Online-Vortragsreihe des Kreises Düren "zu Hause leben - zu Hause pflegen"
Wahl des Generationenbeirates der Stadt Linnich am 30.06.2021
Die Stadt Linnich sucht Bürgerinnen und Bürger, die sich ihrer Wünsche zur allgemeinen Verbesserung der Lebenssituation an die Kommune bewusst sind und diese formulieren, vertreten und mit realisieren möchten und können.
•Wünsche der Jugend
•Wünsche der Familien mit Kindern
•Wünsche alleinlebender Menschen
•Wünsche der Generation 60+
•Wünsche behinderter Menschen
Der Generationenbeirat setzt sich wie folgt zusammen:
Aus der Altersgruppe der 14 – 25 jährigen bis zu 3 Mitglieder
Aus der Altersgruppe der 26 – 60 jährigen bis zu 6 Mitglieder
Aus der Altersgruppe ab 60 jährige bis zu 3 Mitglieder
Gemäß § 3 der Satzung über die Bildung eines Generationenbeirates der Stadt Linnich i.V.m. § 10 der Wahlordnung für den Generationenbeirat der Stadt Linnich erbitte ich die Einreichung von Wahlvorschlägen.
Wahlvorschläge können von jedem Bürger der Stadt eingereicht werden. Jeder Bürger kann einen oder mehrere Wahlvorschläge einreichen. Jeder einzelne Wahlvorschlag muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnung und Wohnort sowie die Staatsangehörigkeit enthalten. Jeder einzelne Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten und muss von der Bewerberin oder dem Bewerber unterzeichnet sein.
Für die Wahlvorschläge können amtliche Vordrucke verwendet werden. Diese können bei der Stadt Linnich, Frau Sabine Deubgen, Rurdorfer Straße 64, 52441 Linnich, Tel: 02462/9908-114, Mail: generationenbeiratlinnichde , angefordert werden und stehen unter www.linnich.de/aktuelles zum Download bereit.
Gem. § 3 (3) der Satzung über die Bildung eines Generationenbeirates der Stadt Linnich ist jede/jeder Einwohnerin/ Einwohner der Stadt Linnich, die/der das 14. Lebensjahr vollendet hat, wählbar.
Die Wahlvorschläge für die Wahl des Generationenbeirates der Stadt Linnich sind bis spätestens 31.05.2021, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), Rurdorfer Straße 64, 52441 Linnich, Zimmer 014, einzureichen.
Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, vorher noch behoben werden können.
Linnich, 07.04.2021
Marion Schunck-Zenker
Ausbildungen in der Region 2021/2022
In diesem Jahr kann aufgrund der Pandemie kein Berufsinfo-Markt in Jülich stattfinden.
Daher wurde von der Stadt Jülich eine Broschüre erstellt, welche als kleiner Wegweiser bei der Ausbildungs-Wahl dient.
Mithilfe der Broschüre erhalten Sie einen Überblick der Ausbildungsmöglichkeiten in der Region für das Jahr 2021/2022. Aufgelistet nach Firma, werden dort Ansprechpartner*innen und Ausbildungsmöglichkeiten in den jeweiligen Firmen bekanntgegeben. Der Broschüre können Sie auch die jeweilige Zugangsvoraussetzung (Schulabschluss) entnehmen.
Für Alle, die noch nicht den richtigen Ausbildungsberuf gefunden haben, gibt es in der Broschüre auch Adressen für beratende Stellen, die gerne bei der Ausbildungsplatz-Suche weiterhelfen.
Am Ende der Broschüre finden Sie noch ein paar Tipps für ein erfolgreiches Telefonat bei der Suche einer Praktikums- oder Ausbildungsstelle.
Bei Fragen zur Ausbildung bei der Stadt Linnich können Sie sich gerne jederzeit an Frau Dohm oder Frau Kremer, Tel.: 02462/9908-0 wenden.
Ausschreibungen für Ausbildungsangebote bei der Stadt Linnich werden – sobald verfügbar – ebenfalls über diese Seite veröffentlicht.
