3.4.1 Umgestaltung Rurdorfer Sttraße zwischen Wilhelm-Busch-Straße und Rathaus" am Mittwoch, den 28. Oktober 2020.
Die Arbeiten werden unter Sperrung des auszubauenden Gehweges durchgeführt, im Zuge dessen kann es ebenfalls zu einer Beeinträchtigung des Straßenverkehrs kommen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter unter Tel. 02462/9908-417 wenden.
Wir bitten um Verständnis!
Samstagsöffnungen Bürgerservice
Der im Rahmen der Pandemie eingestellte Samstagsdienst des Bürgerservices wird wieder aufgenommen.
Unter Einhaltung der Coronaschutzbestimmungen wird die Öffnungszeit neu geordnet und der 1. Samstag im Monat von 09.30 – 11.30 Uhr angeboten. Dabei ist eine Terminvereinbarung unter Tel. 9908320 zwingend erforderlich.
Vermietung von städt. Büroräumen Altermarkt 5 in Linnich
Die Stadt Linnich vermietet Büroräume ab dem 01.10.2020 in dem Gebäude Altermarkt 5.
Die Liegenschaft ist teilmöbliert und verfügt über 120 qm², welche sich auf 5 Räume, Küche, Duschbad und weitere Toilettenanlagen verteilen.
Die monatliche Kaltmiete liegt bei 800,00 € zzgl. 130,00 € Nebenkosten und es sind einmal jährlich Abschreibungskosten i. H. v. 332,00 € zu zahlen. Eine Netzwerkverkabelung ist vorhanden.
weitere Informationen erhalten Sie bei:
Kontakt
Ort
Frau Jennifer Dohm
Gleichstellungsbeauftragte
Raum 118
Stadtverwaltung Linnich
Rurdorfer Straße 64
52441 Linnich
Postanschrift
Stadtverwaltung Linnich
Postfach
Postfach 12 40
52438 Linnich
Schienenersatzverkehr zwischen Linnich und Tetz
Hinweise zur Beseitigung des Buchsbaumzünlers
Handlungsempfehlungen der Abfallberatung für Buchsbaumabfälle, die mit dem Zünsler befallen sind, für das Verbandsgebiet des ZEW (Zweckverband Entsorgung West):
1. Kleinere Mengen können über die Biotonne oder gegebenenfalls Restmülltonne entsorgt werden. Es wird empfohlen, die Tonne von den beiden zu wählen, die als nächstes geleert wird, damit die Raupen nicht in der Tonne schlüpfen.
2. In zahlreichen Kommunen (Ausnahmen: Aachen, Aldenhoven, Linnich, Hürtgenwald, Monschau, Stolberg, Würselen) werden Laubsäcke/Bioabfallsäcke für Grünschnitt aus Kraftpapiersäcken zum Beistellen an die Biotonne/ zur Grünschnittabfuhr angeboten. Hierüber kann ebenfalls befallener Buchsbaumschnitt entsorgt werden. Bei der Grünabfallsammlung in Jülich wird um Verpackung des befallenen Grünschnitts in Kraftpapiersäcken /ausschüttbaren Plastiksäcken gebeten.
3. Bei größeren Mengen wird die Anlieferung an die Kompostierungsanlagen Würselen und Warden empfohlen. Eine Verpackung des Schnittes ist hier nicht erforderlich, weil die Verarbeitung unmittelbar erfolgt. Bei der Anlieferung in einem offenen Hänger wird um Abdecken des Schnittgutes mit einer Plane gebeten. Die Annahme erfolgt zum Grünschnittpreis.
4. An den Entsorgungszentren Horm, Rurbenden und Süd wird um Verpackung des Grünschnitts gebeten: Die Annahme des Schnittgutes kann an den o.g. EZ entweder in Kraftpapiersäcken als Grünschnitt zum Grünschnittpreis, oder in Plastiksäcken verpackt, als Restmüll, zum Restmüllpreis erfolgen (dies gilt für alle EZ). (Handhabung, falls das Material unverpackt ankommt: Es wird nicht zurückgewiesen, sondern als Grünschnitt angenommen)
5. An den Grünschnittcontainern und den Recyclinghöfen wird ebenfalls um Verpackung des befallenen Buchsbaumschnittes in Kraftpapiersäcken gebeten, die nach Möglichkeit nicht entleert und mit entsorgt werden. Am Wertstoffhof des Dürener Servicebetriebes Paradiesstraße wird befallener Buchsbaumschnitt in Plastiksäcken verpackt als Restmüll angenommen.
Information zur Installation von Gartenabzugszählern
Zu Beginn der wärmeren Jahreszeiten weist die Stadtverwaltung Linnich auf die Möglichkeit hin, einen Abzugszähler zur Gartenbewässerung zu installieren.
Wenn Sie einen großen Garten besitzen und/oder einen großen Bedarf an Wasser für die Gartenbewässerung/ Viehtränke etc. haben, kann die Anschaffung eines Abzugszählers durchaus sinnvoll sein. Der hierüber erfasste Verbrauch (Wasserschwundmenge) wird dann am Ende des Jahres bei der Ermittlung der dem öffentlichen Kanalnetz zugeführten Wassermenge berücksichtigt und eine entsprechende Ermäßigung in Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid aufgeführt (3,80 € je m³).
Die Vorschriften der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Linnich vom 12.12.2008 in der derzeit gültigen Fassung sind zu beachten. § 4 Absatz 5 der Satzung besagt hierbei, dass Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, von der Schmutzwassergebühr abgezogen werden können. Der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen (=Grundstückseigentümer/in).
Er/ Sie ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung zu führen. Dies kann z.B. in Form eines geeichten Wasserzählers erfolgen, welcher alle 6 Jahre gemäß den Vorschriften der Bundes-Eichordnung zu ersetzen ist.Die Installation über einem Abfluss (z.B. Waschbecken) ist nicht zulässig.
Ein Abzug von Wassermengen, die zur Befüllung von Schwimmbädern und Pools genutzt werden, ist nicht möglich, da es sich hierbei um einleitungspflichtiges Abwasser handelt, das gem. § 54 Absatz 1 WHG über den öffentlichen Kanal entsorgt werden muss. Die Installation des Wasserzählers ist der Stadtverwaltung durch ausgefüllten Antrag und unter Angabe entsprechender Nachweise über Eichung, Zählerstand und Installationsort (z.B. mittels Foto) anzuzeigen.
Wasserschwundmengen sind bezogen auf das Kalenderjahr durch einen schriftlichen Antrag (siehe oben) bis zum 15.01. des nachfolgenden Jahres durch den Gebührenpflichtigen bei der Stadt Linnich geltend zu machen. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Wasserschwundmengen nicht mehr statt. Wird in einem Jahr kein Antrag gestellt, kann bei einem Antrag im Folgejahr nicht die volle Differenz zum zuletzt gemeldeten Zählerstand abgesetzt werden; es erfolgt lediglich eine anteilmäßige Berechnung. Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Linnich, Frau Kremer, unter der Rufnummer 02462/9908-213 gerne zur Verfügung.