Das Deutsche Glasmalerei-Museum Linnich öffnet per Terminvergabe
Das Deutsche Glasmalerei-Museum Linnich wird auf Grundlage der "Verordnung des Landes NRW zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus" vom 8. März 2021, seine Tore am Mittwoch, 17. März 2021 wieder öffnen.
Grundsätzlich vergibt das Museum - bis auf weiteres - Termine für mittwochs, samstags und sonntags zwischen 11 und 17 Uhr. Die Termine werden stündlich vergeben. Die Anmeldung erfolgt bis spätestens zwei Tage vor dem avisierten Termin. Beim Besuch müssen die Kontaktdaten im Museum hinterlassen werden. Das Museum schließt mittwochs, samstags und sonntags jeweils um 17 Uhr. Der letzte Besuchstermin wird für 16 Uhr vergeben.
Ohne vorherige Anmeldung ist der Museumsbesuch nicht möglich. Im Museum und auf dem Museumsvorplatz ist eine FFP2 Maske oder OP-Maske zu tragen.
Die Anzahl der Personen pro Termin richtet sich nach der Verordnung vom 8. März 2021. Bei der Terminbuchung wird das Museumsteam über die weiteren Vorsichts- und Hygienemaßnahmen informieren. Anmeldung wird erbeten unter 02462/99170 oder per E-Mail unter infoglasmalerei-museumde.
Führungen, Workshops und Veranstaltungen sind aufgrund der aktuellen Situation bis auf weiteres leider nicht möglich.
Veranstaltungsreihe abgesagt - Karten können zurückgegeben werden!
Mitteilung der Rurtal-Produktion:
Wie Sie sicherlich schon der aktuellen Presse entnommen haben werden, sind wir aktuell mit der Rückwicklung aller unserer Veranstaltungen befasst.
Unser Ziel ist es dabei, Ihnen nun möglichst zeitnah und vollumfänglich die gezahlten Ticketgelder zurück zu erstatten.
Wir danken Ihnen an dieser Stelle nochmals ganz ausdrücklich für die Geduld, die Sie uns zur Regelung aller notwendigen Prozesse nach dem tragischen Tode unseres Freundes und Mitgesellschafters Christian Macharski entgegengebracht haben.
Zum Rückerhalt der gezahlten Ticketgelder ist nun unbedingt beachtlich, dass die Eintrittskarten dort zurückgegeben werden müssen, wo sie gekauft worden sind, ganz gleich, ob online, bei der Rurtal Produktion oder in den diversen Vorverkaufsstellen.
Für die bei der Rurtal Produktion direkt erworbenen Tickets gibt es hier nun die Möglichkeit der kontaktlosen Abwicklung über ein Onlineformular.
Das Onlineformular haben wir Ihnen auf www.rurtal-produktion.de/ticketshop/ticketrueckgabe/ zur Verfügung gestellt.
Wir bitten Sie, dieses Formular vollständig auszufüllen und online zu versenden.
Beachten Sie bitte, dass es zusätzlich erforderlich ist, dass Sie uns die originalen Tickets zurücksenden. Nur so ist eine geordnete Rückerstattung möglich.
Sollten sich bezüglich der Rückabwicklung noch Fragen ergeben, stehen wir Ihnen bis Ende März wochentags von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter +49 (0) 2431 - 805480 zur Verfügung.
Ihr Team der Rurtal-Produktion.
Leider sind hiervon auch die drei geplanten Veranstaltungen Bernhard Hoecker, Basta und Herbert Knebel in Linnich betroffen.
Die im Bürgerbüro der Stadt Linnich gekauften Karten können bei Frau Eschweiler (Tel. 02462/9908-101 oder peschweilerlinnichde) zurückgegeben werden. Das Geld wird dann erstattet.
Alle anderen Karten bitte bei den Verkaufsstellen zurückgeben, wo sie gekauft wurden.
Umleitung der Buslinie 277 aufgrund einer Straßensperrung
Umleitung der Linie 277
Von Mittwoch, 24.02.2021 ab 08:00 Uhr bis Freitag, 26.02.2021 Betriebsende wird die Straße „Fuchsgracht“ in Gereonsweiler vollgesperrt.
Die Haltestelle Fuchsgracht und Töpferstraße entfallen. Die Fahrgäste werden auf die Ersatzhaltestellen in der Ederener Straße verwiesen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: www.rurtalbus.de
Information zur Installation von Gartenabzugszählern
Zu Beginn der wärmeren Jahreszeiten weist die Stadtverwaltung Linnich auf die Möglichkeit hin, einen Abzugszähler zur Gartenbewässerung zu installieren. Wenn Sie einen großen Garten besitzen und/oder einen großen Bedarf an Wasser für die Gartenbewässerung/ Viehtränke etc. haben, kann die Anschaffung eines Abzugszählers durchaus sinnvoll sein. Der hierüber erfasste Verbrauch (Wasserschwundmenge) wird dann am Ende des Jahres bei der Ermittlung der dem öffentlichen Kanalnetz zugeführten Wassermenge berücksichtigt und eine entsprechende Ermäßigung in Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid aufgeführt (3,60 € je m³).
Die Vorschriften der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Linnich vom 12.12.2008 in der derzeit gültigen Fassung sind zu beachten.
§ 4 Absatz 5 der Satzung besagt hierbei, dass Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, von der Schmutzwassergebühr abgezogen werden können.
Der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen (=Grundstückseigentümer/in). Er/ Sie ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung zu führen. Dies kann z.B. in Form eines geeichten und verplombten Wasserzählers erfolgen, welcher alle 6 Jahre gemäß den Vorschriften der Bundes-Eichordnung zu ersetzen ist. Die Installation über einem Abfluss (z.B. Waschbecken) ist nicht zulässig.
Ein Abzug von Wassermengen, die zur Befüllung von Schwimmbädern und Pools genutzt werden, ist nicht möglich, da es sich hierbei um einleitungspflichtiges Abwasser handelt, das gem. § 54 Absatz 1 WHG über den öffentlichen Kanal entsorgt werden muss.
Die Installation des Wasserzählers ist der Stadtverwaltung durch ausgefüllten Antrag und unter Angabe entsprechender Nachweise über Eichung, Verplombung, Zählerstand und Installationsort (z.B. mittels Foto) anzuzeigen. Dies sollte möglichst vor dem Beginn der Nutzung erfolgen.
Entsprechende Anträge zur Kanalermäßigung finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Linnich im Bereich Rathaus Online/ Was erledige ich wo?/ Formulare.
Wasserschwundmengen sind bezogen auf das Kalenderjahr durch einen schriftlichen Antrag (siehe oben) bis zum 15.01. des nachfolgenden Jahres durch den Gebührenpflichtigen bei der Stadt Linnich geltend zu machen. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Wasserschwundmengen nicht mehr statt. Wird in einem Jahr kein Antrag gestellt, kann bei einem Antrag im Folgejahr nicht die volle Differenz zum zuletzt gemeldeten Zählerstand abgesetzt werden; es erfolgt lediglich eine anteilmäßige Berechnung.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung Linnich, Frau Kremer, unter der Rufnummer 02462/9908-213 gerne zur Verfügung.
Wichtige Mitteilung für Familien, die Leistungen über die job-com beziehen
Digitale Endgeräte für den Distanzunterricht können wieder beantragt werden!
Ab sofort können Familien, die Leistungen über die job-com beziehen, digitale Endgeräte für ihre Kinder beantragen, sofern den Kindern für den Distanzunterricht kein Endgerät zu Hause zur Verfügung gestellt werden kann. Die Antragstellung ist zunächst nur für die Dauer des Distanzunterrichts befristet möglich.
Wichtig: Bitte melden Sie sich vorher bei Ihrem Fallmanager der job-com um die Zusage zu erhalten!
Merzbachschule Linnich: Das zur Antragstellung benötigte Formular steht auf der Schulhomepage zum Download bereit ( www.merzbachschule.de).
Gesamtschule Aldenhoven-Linnich: Eine Bescheinigung der Schule zur Beantragung eines Endgerätes kann unter der Nummer 02462/9012131 (Aldenhoven) oder 02462/9012133 (Linnich) erbeten werden. Falls Eltern dieser Schule Unterstützung zur Beantragung wünschen, können sie sich an Frau Bruhn oder Frau Rese wenden.
Das Formular muss ausgefüllt und von der Schule unterzeichnet werden.
Bei Fragen und Informationen zur Beantragung wenden Sie sich bitte im Einzelfall direkt an die betroffene Schule.
Besuch der Stadtverwaltung nur mit Termin und Maske
Aufgrund der aktuellen Lage der Conrona-Pandemie sollte die Stadtverwaltung Linnich nur bei wichtigen und unaufschiebbaren Anliegen aufgesucht werden. Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorher einen Termin bei dem zuständigen Sachbearbeiter!
Sammelstellen für E-Schrott in den Ortschaften fallen weg!
RegioEntsorgung informiert über Alternativen
Die langjährige Annahme von Elektroaltgeräten bei den Ortspflegern der Stadt Linnich wird aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes eingestellt. Darauf verweist die RegioEntsorgung in einer Pressemitteilung.
Alternative Abgabestellen werden von dem Kommunalunternehmen wie folgt benannt:
• Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge bis zu 30 cm können am Schadstoffmobil abgegeben werden oder in die Depotcontainer am Parkplatz Goethestraße (hinter dem Rathaus) oder am Bauhof eingeworfen werden. Vor Abgabe müssen Akkus und Batterien entnommen werden. Keine Bildschirmgeräte!
• Batterien und Akkus nimmt das Schadstoffmobil oder kostenlose Abgabe an den Entsorgungszentren des ZEW sowie im vertreibenden Handel.
• Elektrogroßgeräte werden nach Anmeldung (online oder telefonisch) kostenlos abgeholt.
• Der Bauhof ist dienstags von 07.00 Uhr- 12.00 Uhr und donnerstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr für Besucher geöffnet. Im Rahmen der Öffnungszeiten können dort Elektrogeräte abgegeben werden. Keine Solarmodule und Nachspeichergeräte!
• Weitere kostenlose Abgabemöglichkeiten an den Entsorgungszentren des ZEW sowie im vertreibenden Handel.
„Alle Informationen zu festen Sammelstellen, Haltestellen des Schadstoffmobils und die Öffnungszeiten von Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren in der Region finden Sie unter www.regioentsorgung.de “, so Martina Tonak, Leiterin des Kundendienstzentrums der RegioEntsorgung.“
Alle Services sind für mobile Endgeräte optimiert und mit praktischen Navigationshilfen verknüpft“, so Tonak weiter.
Alle Fragen rund um die Abfuhr beantwortet das Kundendienstzentrum unter der Rufnummer 02403 55 50 666.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert
Aufgrund der räumlichen Nähe zu den Auskunft- und Beratungsstellen in Düren und Mönchengladbach hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland entschieden, dass ab dem 01.01.2021 in Linnich keine Sprechtage mehr stattfinden.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Linnich ist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland auch weiterhin gut erreichbar. Sei es über das kostenlose Servicetelefon unter der Rufnummer 0800/1000 480 13 oder über die Online-Dienste auf der Internetpräsenz der Deutschen Rentenversicherung.
Die Auskunft- und Beratungsstellen sind unter folgender Anschrift zu erreichen:
Auskunft- und Beratungsstelle im Service-Zentrum Düren
Goethestraße 4
52349 Düren
und
Auskunft- und Beratungsstelle im Service-Zentrum Mönchengladbach
Lürriper Straße 52
41065 Mönchengladbach.
Beratungen und Antragsaufnahmen sind bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland auch telefonisch möglich. Durch die Erweiterung des Angebotes hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland auch ohne Präsenz vor Ort die Möglichkeit Beratungen und Antragsaufnahmen an jedem Wochentag zeitnah durchzuführen.
Pflegeberatung im Rathaus Linnich
Der Kreis Düren bietet regelmäßige Pflegeberatungen für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger an. Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten hier von Pflegefachkräften umfangreiche Informationen zu Hilfe- und Pflegeangeboten. Die Beratung ist trägerunabhängig, vertraulich, neutral und kostenlos.
Beratungsort: Rathaus, Rurdorfer Str. 64, Linnich, Großer Sitzungssaal
Beratungstermin: dienstags von 9.30 bis 12.30 Uhr am 19.01.2021, 16.03.2021 und am 18.05.2021
Anmeldung bitte über Frau Sabine Deubgen, Tel.: 02462/9908-114
Vermietung von städt. Büroräumen Altermarkt 5 in Linnich
Die Stadt Linnich vermietet Büroräume ab dem 01.10.2020 in dem Gebäude Altermarkt 5.
Die Liegenschaft ist teilmöbliert und verfügt über 120 qm², welche sich auf 5 Räume, Küche, Duschbad und weitere Toilettenanlagen verteilen.
Die monatliche Kaltmiete liegt bei 800,00 € zzgl. 130,00 € Nebenkosten und es sind einmal jährlich Abschreibungskosten i. H. v. 332,00 € zu zahlen. Eine Netzwerkverkabelung ist vorhanden.
weitere Informationen erhalten Sie bei:
Kontakt
Ort
Frau Jennifer Dohm
Gleichstellungsbeauftragte
Raum 118
Stadtverwaltung Linnich
Rurdorfer Straße 64
52441 Linnich
Postanschrift
Stadtverwaltung Linnich
Postfach
Postfach 12 40
52438 Linnich
Schienenersatzverkehr zwischen Linnich und Tetz
Hinweise zur Beseitigung des Buchsbaumzünlers
Handlungsempfehlungen der Abfallberatung für Buchsbaumabfälle, die mit dem Zünsler befallen sind, für das Verbandsgebiet des ZEW (Zweckverband Entsorgung West):
1. Kleinere Mengen können über die Biotonne oder gegebenenfalls Restmülltonne entsorgt werden. Es wird empfohlen, die Tonne von den beiden zu wählen, die als nächstes geleert wird, damit die Raupen nicht in der Tonne schlüpfen.
2. In zahlreichen Kommunen (Ausnahmen: Aachen, Aldenhoven, Linnich, Hürtgenwald, Monschau, Stolberg, Würselen) werden Laubsäcke/Bioabfallsäcke für Grünschnitt aus Kraftpapiersäcken zum Beistellen an die Biotonne/ zur Grünschnittabfuhr angeboten. Hierüber kann ebenfalls befallener Buchsbaumschnitt entsorgt werden. Bei der Grünabfallsammlung in Jülich wird um Verpackung des befallenen Grünschnitts in Kraftpapiersäcken /ausschüttbaren Plastiksäcken gebeten.
3. Bei größeren Mengen wird die Anlieferung an die Kompostierungsanlagen Würselen und Warden empfohlen. Eine Verpackung des Schnittes ist hier nicht erforderlich, weil die Verarbeitung unmittelbar erfolgt. Bei der Anlieferung in einem offenen Hänger wird um Abdecken des Schnittgutes mit einer Plane gebeten. Die Annahme erfolgt zum Grünschnittpreis.
4. An den Entsorgungszentren Horm, Rurbenden und Süd wird um Verpackung des Grünschnitts gebeten: Die Annahme des Schnittgutes kann an den o.g. EZ entweder in Kraftpapiersäcken als Grünschnitt zum Grünschnittpreis, oder in Plastiksäcken verpackt, als Restmüll, zum Restmüllpreis erfolgen (dies gilt für alle EZ). (Handhabung, falls das Material unverpackt ankommt: Es wird nicht zurückgewiesen, sondern als Grünschnitt angenommen)
5. An den Grünschnittcontainern und den Recyclinghöfen wird ebenfalls um Verpackung des befallenen Buchsbaumschnittes in Kraftpapiersäcken gebeten, die nach Möglichkeit nicht entleert und mit entsorgt werden. Am Wertstoffhof des Dürener Servicebetriebes Paradiesstraße wird befallener Buchsbaumschnitt in Plastiksäcken verpackt als Restmüll angenommen.